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Gemeinsames Leben in Deutschland mit Russin (Gelesen: 10.940 mal)
KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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09.10.2006 um 11:00:34
 
Ich arbeite seit 1,5 Jahren in Russland und lebe hier mit einer Russin zusammen.

Meine Tage in Russland sind allerdings gezählt und wir wollen in Deutschland zusammen weiter leben.

Wir sind nicht verheiratet und sie hat ein Kind von dem ich nicht der Vater bin, welches natürlich mit nach D kommen soll. Wie gehen wir das am besten an?

Müssen wir heiraten? Welches Visum beantragen wir? Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung für Sie und Ihr Kind aus? Ich fange gerade erst an mich mit diesem Thema zu beschäftigen und habe im Moment keine Möglichkeit mich an eine Deutsche Behörde zu wenden, Zwecks eines Beratungsgespräches und hoffe das ich hier bei Euch ein Paar Infos bekomme.

Gruß KTT73
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.10.2006 um 11:13:57
 
KTT73 schrieb am 09.10.2006 um 11:00:34:
Wir sind nicht verheiratet und sie hat ein Kind von dem ich nicht der Vater bin, welches natürlich mit nach D kommen soll. Wie gehen wir das am besten an?

Müssen wir heiraten? Welches Visum beantragen wir? Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung für Sie und Ihr Kind aus?


Für "wilde Ehe" gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung, und beim Kind kommt es nicht zuletzt darauf an, ob sie das alleinige Sorgerecht hat.

Gruß, ULF
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Zeppelin
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 14:01:47
 
ulf schrieb am 09.10.2006 um 11:13:57:
Für "wilde Ehe" gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung, und beim Kind kommt es nicht zuletzt darauf an, ob sie das alleinige Sorgerecht hat.

Gruß, ULF

Das stimmt natürlich, aber das ist noch nicht alles. Ich bin mir zu 99% sicher, dass das alleinige Sorgerecht nicht dazu berechigt, das Kind aus der Russischen Föderation herauszubringen.
Sweit ich weiß - und ich kenne viel dt.-russ. Paare, meine Frau kommt ebenfalls aus der RF - bedarf es der expliziten Zustimmung des Kindesvaters, damit die Mutter das Kind mitnehmen darf. Das selbst dann, wenn der Vater das Kind nie gesehen hat und auch keinen Unterhalt leistet.

Leider ist es sehr häufig so, dass die Väter versuchen, aus solchen Situationen Kapital zu schlagen und die Mütter erpressen.
Mir sind mindestens zwei Fälle bekannt, wo sich die Paare aus diesem Grunde entschließen mussten, ihr Leben dauerhaft in Russland zu führen.

Genauere Auskünfte und Erfahrungsberichte rund um das Thema bekommt man von den Teilnehmern des Russlan-Forums (in dt. Sprache) unter http://www.aktuell.ru/forum/viewforum.php?f=34

Ferner stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, vor der Übersiedlung in Russland zu heiraten und die Frau dann mit einem FZF-Visum herzuholen.
Ich würde die bejahen, da es hier in D immer Probleme mit der Ledigkeitsbescheinigung bzw. der Anerkennung von Scheidungen gibt.
Steht jedoch genug Zeit zur Verfügung, die nötigen Dokumente zu besorgen und die erforderlichen amtlichen Schritte abzuwickeln (Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage eines EFZ durch das OLG und dann Antrag auf Eheschließungsvisum), dürfte die Zeit einer sonst mehrmonatigen Trennung zu umgehen sein.
Aber das alles von Russland aus zu organisieren, dürfte sehr schwierig sein.

Gruß,
Zeppelin
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.10.2006 um 14:53:30
 
Also ich bin noch bis Ende des Jahres in RU. Einer Hochzeit steht nichts im Wege,  das es nicht ohne gehen wird, war ich mir schon bewusst.

Was Ihre Tochter angeht hat sie das alleinige Sorgerecht. Ich bzw. meine "Zukünftige" Zwinkernd werden uns erkundigen ob das Einverständnis des Vaters nötig ist, das kann man ja hier in Russland machen.

Also Hochzeit in Russland, danach Visa zur Familien Zusammenführung (ich nehme mal das es das heißen soll). Beinhaltet das Visa dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung oder muss man dann in Deutschland noch mal heiraten?

P.S. Danke für den Link, sehr interessant.

Gruß KTT73
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Antwort #4 - 10.10.2006 um 15:11:18
 
Heiratsurkunde (und evtl andere Urkunden, die in D verwendet werden sollen) in RU von der deutschen Botschaft legalisieren lassen.

Nach Einreise (mit Visum FZF) geht man zum Einwohnermeldeamt um sich anzumelden und zur ABH um eine AE nach §28 zu beantragen.

ACHTUNG!
Kind kann nicht zu dir sondern nur zur (ausländischen) Mutter nachziehen (§32). Anders als bei der Mutter (deutsch verheiratet) ist eine Sicherstelllung des Lebensunterhalts notwendig. Normalerweise durch die Mutter (unterhaltspflichtig), aber da sie ja wohl zu Beginn noch keine Arbeit hat, dürfte das schwierig sein. Evtl. musst du also eine VE für das Kind oder ein Schuldverpsrechen (BGB 780) abgeben.
Am besten vorher mit ABH abklären!

BTW Alter der Tochter? Bei > 16 wird es nämlich etwas schwieriger.
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zzzmick
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Antwort #5 - 10.10.2006 um 21:09:00
 
KTT73, zu bedenken wäre auch noch, dass es viele Monate dauern kann, bis das Visum erteilt wird. Also, wenn ihr in Russland heiratet, dann Visum zur Familienzusammenführung beantragt, kann es 3(oder weniger) oder auch 12 (oder mehr)Monate dauern, bis die Frau nach Deutschland kommen darf. Das ist natürlich eine ganz schön lange Zeit...so oder so.
Wollte das nur mal hier hinzufügen, weil das einem meistens nicht gesagt wird.

Gruss, zzz
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KTT73
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Antwort #6 - 10.10.2006 um 22:57:58
 
inge schrieb am 10.10.2006 um 15:11:18:
ACHTUNG!
Kind kann nicht zu dir sondern nur zur (ausländischen) Mutter nachziehen (§32).


Soll das heißen das Sie erst allein kommt und das Kind später? Wie soll das gehen?
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Abu
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Antwort #7 - 11.10.2006 um 00:35:37
 
KTT73 schrieb am 10.10.2006 um 22:57:58:
Soll das heißen das Sie erst allein kommt und das Kind später?

Nein, die Einreise kann zeitgleich erfolgen.

Abu
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inge
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Antwort #8 - 11.10.2006 um 10:06:42
 
Zitat:
Nein, die Einreise kann zeitgleich erfolgen.

Deswegen ja auch vorher mit ABH sprechen Zwinkernd
Grundsätzlich dürfte gelten, dass je jünger (unselbstständiger) das Kind ist, desto weniger Probleme werden auftreten. Bei uns hat die FZF Kind-Mutter sogar problemlos geklappt (Einreise mit Mutter), obwohl wir erst in D geheiratet haben (also Visum zur Eheschließung + FZF).

-> Wichtig ist der Hinweis in Bezug auf die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zum Nachzug. Während die Ehefrau ohne Nachweis des gesicherten LU einreisen darf, gilt für das Kind, dass der LU gesichert sein muss. Entweder durch eigene Mittel oder einen Unterhaltspflichtigen. Der Stiefvater ist aber nunmal nicht zum Unterhalt des Kindes verpflichtet, die Mutter hat üblicherweise selbst noch keinen gesicherten LU (aus eigenen Mitteln) und das Kind hat meistens ebenfalls noch keinen Arbeitsplatz. Also muss sich üblicherweise der Stiefvater zum Unterhalt verpflichten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.10.2006 um 16:16:28
 
Danke erst mal an alle die geantwortet haben. Ihr seit einfach Klasse und mir ist der Weg den ich gehen muss bewusster geworden.

Ich fasse einfach mal zusammen um zu sehen ob ich alles verstanden habe.

zum Kind:

  • meine zukünftige Frau muss das volle Sorgerecht haben
  • wir müssen klären ob der Vater seine Einwilligung geben muss, wenn ja müssen wir uns darum kümmern
  • wir müssen den Nachzug des Kindes zur Mutter, bei der Botschaft beantragen wobei ich die Unterhaltspflicht annehmen muss (FZF)


zu meine zukünftigen Frau:

  • wir heiraten in Russland
  • lassen danach alle relevanten Urkunden und Unterlagen bei der Botschaft legalisieren
  • beantragen ein Visum FZF
  • nach der Einreise in Deutschland melden wir uns im Einwohnermeldeamt und melden sie an danach zur ABH und beantragen die Aufenthaltsgenehmigung.


Jetzt noch einige Fragen die sich aus dem stöbern hier im Forum ergeben haben:

1. Wie stehen die Changsen das alles ohne Probleme durch zu ziehen? (Wegen Scheinehe usw.)Wir leben ca. 1,5 Jahre in Russland zusammen, sie war allerdings noch nicht in Deutschland.

2. Wie wichtig sind deutsche Sprachkenntnisse? Wir kommunizieren eigendlich nur auf russisch.

Gruß KTT73

PS: die Kleine ist 5

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Ulf
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Antwort #10 - 11.10.2006 um 17:21:35
 
KTT73 schrieb am 11.10.2006 um 16:16:28:
1. Wie stehen die Changsen das alles ohne Probleme durch zu ziehen? (Wegen Scheinehe usw.)Wir leben ca. 1,5 Jahre in Russland zusammen, sie war allerdings noch nicht in Deutschland.

2. Wie wichtig sind deutsche Sprachkenntnisse? Wir kommunizieren eigendlich nur auf russisch.


Wenn Ihr das Zusammenleben belegen könnt, sehe ich wg. Scheinehenverdacht kein Problem. Habt ihr nach russischem Melde- bzw. Nebenkostenrecht in einer Wohnung gelebt?

Wenn Ihr bislang Russisch miteinander redet, ist das kein aufenthaltsrechtliches Problem, allerdings sollte Deine Zukünftige hier einen Integrationssprachkurs belegen. Das Kind bekommt keinen solchen Sprachkurs, da müßt Ihr Euch selbst kümmern.

Gruß, ULF
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Antwort #11 - 11.10.2006 um 17:28:33
 
Zitat:
Habt ihr nach russischem Melde- bzw. Nebenkostenrecht in einer Wohnung gelebt?


Nein. Wir haben seinerzeit eine möbilierte Wohnung gesucht. Den Mietvertrag hat sie unterschrieben, das Geld kommt von mir. Wenn man sich allerdings die Mietkosten ansieht und mit Ihrem Verdienst vergleicht sieht man schnell das sie die Miete nicht zahlen kann. Ist nur die Farge ob man das als Beweis einbringen sollte.

Ich denke allerdings das viele meiner Freunde in Ru und auch Kollegen in D bezeugen können und werden das wir zusammen leben.


Zitat:
allerdings sollte Deine Zukünftige hier einen Integrationssprachkurs belegen


Das haben wir auch vor, eventuell auch schon einen Grundkurs in Russland.

Zitat:
Das Kind bekommt keinen solchen Sprachkurs


Schade, ich denke allerdings Kinder lernen schnell und die Kleine spricht bereits ein wenig Deutsch, worauf ich im übrigen sehr stolz bin Smiley.
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Antwort #12 - 11.10.2006 um 17:32:56
 
KTT73 schrieb am 11.10.2006 um 17:28:33:
Ich denke allerdings das viele meiner Freunde in Ru und auch Kollegen in D bezeugen können und werden das wir zusammen leben.

Schade, ich denke allerdings Kinder lernen schnell und die Kleine spricht bereits ein wenig Deutsch, worauf ich im übrigen sehr stolz bin Smiley.



Bilder und ggf. Bestätigungen von Bekannten sammeln, die das Zusammenleben bestätigen.

Erkundige Dich nach Grundschulen mit "Deutsch für Ausländer". In Hessen könnte die Kleine, wenn sie zu wenig Deutsch spricht, zwangsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden, dann gibt es eine Art Sprachvorbereitungsjahr...

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 11.10.2006 um 18:14:25
 
...lassen danach alle relevanten Urkunden und Unterlagen bei der Botschaft legalisieren...

Kleine Info dazu: Russland ist ein Mitliedstaat der "Del Haye Apostille" Konvention. Eure Dokumente müssen daher nicht von einer Botschaft etc. legaliert werden. Ihr benötigt einen sog. Apostille Stempel auf den Urkunden.
i.e.: Bei Heirat also auf die Rückseite der russischen "rosa" Heiratsurkunde. Fragt also im "Hochzeitspalast", wo Ihr die Apostille erhalten könnt. Dies ist nämlich eine andere Behörde. Gleiches tut ihr mit der Geburtsurkunde Deiner Frau./Ihrer Tochter.

Übersetzungen der Urkunden erst nachdem ! die Apostillen drauf sind.

Für´s heiraten mußt Du noch klären, ob Du fürs russische Standesamt ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis brauchts. das ist in Ru unterschiedlich, in meinem Fall im August in Omsk brauchte ich keins. Sonst ist das die meiste Lauferei in D: !! , worum Du dich kümmern mußt!

Grüße,
Jens
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 11.10.2006 um 22:21:09
 
Mal ganz blöd gefragt was kostet das alles eigendlich?
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Antwort #15 - 12.10.2006 um 06:10:44
 
Tja, was es kostet .. Laut lachend Laut lachend
Die Freiheit, das singledasein, zu entscheiden aus welcher Bettseite man morgens aufsteht, .... Durchgedreht Durchgedreht

Mehr konkret:

Das FZF Visa für Deine Frau kostet nix. Für den Nachwuchs 30€

Für Apostillen kannst du in Ru pro Stück ca 15€ rechnen, Übersetzungen mit Ru Notar ca 20€ (Da muß Deine Frau ein bischen forschen gehen)

Dann brauchst Du noch Incoming Krankenvesicherungen für 3 Monate für Frau und Kind, ca 30€ pro P.
Thema Krankenversicherung: Du lebts in Ru, wie bist Du denn versichert? Bist Du gesetzlich in D. krankenversichert? Wenn nicht, dann brauchst Du Privatversicherung für Frau und Kind in D. das kann teuer werden. Daumenwert,
so ca 200+150 für Frau und Kind!

Noch etwas, Thema Wohnraum in D: Meiner ABH mußte ich einen Mietvertrag zeigen, das "genügend" Wohnraum für uns vorhanden ist. Ergo mußt Du das auch vorher organisieren

Beim Integrationskurs in D. für die Frau bist Du mit 600€ dabei (1€ /h gesetzlich vorgeschr)
Grüße,Jens

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Antwort #16 - 12.10.2006 um 06:14:33
 
Noch etwas zum Thema Sorgerecht:

Die Botschaft in Minsk hat da einen Standardtext: (Moskau leider nicht)
Sowas in der Art braucht Ihr aber für Euer Kind!


http://www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/01/Visabestimmungen/Sorgerecht,pro...

Grüße, Jens
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Antwort #17 - 12.10.2006 um 07:44:25
 
Zitat:
meine zukünftige Frau muss das volle Sorgerecht haben

Alleiniges Sorgerecht ist keine notwendige Voraussetzung. Ist teilweise in den alten SU Staaten auch gar nicht so einfach zu bekommen, es sei denn der Vater ist wirklich eine Gefahr für das Kind.
Wie der von Jetflyer gepostete Link zeigt, ist es nur notwendig, dass der Vater seine Zustimmung zur permanenten Übersiedelung gibt und quasi sein Sorgerecht ruhen läßt (da er es de facto nicht oder nur schwer ausüben kann).
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Antwort #18 - 12.10.2006 um 08:51:05
 
inge schrieb am 12.10.2006 um 07:44:25:
Alleiniges Sorgerecht ist keine notwendige Voraussetzung.


Hallo inge,
nach § 32 Abs. 1-3 AufenthG ist sehr wohl das alleinige Sorgerecht notwendig. Dass dies unter anderem in der Russischen Förderation schwierig ist, ist bekannt. Der Kindernachzug dürfte sich dann aber nach § 32 Abs. 4 AufenthG richten, so dass die Einreise zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sein muss und dabei muss das Kindeswohl berücksichtigt werden.
Es besteht in diesen Fällen allerdings kein Anspruch auf Erteilung der AE sondern es handelt sich dann um eine Ermessensentscheidung.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Antwort #19 - 12.10.2006 um 08:59:15
 
@sunny
Eben. Alleiniges Sorgerecht ist keine Voraussetzung - es würde das ganze nur vereinfachen, da keine Ermessensentscheidung mehr.

Bei uns lief das bei der ABH ungefähr so ab:
Ich: "Natürlich soll die 9-jährige Tochter zusammen mit meiner zukünftigen Frau einreisen"
ABH:"Ja, das ist klar. Ist auch kein Problem. Sie müssen nur ..."

Deswegen ja auch meine Frage nach dem Alter des Kindes. Gerade bei jüngeren Kindern und einem langen Aufenthalt nur mit der Mutter, dürfte "Kindeswohl" (32.4) eine recht mächtige Keule darstellen.
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Antwort #20 - 12.10.2006 um 09:52:42
 
Also grunsätzlich ist es so, meine zukünftige Frau hat das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind. Der Grund dafür ist das Ihr Ex-Mann zu seinerzeit gewaltätig gegenüber Ihr und dem Kind war. Was auch der Scheidungsgrund war. Er zahlt auch keinen Unterhalt. Eine Unterschrift von Ihm zu bekommen könnte sich daher schwierig gestallten. Wobei ich denke das man mit ein wenig Geld, doch was bewegen könnte oder brauche ich in diesem Fall keine Unterschrift, weil er ja eine Gefahr für Frau und Kind darstellt.

Muss die Zustimmung zur permanenten Übersiedelung notariell beglaubigt werden, wenn sie denn nötig ist?
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Antwort #21 - 12.10.2006 um 10:06:10
 
Zitat:
Muss die Zustimmung zur permanenten Übersiedelung notariell beglaubigt werden, wenn sie denn nötig ist?

ja
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Antwort #22 - 23.10.2006 um 20:30:24
 
KTT73 schrieb am 12.10.2006 um 09:52:42:
Wobei ich denke das man mit ein wenig Geld, doch was bewegen könnte


Taeusche dich nicht mit ein wenig, ich kenne einen Fall in dem "ein wenig" 7500 EURO war.

Gruss
Sheikh Andi
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moskauer
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Antwort #23 - 25.10.2006 um 16:23:40
 
Hallo, habe gerade erst reingelesen. Ich habe das gleiche Problem. Der Kindesvater macht sich quasi einen Spaß draus, seiner Ex, meiner Zukünftigen also, das Leben zu versauen, gleichwohl auf Unterhaltszahlungen zu verzichten. Ich sehe noch keine Lösung für eine Ausreise, da laut russ./ sowjet. Gesetzen der Kindesvater zwingend notariell seine Zustimmung zur dauerhaften Ausreise geben muß. Das ist in allen Republiken der Ex- UdSSR so.
Schengen- Botschaften verlangen sogar für Besuchs-/ Touristenvisa diese notariellen Erklärungen des Kindesvaters.
Was tun?, fragte nicht nur Lenin. Freikaufen? Betteln? In Russland leben bis zum 14. oder 16. Geburtstag? (Manche meinen, ab dem 14. Geburtstag könne ein Kind in RUS erklären, daß es seinen Vater nicht benötigt.)
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Antwort #24 - 26.10.2006 um 21:20:52
 
Sheikhandi schrieb am 23.10.2006 um 20:30:24:
Taeusche dich nicht mit ein wenig, ich kenne einen Fall in dem "ein wenig" 7500 EURO war.

Gruss
Sheikh Andi


Ich hoffe das dies bei mir nicht der Fall sein wird. Leider kenne ich den Mann nicht, daher ist es sehr schwer für mich diesen Punkt abzuschätzen. Meine Zukünftige sagt allerdings das er unterschreiben wird.

@Moskauer: das tut mir sehr Leid für Dich. Ich drück Dir die Daumen das es doch noch gut geht.
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Saxonicus
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Antwort #25 - 26.10.2006 um 22:18:59
 
moskauer schrieb am 25.10.2006 um 16:23:40:

In Russland leben bis zum 14. oder 16. Geburtstag? (Manche meinen, ab dem 14. Geburtstag könne ein Kind in RUS erklären, daß es seinen Vater nicht benötigt.)



Ab  dem 16.Lebensjahr dürfte ein Nachzug zu einem, in Deutschland lebenden Elternteil nicht mehr so einfach sein.
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Antwort #26 - 28.10.2006 um 12:53:46
 
LOL, Gestern waren wir auf dem Standesamt in Togliatti und die wussten nicht mal was eine Apostille ist, geschweige denn wie man das macht. Das kann ja noch heiter werden wenn das so weiter geht Zwinkernd.
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Antwort #27 - 28.10.2006 um 15:14:27
 
... dann heiratet doch da und erspart Euch den ganzen Kram ...
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Antwort #28 - 30.10.2006 um 09:51:01
 
KTT73 schrieb am 28.10.2006 um 12:53:46:
LOL, Gestern waren wir auf dem Standesamt in Togliatti und die wussten nicht mal was eine Apostille ist, geschweige denn wie man das macht.



http://www.apostille.ru/russia/organisation.shtml?2

Ist aber nicht sperzifisch für Togliatti. Ggf. im Oblast'-Hauptstandesamt nachfragen.

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Antwort #29 - 18.11.2006 um 09:26:39
 
Moin liebe Gemeinde,

wollte Euch mal kurzen Status geben wie weit alles vorangeschritten ist.

1. Ihr Ex hat Unterschrieben das seine Tochter im Ausland leben darf. Somit haben wir glaube ich eine der grössten Hürden bereits genommen.

2. Weiß ich jetzt welche Dokumente ich zur Hochzeit benötige:

  • Reisepass + Kopie
  • Visa + Kopie
  • Nachweis der Registrierung in Russland + Kopie
  • Geburtsurkunde + Apostille + Übersetzung in russisch
  • Meldenachweis / Meldebestätigung in Deutschland + Apostille + Übersetzung in russisch
  • Scheidungsurkunde + Apostille + Übersetzung in russisch (ja, ich war schon einmal verheiratet Zwinkernd)
  • Dokument über den Familienstand + Apostille + Übersetzung in russisch (Wie nennt man das Dokument?)


3. Sind wir gerade dabei ein Schengen Visa zu machen, damit sie Weihnachten D kennen lernen kann. Am 4.12.2006 hat sie Termin in Moskau. Drückt uns mal die Daumen damit alles klappt. Die Dokumente haben wir zu mindest alle (hoffe ich doch Zwinkernd)

Gleichzeitig möchte ich mich bei allen hier im Forum bedanken, für die Gedult, die guten Fachkenntnisse und vor allem für das Verständnis, ist ja heutzutage nicht selbstverständlich. Ihr habt es geschafft mir die Angst zu nehmen das alles an zu gehen. Danke.
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Antwort #30 - 18.11.2006 um 22:47:35
 
... na denn, herzlichen Glückwunsch!
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Antwort #31 - 19.11.2006 um 12:04:48
 
Hi, denk daran, Das Du die Meldebescheinigung mit Personenstandsangabe (gesch.) brauchst"!

Geburtsurkunde wundert mich, hat bei mir in Omsk in Sommer niemand benötigt!

Viel Glück

Sveta + Jens
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Antwort #32 - 19.11.2006 um 12:22:36
 
... na, das wird ja dann wieder spannend werden, wenn ich, nach Abmeldung aus Deutschland vor vielen Jahren, eine Meldebescheinigung vorlegen muss... Hat jemand damit Erfahrung? Wieder extra, gewissenermaßen Schein-, Anmelden, um den Beleg zu bekommen?
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Antwort #33 - 19.11.2006 um 13:25:00
 
Naja, was heißt "Scheinanmeldung"??? Es ist eine Meldebestätigung. Um die zu bekommen, muß man an dem entspr. Wohnsitz auch "gemeldet" sein...

In dem Sinne wirst Du einen Wohnsitz brauchen in D. Wenn ich mich recht erinnere, wolltet Ihr doch sowieso nach D. ziehen?

Grüße
Sveta * Jens
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Antwort #34 - 19.11.2006 um 14:04:41
 
... ohne Kind werden wir nicht nach D kommen können, sondern besser hier bleiben.   Damit brauche ich keine Wohnung in D zu unterhalten. Sollte ich jedoch zwingend diesen Schriebs vom Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro für die Eheschlie0ung in der Russischen Föderation benötigen, muß ich mich wohl kurzzeitig in D wieder anmelden. Womit es sich dann um eine unnötige Anmeldung handeln würde.
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Antwort #35 - 20.11.2006 um 08:38:46
 
Ich habe nochmal mit meiner russischen Frau über Deinen Fall gesprochen. Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es Dir doch um die "richtigen" Dokumente für Deine Hochzeit in Ru. Du solltest versuchen mit dem dortigen Standesamt zu klären, ob nicht Deine OVIR Anmeldung in Ru genügt. Du müßtest doch eine "Resident" Status in Ru haben, wenn Du dort dauerhaft lebst und arbeitest. Im Prinzip müßte man Dich doch behandeln wie eine russischen Bürger, der heiraten will. Ein bischen klingt das sowie schon so für uns, daher wird nämlich vermutlich auch Deine Ggeburtsurkunde verlangt; bei "Touristen" Hochzeit in ru braucht man die nämlich nicht. Meine Frau mußte Ihre natürlich vorlegen als ru. Bürgerin, ich jedoch nicht. Versuche das mit OVIR und Standesamt in Ru zu klären. Ob das "billiger" bzw schneller ist als mit einer "Standard" Meldebesch. aus D. , das weiß ich nicht. Russische Behörden... da kennst Du Dich vermutlioch besser aus als ich  Zwinkernd
Grüße
Sveta + Jens
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Antwort #36 - 20.11.2006 um 10:26:35
 
Ihr verwirrt mich ein wenig...

Also, das Standesamt hier in Togliatti hat eindeutig auf eine Geburtsurkunde von mir plus Apostille bestanden.

@moskauer, wenn Du dauerhaft in Ru lebst und dort einen daueraufenthals Status hast (kein befristetes Visum) ordentliche Registrierung vorausgesetzt, wirst Du normalerweise behandelt wie ein Russe. Allerdings werden für alle Urkunden eine Übersetzung und eine Apostille benötigt. Die Übersetzung hier beim Notar in Togliatti kostet pro Dokument 1500 Rubel.
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Antwort #37 - 20.11.2006 um 17:40:26
 
Danke für die Tips. Ich werde mal sehen, wie weit ich als Resident anerkannt werde.  Und mich danach wieder melden.
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