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Gemeinsames Leben in Deutschland mit Russin (Gelesen: 10.932 mal)
KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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09.10.2006 um 11:00:34
 
Ich arbeite seit 1,5 Jahren in Russland und lebe hier mit einer Russin zusammen.

Meine Tage in Russland sind allerdings gezählt und wir wollen in Deutschland zusammen weiter leben.

Wir sind nicht verheiratet und sie hat ein Kind von dem ich nicht der Vater bin, welches natürlich mit nach D kommen soll. Wie gehen wir das am besten an?

Müssen wir heiraten? Welches Visum beantragen wir? Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung für Sie und Ihr Kind aus? Ich fange gerade erst an mich mit diesem Thema zu beschäftigen und habe im Moment keine Möglichkeit mich an eine Deutsche Behörde zu wenden, Zwecks eines Beratungsgespräches und hoffe das ich hier bei Euch ein Paar Infos bekomme.

Gruß KTT73
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.10.2006 um 11:13:57
 
KTT73 schrieb am 09.10.2006 um 11:00:34:
Wir sind nicht verheiratet und sie hat ein Kind von dem ich nicht der Vater bin, welches natürlich mit nach D kommen soll. Wie gehen wir das am besten an?

Müssen wir heiraten? Welches Visum beantragen wir? Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung für Sie und Ihr Kind aus?


Für "wilde Ehe" gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung, und beim Kind kommt es nicht zuletzt darauf an, ob sie das alleinige Sorgerecht hat.

Gruß, ULF
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 14:01:47
 
ulf schrieb am 09.10.2006 um 11:13:57:
Für "wilde Ehe" gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung, und beim Kind kommt es nicht zuletzt darauf an, ob sie das alleinige Sorgerecht hat.

Gruß, ULF

Das stimmt natürlich, aber das ist noch nicht alles. Ich bin mir zu 99% sicher, dass das alleinige Sorgerecht nicht dazu berechigt, das Kind aus der Russischen Föderation herauszubringen.
Sweit ich weiß - und ich kenne viel dt.-russ. Paare, meine Frau kommt ebenfalls aus der RF - bedarf es der expliziten Zustimmung des Kindesvaters, damit die Mutter das Kind mitnehmen darf. Das selbst dann, wenn der Vater das Kind nie gesehen hat und auch keinen Unterhalt leistet.

Leider ist es sehr häufig so, dass die Väter versuchen, aus solchen Situationen Kapital zu schlagen und die Mütter erpressen.
Mir sind mindestens zwei Fälle bekannt, wo sich die Paare aus diesem Grunde entschließen mussten, ihr Leben dauerhaft in Russland zu führen.

Genauere Auskünfte und Erfahrungsberichte rund um das Thema bekommt man von den Teilnehmern des Russlan-Forums (in dt. Sprache) unter http://www.aktuell.ru/forum/viewforum.php?f=34

Ferner stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, vor der Übersiedlung in Russland zu heiraten und die Frau dann mit einem FZF-Visum herzuholen.
Ich würde die bejahen, da es hier in D immer Probleme mit der Ledigkeitsbescheinigung bzw. der Anerkennung von Scheidungen gibt.
Steht jedoch genug Zeit zur Verfügung, die nötigen Dokumente zu besorgen und die erforderlichen amtlichen Schritte abzuwickeln (Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage eines EFZ durch das OLG und dann Antrag auf Eheschließungsvisum), dürfte die Zeit einer sonst mehrmonatigen Trennung zu umgehen sein.
Aber das alles von Russland aus zu organisieren, dürfte sehr schwierig sein.

Gruß,
Zeppelin
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.10.2006 um 14:53:30
 
Also ich bin noch bis Ende des Jahres in RU. Einer Hochzeit steht nichts im Wege,  das es nicht ohne gehen wird, war ich mir schon bewusst.

Was Ihre Tochter angeht hat sie das alleinige Sorgerecht. Ich bzw. meine "Zukünftige" Zwinkernd werden uns erkundigen ob das Einverständnis des Vaters nötig ist, das kann man ja hier in Russland machen.

Also Hochzeit in Russland, danach Visa zur Familien Zusammenführung (ich nehme mal das es das heißen soll). Beinhaltet das Visa dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung oder muss man dann in Deutschland noch mal heiraten?

P.S. Danke für den Link, sehr interessant.

Gruß KTT73
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inge
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Antwort #4 - 10.10.2006 um 15:11:18
 
Heiratsurkunde (und evtl andere Urkunden, die in D verwendet werden sollen) in RU von der deutschen Botschaft legalisieren lassen.

Nach Einreise (mit Visum FZF) geht man zum Einwohnermeldeamt um sich anzumelden und zur ABH um eine AE nach §28 zu beantragen.

ACHTUNG!
Kind kann nicht zu dir sondern nur zur (ausländischen) Mutter nachziehen (§32). Anders als bei der Mutter (deutsch verheiratet) ist eine Sicherstelllung des Lebensunterhalts notwendig. Normalerweise durch die Mutter (unterhaltspflichtig), aber da sie ja wohl zu Beginn noch keine Arbeit hat, dürfte das schwierig sein. Evtl. musst du also eine VE für das Kind oder ein Schuldverpsrechen (BGB 780) abgeben.
Am besten vorher mit ABH abklären!

BTW Alter der Tochter? Bei > 16 wird es nämlich etwas schwieriger.
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zzzmick
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Antwort #5 - 10.10.2006 um 21:09:00
 
KTT73, zu bedenken wäre auch noch, dass es viele Monate dauern kann, bis das Visum erteilt wird. Also, wenn ihr in Russland heiratet, dann Visum zur Familienzusammenführung beantragt, kann es 3(oder weniger) oder auch 12 (oder mehr)Monate dauern, bis die Frau nach Deutschland kommen darf. Das ist natürlich eine ganz schön lange Zeit...so oder so.
Wollte das nur mal hier hinzufügen, weil das einem meistens nicht gesagt wird.

Gruss, zzz
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.10.2006 um 22:57:58
 
inge schrieb am 10.10.2006 um 15:11:18:
ACHTUNG!
Kind kann nicht zu dir sondern nur zur (ausländischen) Mutter nachziehen (§32).


Soll das heißen das Sie erst allein kommt und das Kind später? Wie soll das gehen?
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Abu
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Antwort #7 - 11.10.2006 um 00:35:37
 
KTT73 schrieb am 10.10.2006 um 22:57:58:
Soll das heißen das Sie erst allein kommt und das Kind später?

Nein, die Einreise kann zeitgleich erfolgen.

Abu
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inge
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Antwort #8 - 11.10.2006 um 10:06:42
 
Zitat:
Nein, die Einreise kann zeitgleich erfolgen.

Deswegen ja auch vorher mit ABH sprechen Zwinkernd
Grundsätzlich dürfte gelten, dass je jünger (unselbstständiger) das Kind ist, desto weniger Probleme werden auftreten. Bei uns hat die FZF Kind-Mutter sogar problemlos geklappt (Einreise mit Mutter), obwohl wir erst in D geheiratet haben (also Visum zur Eheschließung + FZF).

-> Wichtig ist der Hinweis in Bezug auf die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zum Nachzug. Während die Ehefrau ohne Nachweis des gesicherten LU einreisen darf, gilt für das Kind, dass der LU gesichert sein muss. Entweder durch eigene Mittel oder einen Unterhaltspflichtigen. Der Stiefvater ist aber nunmal nicht zum Unterhalt des Kindes verpflichtet, die Mutter hat üblicherweise selbst noch keinen gesicherten LU (aus eigenen Mitteln) und das Kind hat meistens ebenfalls noch keinen Arbeitsplatz. Also muss sich üblicherweise der Stiefvater zum Unterhalt verpflichten.
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.10.2006 um 16:16:28
 
Danke erst mal an alle die geantwortet haben. Ihr seit einfach Klasse und mir ist der Weg den ich gehen muss bewusster geworden.

Ich fasse einfach mal zusammen um zu sehen ob ich alles verstanden habe.

zum Kind:

  • meine zukünftige Frau muss das volle Sorgerecht haben
  • wir müssen klären ob der Vater seine Einwilligung geben muss, wenn ja müssen wir uns darum kümmern
  • wir müssen den Nachzug des Kindes zur Mutter, bei der Botschaft beantragen wobei ich die Unterhaltspflicht annehmen muss (FZF)


zu meine zukünftigen Frau:

  • wir heiraten in Russland
  • lassen danach alle relevanten Urkunden und Unterlagen bei der Botschaft legalisieren
  • beantragen ein Visum FZF
  • nach der Einreise in Deutschland melden wir uns im Einwohnermeldeamt und melden sie an danach zur ABH und beantragen die Aufenthaltsgenehmigung.


Jetzt noch einige Fragen die sich aus dem stöbern hier im Forum ergeben haben:

1. Wie stehen die Changsen das alles ohne Probleme durch zu ziehen? (Wegen Scheinehe usw.)Wir leben ca. 1,5 Jahre in Russland zusammen, sie war allerdings noch nicht in Deutschland.

2. Wie wichtig sind deutsche Sprachkenntnisse? Wir kommunizieren eigendlich nur auf russisch.

Gruß KTT73

PS: die Kleine ist 5

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.10.2006 um 17:21:35
 
KTT73 schrieb am 11.10.2006 um 16:16:28:
1. Wie stehen die Changsen das alles ohne Probleme durch zu ziehen? (Wegen Scheinehe usw.)Wir leben ca. 1,5 Jahre in Russland zusammen, sie war allerdings noch nicht in Deutschland.

2. Wie wichtig sind deutsche Sprachkenntnisse? Wir kommunizieren eigendlich nur auf russisch.


Wenn Ihr das Zusammenleben belegen könnt, sehe ich wg. Scheinehenverdacht kein Problem. Habt ihr nach russischem Melde- bzw. Nebenkostenrecht in einer Wohnung gelebt?

Wenn Ihr bislang Russisch miteinander redet, ist das kein aufenthaltsrechtliches Problem, allerdings sollte Deine Zukünftige hier einen Integrationssprachkurs belegen. Das Kind bekommt keinen solchen Sprachkurs, da müßt Ihr Euch selbst kümmern.

Gruß, ULF
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KTT73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.10.2006 um 17:28:33
 
Zitat:
Habt ihr nach russischem Melde- bzw. Nebenkostenrecht in einer Wohnung gelebt?


Nein. Wir haben seinerzeit eine möbilierte Wohnung gesucht. Den Mietvertrag hat sie unterschrieben, das Geld kommt von mir. Wenn man sich allerdings die Mietkosten ansieht und mit Ihrem Verdienst vergleicht sieht man schnell das sie die Miete nicht zahlen kann. Ist nur die Farge ob man das als Beweis einbringen sollte.

Ich denke allerdings das viele meiner Freunde in Ru und auch Kollegen in D bezeugen können und werden das wir zusammen leben.


Zitat:
allerdings sollte Deine Zukünftige hier einen Integrationssprachkurs belegen


Das haben wir auch vor, eventuell auch schon einen Grundkurs in Russland.

Zitat:
Das Kind bekommt keinen solchen Sprachkurs


Schade, ich denke allerdings Kinder lernen schnell und die Kleine spricht bereits ein wenig Deutsch, worauf ich im übrigen sehr stolz bin Smiley.
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Ulf
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Antwort #12 - 11.10.2006 um 17:32:56
 
KTT73 schrieb am 11.10.2006 um 17:28:33:
Ich denke allerdings das viele meiner Freunde in Ru und auch Kollegen in D bezeugen können und werden das wir zusammen leben.

Schade, ich denke allerdings Kinder lernen schnell und die Kleine spricht bereits ein wenig Deutsch, worauf ich im übrigen sehr stolz bin Smiley.



Bilder und ggf. Bestätigungen von Bekannten sammeln, die das Zusammenleben bestätigen.

Erkundige Dich nach Grundschulen mit "Deutsch für Ausländer". In Hessen könnte die Kleine, wenn sie zu wenig Deutsch spricht, zwangsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden, dann gibt es eine Art Sprachvorbereitungsjahr...

Gruß, ULF
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jetflyer
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Antwort #13 - 11.10.2006 um 18:14:25
 
...lassen danach alle relevanten Urkunden und Unterlagen bei der Botschaft legalisieren...

Kleine Info dazu: Russland ist ein Mitliedstaat der "Del Haye Apostille" Konvention. Eure Dokumente müssen daher nicht von einer Botschaft etc. legaliert werden. Ihr benötigt einen sog. Apostille Stempel auf den Urkunden.
i.e.: Bei Heirat also auf die Rückseite der russischen "rosa" Heiratsurkunde. Fragt also im "Hochzeitspalast", wo Ihr die Apostille erhalten könnt. Dies ist nämlich eine andere Behörde. Gleiches tut ihr mit der Geburtsurkunde Deiner Frau./Ihrer Tochter.

Übersetzungen der Urkunden erst nachdem ! die Apostillen drauf sind.

Für´s heiraten mußt Du noch klären, ob Du fürs russische Standesamt ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis brauchts. das ist in Ru unterschiedlich, in meinem Fall im August in Omsk brauchte ich keins. Sonst ist das die meiste Lauferei in D: !! , worum Du dich kümmern mußt!

Grüße,
Jens
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 11.10.2006 um 22:21:09
 
Mal ganz blöd gefragt was kostet das alles eigendlich?
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