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Abschiebung aus Drittstaat?Konsultationsverfahren? (Gelesen: 2.187 mal)
helix21
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Es waren zwei Königskinder...


Beiträge: 48
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung aus Drittstaat?Konsultationsverfahren?
04.10.2006 um 13:54:31
 
Hallo,

ich fang hier mal ein neues Thema an, dessen Titel besser passt und damit sich nicht jeder die wahrscheinlich jetzt uninteressant gewordene Vorgeschichte durchlesen muss.

Also: Mein Freund wird wahrscheinlich noch diese Woche aus Italien nach Marokko abgeschoben, weil er keine gültige AB mehr hatte. Er befindet sich grade in Abschiebehaft. Wir wollen sobald wie möglich heiraten und zusammen leben.
Ich bin mir dabei immer noch nicht sicher ob seine Wiedereinreisesperre nun auch für Deutschland gilt, beziehungsweise ob es demnach keinen Sinn hat, ein "Visum zu Eheschließung" aus Marokko zu beantragen.
Wenn ja, wo müssen wir die Befristung beantragen, wenn wir in Marokko heiraten?In Italien? Wielange würde er nicht einreisen dürfen?
Und danach ist eine Einreise mit dem dem "FZF" kein Problem?
Oder scheitert es womöglich an meinem Studentendasein?

Fragen über Fragen...
danke, dass ihr es euch durchlest, und vielleicht auch schreibt.

liebe grüße ramona


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Admin: hier mal der
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« Zuletzt geändert: 04.10.2006 um 20:50:37 von N/V »  
 
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.10.2006 um 14:39:53
 
Zitat:
ich fang hier mal ein neues Thema an, dessen Titel besser passt und damit sich nicht jeder die wahrscheinlich jetzt uninteressant gewordene Vorgeschichte durchlesen muss.

Die vorgeschichte ist alles andere als uninteressant, sie spielt eine grosse Rolle um deinen Fall einzuschätzen, deswegen erzählt du sie auch jedesmal von neuem Zwinkernd es reicht wenn du ein neuen "Betreff" formulierst bei einem neuen posting in deinem alten thread.

Zitat:
Ich bin mir dabei immer noch nicht sicher ob seine Wiedereinreisesperre nun auch für Deutschland gilt, beziehungsweise ob es demnach keinen Sinn hat, ein "Visum zu Eheschließung" aus Marokko zu beantragen.
Wenn ja, wo müssen wir die Befristung beantragen, wenn wir in Marokko heiraten?In Italien? Wielange würde er nicht einreisen dürfen?
Und danach ist eine Einreise mit dem dem "FZF" kein Problem?
Oder scheitert es womöglich an meinem Studentendasein?

Das ist eigentlich alles schon in deinem ersten und zweitem Thread beantwortet worden, gleich mehrfach. unentschlossen

Also, weils so schön war, gleich nochmal...
0. Deinem Freund dazu bringen freiwillig nach Marokko auszureisen um schlimmeres zu verhindern (oops, hat sich schon erledigt...)
1. In Marokko heiraten
2. Befristung der Einreisesperre beantragen
3. FZF Beantragen

Du brauchst dafür Geduld, bei der Vorgeschichte kann es sein das es nun nicht mehr ganz so glatt läuft mit der Befristung und FZF.
Wie du siehst, hat sich seit deinem allerersten Thread an der Lösung nichts geändert.

Gruß,

maki
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung aus Drittstaat?Konsultationsverfah
Antwort #2 - 04.10.2006 um 16:29:34
 
du bist deutsche und ihr wollt nach der eheschließung gemeinsam in deutschland leben
also antrag auf befristung der einreisesperre UND antrag auf visum zur FZF bei der deutschen botschaft stellen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Sophie
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Wer weiß?


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 06.10.2006 um 13:23:49
 
..und noch die Kosten der Abschiebung unter Umständen sowie die Haftkosten begleichen
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