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Gemeinsames Leben in Deutschland mit Russin (Gelesen: 11.021 mal)
jetflyer
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Antwort #15 - 12.10.2006 um 06:10:44
 
Tja, was es kostet .. Laut lachend Laut lachend
Die Freiheit, das singledasein, zu entscheiden aus welcher Bettseite man morgens aufsteht, .... Durchgedreht Durchgedreht

Mehr konkret:

Das FZF Visa für Deine Frau kostet nix. Für den Nachwuchs 30€

Für Apostillen kannst du in Ru pro Stück ca 15€ rechnen, Übersetzungen mit Ru Notar ca 20€ (Da muß Deine Frau ein bischen forschen gehen)

Dann brauchst Du noch Incoming Krankenvesicherungen für 3 Monate für Frau und Kind, ca 30€ pro P.
Thema Krankenversicherung: Du lebts in Ru, wie bist Du denn versichert? Bist Du gesetzlich in D. krankenversichert? Wenn nicht, dann brauchst Du Privatversicherung für Frau und Kind in D. das kann teuer werden. Daumenwert,
so ca 200+150 für Frau und Kind!

Noch etwas, Thema Wohnraum in D: Meiner ABH mußte ich einen Mietvertrag zeigen, das "genügend" Wohnraum für uns vorhanden ist. Ergo mußt Du das auch vorher organisieren

Beim Integrationskurs in D. für die Frau bist Du mit 600€ dabei (1€ /h gesetzlich vorgeschr)
Grüße,Jens

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jetflyer
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Antwort #16 - 12.10.2006 um 06:14:33
 
Noch etwas zum Thema Sorgerecht:

Die Botschaft in Minsk hat da einen Standardtext: (Moskau leider nicht)
Sowas in der Art braucht Ihr aber für Euer Kind!


http://www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/01/Visabestimmungen/Sorgerecht,pro...

Grüße, Jens
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inge
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Antwort #17 - 12.10.2006 um 07:44:25
 
Zitat:
meine zukünftige Frau muss das volle Sorgerecht haben

Alleiniges Sorgerecht ist keine notwendige Voraussetzung. Ist teilweise in den alten SU Staaten auch gar nicht so einfach zu bekommen, es sei denn der Vater ist wirklich eine Gefahr für das Kind.
Wie der von Jetflyer gepostete Link zeigt, ist es nur notwendig, dass der Vater seine Zustimmung zur permanenten Übersiedelung gibt und quasi sein Sorgerecht ruhen läßt (da er es de facto nicht oder nur schwer ausüben kann).
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sunnysunshine
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Antwort #18 - 12.10.2006 um 08:51:05
 
inge schrieb am 12.10.2006 um 07:44:25:
Alleiniges Sorgerecht ist keine notwendige Voraussetzung.


Hallo inge,
nach § 32 Abs. 1-3 AufenthG ist sehr wohl das alleinige Sorgerecht notwendig. Dass dies unter anderem in der Russischen Förderation schwierig ist, ist bekannt. Der Kindernachzug dürfte sich dann aber nach § 32 Abs. 4 AufenthG richten, so dass die Einreise zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sein muss und dabei muss das Kindeswohl berücksichtigt werden.
Es besteht in diesen Fällen allerdings kein Anspruch auf Erteilung der AE sondern es handelt sich dann um eine Ermessensentscheidung.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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inge
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Antwort #19 - 12.10.2006 um 08:59:15
 
@sunny
Eben. Alleiniges Sorgerecht ist keine Voraussetzung - es würde das ganze nur vereinfachen, da keine Ermessensentscheidung mehr.

Bei uns lief das bei der ABH ungefähr so ab:
Ich: "Natürlich soll die 9-jährige Tochter zusammen mit meiner zukünftigen Frau einreisen"
ABH:"Ja, das ist klar. Ist auch kein Problem. Sie müssen nur ..."

Deswegen ja auch meine Frage nach dem Alter des Kindes. Gerade bei jüngeren Kindern und einem langen Aufenthalt nur mit der Mutter, dürfte "Kindeswohl" (32.4) eine recht mächtige Keule darstellen.
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KTT73
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Antwort #20 - 12.10.2006 um 09:52:42
 
Also grunsätzlich ist es so, meine zukünftige Frau hat das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind. Der Grund dafür ist das Ihr Ex-Mann zu seinerzeit gewaltätig gegenüber Ihr und dem Kind war. Was auch der Scheidungsgrund war. Er zahlt auch keinen Unterhalt. Eine Unterschrift von Ihm zu bekommen könnte sich daher schwierig gestallten. Wobei ich denke das man mit ein wenig Geld, doch was bewegen könnte oder brauche ich in diesem Fall keine Unterschrift, weil er ja eine Gefahr für Frau und Kind darstellt.

Muss die Zustimmung zur permanenten Übersiedelung notariell beglaubigt werden, wenn sie denn nötig ist?
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inge
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Antwort #21 - 12.10.2006 um 10:06:10
 
Zitat:
Muss die Zustimmung zur permanenten Übersiedelung notariell beglaubigt werden, wenn sie denn nötig ist?

ja
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Sheikhandi
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Antwort #22 - 23.10.2006 um 20:30:24
 
KTT73 schrieb am 12.10.2006 um 09:52:42:
Wobei ich denke das man mit ein wenig Geld, doch was bewegen könnte


Taeusche dich nicht mit ein wenig, ich kenne einen Fall in dem "ein wenig" 7500 EURO war.

Gruss
Sheikh Andi
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moskauer
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Antwort #23 - 25.10.2006 um 16:23:40
 
Hallo, habe gerade erst reingelesen. Ich habe das gleiche Problem. Der Kindesvater macht sich quasi einen Spaß draus, seiner Ex, meiner Zukünftigen also, das Leben zu versauen, gleichwohl auf Unterhaltszahlungen zu verzichten. Ich sehe noch keine Lösung für eine Ausreise, da laut russ./ sowjet. Gesetzen der Kindesvater zwingend notariell seine Zustimmung zur dauerhaften Ausreise geben muß. Das ist in allen Republiken der Ex- UdSSR so.
Schengen- Botschaften verlangen sogar für Besuchs-/ Touristenvisa diese notariellen Erklärungen des Kindesvaters.
Was tun?, fragte nicht nur Lenin. Freikaufen? Betteln? In Russland leben bis zum 14. oder 16. Geburtstag? (Manche meinen, ab dem 14. Geburtstag könne ein Kind in RUS erklären, daß es seinen Vater nicht benötigt.)
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KTT73
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Antwort #24 - 26.10.2006 um 21:20:52
 
Sheikhandi schrieb am 23.10.2006 um 20:30:24:
Taeusche dich nicht mit ein wenig, ich kenne einen Fall in dem "ein wenig" 7500 EURO war.

Gruss
Sheikh Andi


Ich hoffe das dies bei mir nicht der Fall sein wird. Leider kenne ich den Mann nicht, daher ist es sehr schwer für mich diesen Punkt abzuschätzen. Meine Zukünftige sagt allerdings das er unterschreiben wird.

@Moskauer: das tut mir sehr Leid für Dich. Ich drück Dir die Daumen das es doch noch gut geht.
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Saxonicus
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Antwort #25 - 26.10.2006 um 22:18:59
 
moskauer schrieb am 25.10.2006 um 16:23:40:

In Russland leben bis zum 14. oder 16. Geburtstag? (Manche meinen, ab dem 14. Geburtstag könne ein Kind in RUS erklären, daß es seinen Vater nicht benötigt.)



Ab  dem 16.Lebensjahr dürfte ein Nachzug zu einem, in Deutschland lebenden Elternteil nicht mehr so einfach sein.
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #26 - 28.10.2006 um 12:53:46
 
LOL, Gestern waren wir auf dem Standesamt in Togliatti und die wussten nicht mal was eine Apostille ist, geschweige denn wie man das macht. Das kann ja noch heiter werden wenn das so weiter geht Zwinkernd.
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Antwort #27 - 28.10.2006 um 15:14:27
 
... dann heiratet doch da und erspart Euch den ganzen Kram ...
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Antwort #28 - 30.10.2006 um 09:51:01
 
KTT73 schrieb am 28.10.2006 um 12:53:46:
LOL, Gestern waren wir auf dem Standesamt in Togliatti und die wussten nicht mal was eine Apostille ist, geschweige denn wie man das macht.



http://www.apostille.ru/russia/organisation.shtml?2

Ist aber nicht sperzifisch für Togliatti. Ggf. im Oblast'-Hauptstandesamt nachfragen.

Gruß, ULF
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #29 - 18.11.2006 um 09:26:39
 
Moin liebe Gemeinde,

wollte Euch mal kurzen Status geben wie weit alles vorangeschritten ist.

1. Ihr Ex hat Unterschrieben das seine Tochter im Ausland leben darf. Somit haben wir glaube ich eine der grössten Hürden bereits genommen.

2. Weiß ich jetzt welche Dokumente ich zur Hochzeit benötige:

  • Reisepass + Kopie
  • Visa + Kopie
  • Nachweis der Registrierung in Russland + Kopie
  • Geburtsurkunde + Apostille + Übersetzung in russisch
  • Meldenachweis / Meldebestätigung in Deutschland + Apostille + Übersetzung in russisch
  • Scheidungsurkunde + Apostille + Übersetzung in russisch (ja, ich war schon einmal verheiratet Zwinkernd)
  • Dokument über den Familienstand + Apostille + Übersetzung in russisch (Wie nennt man das Dokument?)


3. Sind wir gerade dabei ein Schengen Visa zu machen, damit sie Weihnachten D kennen lernen kann. Am 4.12.2006 hat sie Termin in Moskau. Drückt uns mal die Daumen damit alles klappt. Die Dokumente haben wir zu mindest alle (hoffe ich doch Zwinkernd)

Gleichzeitig möchte ich mich bei allen hier im Forum bedanken, für die Gedult, die guten Fachkenntnisse und vor allem für das Verständnis, ist ja heutzutage nicht selbstverständlich. Ihr habt es geschafft mir die Angst zu nehmen das alles an zu gehen. Danke.
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