Zitat:ich fang hier mal ein neues Thema an, dessen Titel besser passt und damit sich nicht jeder die wahrscheinlich jetzt uninteressant gewordene Vorgeschichte durchlesen muss.
Die vorgeschichte ist alles andere als uninteressant, sie spielt eine grosse Rolle um deinen Fall einzuschätzen, deswegen erzählt du sie auch jedesmal von neuem
es reicht wenn du ein neuen "Betreff" formulierst bei einem neuen posting in deinem alten thread.
Zitat:Ich bin mir dabei immer noch nicht sicher ob seine Wiedereinreisesperre nun auch für Deutschland gilt, beziehungsweise ob es demnach keinen Sinn hat, ein "Visum zu Eheschließung" aus Marokko zu beantragen.
Wenn ja, wo müssen wir die Befristung beantragen, wenn wir in Marokko heiraten?In Italien? Wielange würde er nicht einreisen dürfen?
Und danach ist eine Einreise mit dem dem "FZF" kein Problem?
Oder scheitert es womöglich an meinem Studentendasein?
Das ist eigentlich alles schon in deinem ersten und zweitem Thread beantwortet worden, gleich mehrfach.
Also, weils so schön war, gleich nochmal...
0.
Deinem Freund dazu bringen freiwillig nach Marokko auszureisen um schlimmeres zu verhindern (oops, hat sich schon erledigt...)
1. In Marokko heiraten
2. Befristung der
Einreisesperre beantragen
3.
FZF Beantragen
Du brauchst dafür Geduld, bei der Vorgeschichte kann es sein das es nun nicht mehr ganz so glatt läuft mit der Befristung und
FZF.
Wie du siehst, hat sich seit deinem allerersten Thread an der Lösung nichts geändert.
Gruß,
maki