Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.260 mal)
asma
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung
12.10.2006 um 11:30:54
 
Hallo

ich muss nochmals fragen, bei einem Visum zum Zwecke der Eheschließung, gebe ich doch meine Papiere (also von mir und ihm) auf dem Standesamt ab und dann wird das vom Oberlandesgericht geprüft.

Ich habe davor in einem Thread gelesen, dass man nicht eher einen Termin bekommt bis man das Visa hat. Bei der visastelle schicken die das auch nach Deutschland zum Oberlandesgericht!
Was muss man denn jetzt zuerst tun?ist doch doppelt gemoppelt!

Noch eine Frage,bei der Verpflichtungserkläung sagt man mir auf dem Einwohnermeldeamt, das man eine formlose erklärung erstellen muss( bei mir wäres es zwei Personen die unterstützen würden) und dort muss ich sie ja auch absegnen lassen!
Muss ich jetzt auch auf die Ausländerbehörde?
(stand auchin dem anderen Thraed, er wollte chinesin in berlin heiraten!)

Danke für eure Antworten! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung
Antwort #1 - 12.10.2006 um 14:49:17
 
Für eine Verpflichtungserklärung ist eine Einkommens- und eine Wohnraumbescheinigung, sowie eine Krankenversicherung  erforderlich. Die Ausländerbehörde erstellt daraufhin diese Verpflichtungserklärung (kostet 25 €).
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung
Antwort #2 - 14.10.2006 um 23:44:49
 
asma schrieb am 12.10.2006 um 11:30:54:
Ich habe davor in einem Thread gelesen, dass man nicht eher einen Termin bekommt bis man das Visa hat.
Das scheint mir nicht korrekt zu sein.
Zitat:
Bei der visastelle schicken die das auch nach Deutschland zum Oberlandesgericht!
Nein, die Visaabt. der Botschaft schickt den Visumsantrag an die zuständige ABH.
Zitat:
Was muss man denn jetzt zuerst tun?
Zum Standesamt gehen.
Zitat:
Noch eine Frage,bei der Verpflichtungserkläung sagt man mir auf dem Einwohnermeldeamt, das man eine formlose erklärung erstellen muss( bei mir wäres es zwei Personen die unterstützen würden) und dort muss ich sie ja auch absegnen lassen!
Muss ich jetzt auch auf die Ausländerbehörde?
(stand auchin dem anderen Thraed, er wollte chinesin in berlin heiraten!)
Saxonicus schrieb am 12.10.2006 um 14:49:17:
Für eine Verpflichtungserklärung ist eine Einkommens- und eine Wohnraumbescheinigung, sowie eine Krankenversicherung  erforderlich. Die Ausländerbehörde erstellt daraufhin diese Verpflichtungserklärung (kostet 25 €).
Es ist je nach Stadt bzw. Kreis unterschiedlich, welche Behörde für die Annahme von Verpflichtungserklärungen zustäng ist.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema