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Ehevertrag (Gelesen: 3.085 mal)
Adele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ich deutsch, mein Mann Tunesier
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12.10.2006 um 23:03:25
 
Hallo,

was sollte in einem binationalen Ehevertrag unbedingt hinein und wie teuer wird dieser sein?

Vielen Dank für eure Antwort.
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Am Ende wird alles gut. Und ist es nicht gut, ist es auch nicht das Ende.
 
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Kathi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.10.2006 um 00:10:39
 
Hallo Adele,

der Verweis, daß nach Möglichkeit deutsches Recht für diese Ehe angewendet werden soll, kann von Interesse sein. Ansonsten ist viel identisch mit rein dt. Verträgen. Im Falle, daß Dein Mann aus einem Staat kommt, in dem Frauenrechte nicht "sehr ausgeprägt" sind oder ein islamischer Staat beteiligt ist, gibt es - habe ich mal gehört - noch anderes zu beachten, da kenne ich mich aber nicht aus. Schau mal auf der Homepage vom Verband Binationaler (iaf) nach.

Was es kostet, hängt von der Höhe Eures "Vermögens" ab. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt, einfach mal bei einem Notariat anrufen und fragen.

Gruß
Kathi
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #2 - 13.10.2006 um 01:57:49
 
Adele schrieb am 12.10.2006 um 23:03:25:
Hallo,

was sollte in einem binationalen Ehevertrag unbedingt hinein und wie teuer wird dieser sein?

Vielen Dank für eure Antwort.


Ob binationalen oder nicht, das ist egal, suche mal unter GOOGLE, da findest Du viele Infos zu Eheverträgen.

Wichtig ist, das die Ehe in ``D`` gelebt wird, sonst ist Ehevertrag nur vorbehaltlich zu den in anderen Ländern gültigen Gesetze !

Einen Ehevertrag kannst Du nicht alleine machen, sondern sollte von einem RA oder Notar aufgesetzt werden und - MUß - vor einem NOTAR verhandelt und beurkundet werden, sonst ist dieser Vertrag nicht gültig !!

Ebenso ist wichtig wenn der Partner nicht 100 % unserer Sprache versteht, - muß - ein vereidigter Dolmetscher übersetzen und diesen Vertrag mit unterschreiben, sonst ebenfalls Ehevertrag ungültig, bzw. hat vor keinem Gericht Bestand !

Kosten ohne Dolmetscher incl. Erstellung vom Vertrag ca. gut 500 - 700 Euro !!

Noch ein wichtiger Hinweiß allgemein.

Jedem kann plötzlich etwas passieren, oft kommen die ausländischen Ehepartner ohne jegliche finanz. Mittel, denkt bitte auch daran, wenn im Falle der Fälle Euch etwas passiert, was wird aus meiner Frau bzw. Mann.

Sichert mit einer Versicherung oder anders auch die Zukunft von Eurem Partner ab.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 13.10.2006 um 10:27:51
 
tatzi5 schrieb am 13.10.2006 um 01:57:49:
Ebenso ist wichtig wenn der Partner nicht 100 % unserer Sprache versteht, - muß - ein vereidigter Dolmetscher übersetzen und diesen Vertrag mit unterschreiben, sonst ebenfalls Ehevertrag ungültig, bzw. hat vor keinem Gericht Bestand !


das ist so nicht richtig. es gibt genügend Notare die es auch ohne vereidigten Dolmetscher machen. Für manche native-sprachen gibt es überhaupt keinen zugelassenen Dolmetscher bei den OLGs.
Viele lassen daher den ehevertrag in Englisch aufsetzen und von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen. Wenn jemand Englisch nicht als Muttersprache spricht, kann ich mir nicht vorstellen, das dieser dann die hochjuristischen Klauseln und die Teilung der rentenanwartschaft auf englisch versteht. Das würde selbst vielen englisch-sprechenden Deutschen schwer fallen.
Daher ist es dann anzuraten, dass jemand aus dem Freundeskreis, der diese Native-Sprache spricht, die Übersetzung beim Notar macht.

Ob ein Ehevertrag gültig ist, wird sich letztendlich nur im 'Ernstfall' herausstellen. Denn dann kann die Gegenseite immer noch (trotz dolmetscher) auf Zwangslage etc verweisen, was auch einen Ehevertrag ungültig macht.

Zitat:
Kosten ohne Dolmetscher incl. Erstellung vom Vertrag ca. gut 500 - 700 Euro !!

das hängt vom Vermögen der beiden ab.  es gibt feste Sätze. wenn jemand eine eigentumswohnung/haus  im werte von ca. 100.000 euro hat, liegen die Kosten über 1000 euro.


Zitat:
Noch ein wichtiger Hinweiß allgemein.

Jedem kann plötzlich etwas passieren, oft kommen die ausländischen Ehepartner ohne jegliche finanz. Mittel, denkt bitte auch daran, wenn im Falle der Fälle Euch etwas passiert, was wird aus meiner Frau bzw. Mann.

Sichert mit einer Versicherung oder anders auch die Zukunft von Eurem Partner ab.


Unterhaltausschluss für den Partner kann man ohnehin nicht mehr in den ehevertrag reinschreiben.

Generell sollte man sich überlegen, ob die bestehende gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft nicht aussreicht. Ich finde diese fair für die Partner und kostet nichts.



hge
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Adele
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Antwort #4 - 14.10.2006 um 09:48:56
 
Merci für die Hilfe.

Dolmetscher brauchen wir nicht, mein Freund spricht perfekt deutsch.

Zugewinn kommt keinesfalls in Frage. Auf alle Fälle Gütertrennung. Ich denke, das ist in der heutigen Zeit sowieso Gang und Gäbe, wenn jemand einen Ehevertrag machen möchte. Es geht eigentlich mehr um so Dinge wie Kopfttuch, Besuche, wo wir leben, usw.. Mein Freund ist Moslem. Momentan ist noch keine Rede davon, aber vielleicht doch mal später und da möchte ich schon vorsorgen.

Allerdings, dass ein Ehevertrag so teuer ist, stellt schon alleine ein Problem dar. Ich hoffe, es geht auch preiswerter. Werde mal ein paar Kanzleien befragen.

Aber danke für Eure Hilfe  Zwinkernd
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Pfirsichring
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Antwort #5 - 14.10.2006 um 10:47:03
 
Hallo Adele,

wie schon gesagt hängen die Kosten des Ehevertrags von der Höhe eures Vermögens ab. Unser Ehevertrag hat ca. 175 € gekostet, da zu diesem Zeitpunkt so gut wie kein Vermögen vorhanden war (ich glaube, wir hatten es mit 3000 € angegeben).
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Adele
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Antwort #6 - 14.10.2006 um 16:22:00
 
Ganz lieben Dank, das ist dann ja doch nicht zu teuer. Land in Sicht.
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hge2001
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Antwort #7 - 15.10.2006 um 15:30:27
 
Adele schrieb am 14.10.2006 um 09:48:56:
Es geht eigentlich mehr um so Dinge wie Kopfttuch, Besuche, wo wir leben, usw.. Mein Freund ist Moslem. Momentan ist noch keine Rede davon, aber vielleicht doch mal später und da möchte ich schon vorsorgen.

Allerdings, dass ein Ehevertrag so teuer ist, stellt schon alleine ein Problem dar. Ich hoffe, es geht auch preiswerter. Werde mal ein paar Kanzleien befragen.

Aber danke für Eure Hilfe  Zwinkernd


ich weiss nicht, ob solche Dinge wie Kopftuch, Besuche überhaupt  per ehevertrag zu regeln sind. Da musst du dich gut beraten lassen.

Die Kosten des Ehevertrages sind allgemein in den Gebührenordnungen der Notare festgeschreiben. Bei allen sollte der Vertrag dasselbe kosten.

Die einzige Variable die du hast, ist der Wert deines Eigentums. Je niedriger du angibts, desto billger wird es.......

hge

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Antwort #8 - 15.10.2006 um 18:37:44
 
Hi,

Wie stellst Du Dir das mit dem Kopftuch denn vor?
Wenn Dein Mann in ein paar Jahren auf den Trichter kommt, Du müsstest jetzt ein Kopftuch tragen, holst Du dann den Ehevertrag raus?
Dein Mann meint, Ihr geht jetzt in seine Heimat, damit Du Dich um seine Eltern kümmerst: "Nö, muß ich nicht, steht hier im Ehevertrag."

Mal abgesehen davon, daß man sowas in einem Ehevertrag sicherlich nicht festlegen kann. Der Notar würde wohl ein komisches Gesicht machen.

Gruß,
Norbert  
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