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Pflege durch Ehefrau (Gelesen: 1.664 mal)
GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pflege durch Ehefrau
16.10.2006 um 11:18:39
 
Hab da nochmal ne Frage, wäre schön, wenn Ihr helfen könntet.
Mein Freund bezieht Grundsicherung. Seine Frau, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte, ist vor mehr als einem Jahr zurück in die Ukraine, um die schwer kranke Mutter zu pflegen. Jetzt ist mein Freund selber krank. Kann die Ehefrau nach Deutschland kommen, um ihn hier zu pflegen. Danach, wenn es meinem Freund besser geht, würde Sie wieder zur Mutter zurück. Erwarte Eure Antwort..
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2006 um 11:39:47
 
Hallo Grauer Wolf,

welche Staatsangehörigkeit hat Dein Freund ?

Besteht die Ehe noch ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.10.2006 um 12:37:37
 
GrauerWolf schrieb am 16.10.2006 um 11:18:39:
Hab da nochmal ne Frage, wäre schön, wenn Ihr helfen könntet.
Mein Freund bezieht Grundsicherung. Seine Frau, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte, ist vor mehr als einem Jahr zurück in die Ukraine, um die schwer kranke Mutter zu pflegen. Jetzt ist mein Freund selber krank. Kann die Ehefrau nach Deutschland kommen, um ihn hier zu pflegen. Danach, wenn es meinem Freund besser geht, würde Sie wieder zur Mutter zurück. Erwarte Eure Antwort..


Hat sie vor Ausreise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der ABH eingeholt?

Wenn nein, könnte man versuchen, über die §§ 101  und 51 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu gehen, wenn man sagt, daß die Pflege der Mutter trotz Ortsabwesenheit die eheliche Lebensgemeinschaft nicht unterbreche.

Sollte ihre unbefristete AE jedoch wegen langer Ortsabwesenheit verfallen sein, so müßte sie einen neuen Ehegattennachzug beantragen.

Gruß, ULF
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GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 17.10.2006 um 14:49:24
 
Also er ist ukrainischer Staatsbürger und die Ehe besteht noch. Das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung weiß ich nicht.
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GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 17.10.2006 um 14:53:32
 
Hab ich ganz vergessen, würde auch ein Besuchervisum auf Einladung funktionieren?
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 17.10.2006 um 17:40:21
 
Wenn sie sich ohne Erlaubnis der ABH über sechs Monate nicht in Deutschland aufhält bzw. aufgehalten hat, ist ihr Aufenthalttitel für Deutschland ohnehin erloschen. Um zurückzukehren müßte sie erst ein neues Familienzusammenführungsvisum bei deutschen Konsulat in Kiew beantragen.
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