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Brauche dringend Infos, FZF z. Kind, Verfahrenswei (Gelesen: 2.197 mal)
pingula
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend Infos, FZF z. Kind, Verfahrenswei
03.10.2006 um 21:15:17
 
Hallo Ihr Lieben!
Bin so froh auf diese Site gestoßen zu sein!
Habe Probleme:
Wo soll ich nur anfangen...
Bin z. Zt. noch verheiratet. Habe im 98 in Nigeria die "Liebe meines Lebens"  Augenrollengeheiratet, wie man das noch so schön mit 19 behauptet.
Mein Noch-Mann hat mittlerweile die dt. StA. War alles super, bis ich meinem Mann fremd gegangen bin und von dieser Affäre im Feb. 04 ein Kind bekam. Wir wollten alles wieder hinkriegen, doch im Sommer letzten Jahres eröffnete mein Mann mir, das er mit der Situation nicht zurecht kommt und wir haben uns einvernehmlich getrennt. (Bis auf 4 mal war ich meinem Mann die ganzen Jahre treu und auch danach!)
Das Scheidungsverfahren ist in vollem Gange.

Doch leider hat sich in den ganzen Jahren die ich meine "Affäre" kenne die Liebe eingeschlichen und deshalb war ich auch ganz glücklich über diese Trennung.
Meine "Affäre" und ich sind mittlerweile verlobt, denn ihm geht das schon seit fünf Jahren so.
Mein Verlobter (aus Togo) war allerdings Asylant und von mehreren Anwälten wurde uns geraten, den Asylantrag zurückzunehmen, da er ja der leibliche Vater des Kindes ist und trotz meiner Ehe wir ihn alle gemeinsam beim Standesamt als leiblichen Vater eintragen lassen könnten.
Das ging natürlich nicht so einfach!!!
Wir mussten vor Gericht und während des Verfahrens hat er, um einer Abschiebung vorzubeugen, die Heimreise angetreten. Das ist mittlerweile 2,5 Jahre her. Er hat die Vaterschaft anerkannt und zahlt jeden Monat 30 € Unterhalt, mehr geht nicht.
Er hat seinen Visaantrag abgegeben und jetzt will ABH noch von uns eine Erklärung über die gemeinsame Sorge!!! Die Botschaft scheint allerdings nicht in der Lage zu sein ihn einzuladen, seine Unterschrift zu leisten. Das Jugendamt ist mittlerweile genervt von meinen Nachfragen und auch die Botschaften geben mir keinerlei Auskünfte mehr.
Unser Sachbearbeiter bei der ABH in MG ist einfach nur unmöglich, in jeder Hinsicht. Er wird den Fall erst dann bearbeiten, wenn alle Unterlagen da sind, ich solle ihn doch bitte nicht mit meinen lästigen Fragen von der Arbeit abhalten... Ärgerlich
Wer kann mir denn jetzt Informationen zum Sachstand geben???
Das dauert alles schon so lange!
Ich habe meinen Job verloren, weil ich keine Betreuung für meinen Sohn hatte, mein Süßer sagt zu Fotos und zum Telefon Papa!!!
So langsam reicht es mir, ich kann doch nicht jeden Tag heulen. weinend
Bitte, bitte, helft mir.  
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ChicaLoca
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Antwort #1 - 04.10.2006 um 08:34:25
 
ich blicke nicht ganz durch

du bist verheiratet
dein kind (nicht vom ehemann) ist im februar 2004 geboren
der vater dieses kindes ist vor 2,5 jahren (also kurz nach geburt des kindes) nach togo ausgereist
du bist erst seit sommer 2005 von deinem ehemann getrennt lebend
seit dem bist du "verlobt" mit dem togoer
der ist in togo und bezahlt für das kind aus togo 30 euro unterhalt im monat
er hat die vaterschaft innerhalb von ein paar monaten hier anerkennen können, trotz dass du bis heute noch nicht geschieden bist
und ihr habt seinerzeit verpasst, das gemeinsame sorgerecht zu erklären

ist das alles so richtig in kurzfassung ? ? ?

infos zum sachstand können dir nur die beteiligten behörden geben (also botschaft und ABH) - wer sonst ?
sonst bearbeitet ja keiner den visa-antrag

warum geht dein "verlobter"* nicht einfach zur botschaft und erklärt das mit dem sorgerecht ?
es ist eh erstaunlich, dass dein "verlobter" die vaterschaft schon anerkennen konnte
früher ging so eine vaterschafts-anfechtungsklage erst nach rechtskräftiger scheidung - hat sich das geändert ? wäre mir neu




* habe extra " " gesetzt, da man rein rechtlich nicht verlobt sein kann, wenn man noch verheiratet ist

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pingula
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Antwort #2 - 04.10.2006 um 12:35:31
 
Korrekt!!!

Das mit Vaterschaftsanerkennung ging absolut problemlos, er war zu dem Zeitpunkt bereits in Togo. Alles lief übers JA und die Botschaften. Da in Togo kein Beamter sitzt, der berechtigt ist Urkunden zu unterschreiben hat die dortige Botschaft diesen Vorgang an die dt. Botschaft in Ghana übergeben. Wir wussten nicht, dass wir das gemeinsame Sorgerecht erklären müssen, kein Anwalt, keine Beratungsstelle und auch die ABH hat mir das gesagt. Ich habe auch speziell danach gefragt und es wurde mir immer versichert, dass das unnötig sei. Alleine die leibliche Vaterschaft würde ausreichen, um nach D zurückkehren zu können.

Das JA hat den Vorgang der Erklärung der gemeinsamen Sorge wieder in die Wege geleitet, doch die wissen auch nicht warum das jetzt so lange dauert. Die Urkunde wird fertig zur Unterschrift an die Botchaft übersandt und dann dort übersetzt und er kann unterschreiben.

Die ABH wird nach Auskunft des Sachbearbeiters erst dann wieder öffnen, wenn ich alle geforderten Unterlagen vorlegen kann. Verständlich, doch in KR wo mein "Verlobter" vorher gemeldet war hat man das anders gehandhabt.
Auch der frühere Sachbearbeiter in der ABH MG der die FZF mit meinem Mann durchgeführt hat, hat anders gearbeitet.

Ich weiß also noch nicht einmal, ob das dann alles ist. Die ABH möchte ausserdem noch das Orginal-Abstammungsgutachten aus dem Prozeß sehen. Das Verfahren ist abgeschlossen, doch dies ist ein Beweismittel und wird nicht freigegeben. Das habe ich schriftlich und bete jetzt einfach, dass die ABH auch die Abschriften, und Kopien vom Original, vom Gericht akzeptiert.

Die ABH ist nicht bereit nachzufragen, wie der Sachstand ist. "Das ist nicht unsere Aufgabe." Kann ich verstehen, aber wie komme ich die Infos?

Mein "Verlobter" war bereits mehrfach bei der Botschaft, doch dort wurde er jedesmal abgewiesen, mit der Begründung er müsste auf die Einladung derselbigen warten.

Doch die kommt nicht!!!

Da die Scheidung noch dieses Jahr wahrscheinlich erfolgen wird, habe ich vor ansonsten nach Togo zu reinsen und ihn dort zu heiraten, aber das zeiht doch dann auch wieder einen riesigen Rattenschwanz hinter sich her!!!

Ich habe auch nicht die Kohle um einen teuren Anwalt einzuschalten, ich bin mittlerweile, da sich das Verfahren so lange hinzieht Hartz IV-Empfängerin und weiß echt nicht mehr weiter.
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ChicaLoca
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Antwort #3 - 04.10.2006 um 12:46:30
 
warum nimmst du dann nicht einfach mal kontakt mit der botschaft auf ?
die adresse, telefon- und faxnummer sowie email-adresse findest du auf www.auswaertiges-amt.de
denn nur dort ist der sachstand zu erfragen, weil auch nur dort die entscheidung über das visum getroffen wird
die ABH ist lediglich beteiligte behörde
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Antwort #4 - 04.10.2006 um 12:51:11
 
Hallo,

so wie es aussieht wird es noch keine Familienzusammenführung geben können, da die Vaterschaftsanerkennung unwirksam ist. Solange eine gesetzliche Vaterschaft (=Nochehemann der Mutter) besteht, ist eine Anerkennung nicht beischreibungsfähig.

Ebenso ist noch keine Erklärungder gemeinsamen Sorge möglich, da der Anerkennende als Vater rechtlich nicht existent ist .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 04.10.2006 um 12:53:45
 
Vielen Dank, anscheinend hatte ich noch nicht erwähnt, dass ich das bereits seit Monaten mache und mir dort lediglich immer wieder gesagt wird, mann würde ihm eine Einladung schicken, ohne diese bräuchte er nicht zu kommen.
Auf meine Nachfragen, wann denn in etwa er mit dieser Einlagen rechnen könne, bekomme ich keine Antwort, das liegt dann immer in der Zuständigkeit eines anderen MA der dann natürlich nicht da ist.
Ich kann ja schlecht nach Togo fliegen und dort die Botschaft heimsuchen um Infos zu kriegen, will auch keinem auf die Füße treten, weil ja sonst evtl. negativ entschieden wird.
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Antwort #6 - 04.10.2006 um 12:56:52
 
@ronny

Das verstehe ich nicht, habe eine Abstummungsurkunde vom hiesigen Standesamt bekommen, in der der leibliche Vater eingetragen ist und auch nichts mehr von meinem Noch-Ehemann drinsteht!
Die habe ich bereits seit 07/05!!!
Reicht das etwa nicht ????

Jetzt bin ich völlig verunsichert!!!
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Antwort #7 - 04.10.2006 um 13:08:54
 
pingula schrieb am 04.10.2006 um 12:56:52:
Die habe ich bereits seit 07/05!!!
Reicht das etwa nicht ????

Jetzt bin ich völlig verunsichert!!!


Sorry hatte das aus dem Ausgangspost übersehen:

Da hat also schon ein gerichtliches Feststellungsverfahren stattgefunden ?

Dann vergiß den Post von eben, tut mir leid Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 04.10.2006 um 13:16:13
 
@ronny

Vielen Dank!

Jetzt hat sich mein Herzschlag wieder gesenkt!

Ich habe 2004 Klage gegen meinen Noch-Ehemann eingereicht, um die Vaterschaft klären zu lassen.

Im Gerichturteil steht:
"Der Beklagte ist nicht der Vater..."
laut Gutachten ist der "Zeuge" der leiliche Vater.

Das hat gereicht, aber reicht es auch falls jemand näher hinschaut?

Kann man da vielleicht sonst noch was absichern?

Super, dass ihr so schnell und auch sinnvoll antwortet!!!!
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Antwort #9 - 04.10.2006 um 13:54:28
 
Zitat:
Kann man da vielleicht sonst noch was absichern?


Nö,

halte ich auch für nicht notwendig, wenn bereits eine Anerkennung vorliegt.

Denn diese würde ja nur dadurch in ihrer Wirksamkeit behindert, dass noch die gesetzliche Vaterschaft bestünde. Da diese aber aufgrund des Negativ-feststellungs-Urteils bereits gerichtsfest ausgeschlossen ist, langt die Anerkennung aus. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 04.10.2006 um 14:34:39
 
Dann mal vielen Dank für die Info, jetzt kann ich echt etwas beruhigter schlafen!!! Zwinkernd
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