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Visum zur Familienzusammenführung (Gelesen: 9.651 mal)
Annika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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03.10.2006 um 18:05:32
 
Hallo

Ich habe eine Frage zwecks dem Visum zur Familienzusammenführung, und zwar welches Antragsformular man dafür verwendet, ist das das ganz normale Schengen visa oder ein nationales Visa...?? Es geht um einen Visumantrag zur FZF aus Indien, und auf der Deutschen Botschaft Seite geht das nicht so ganz klar heraus welchen Antrag man dafür verwendet

Ciao Annika
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 03.10.2006 um 18:29:45
 
Hallo Annika,

§ 6 Abs.4 AufenthG sagt:

Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird.

Gruß, J.  Smiley
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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lisa3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.10.2006 um 23:12:04
 
wer kann mir weiterhelfen?????????? seit zwei jahren versuchen wir unsere nuse nach deutschland zu holen und kommen gegen den sturen beamten nicht an.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.10.2006 um 23:15:15
 
lisa3 schrieb am 03.10.2006 um 23:12:04:
wer kann mir weiterhelfen?????????? seit zwei jahren versuchen wir unsere nuse nach deutschland zu holen und kommen gegen den sturen beamten nicht an.

Wie wäre es, wenn Du

1) einen eigenen Thread aufmachst,

2) detailliert schilderst, worum es überhaupt geht und

3) Dir Verunglimpfungen verkneifst.

Abu
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lisa3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.10.2006 um 23:36:38
 
sorry, ich habe mich verkehrt ausgedrückt. ein seit 2 jahren dauerndes problem zehrt ganz gehörig an meinen nerven. ich\wir haben schon wirklich alles versucht und nichts geschafft.
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nixwissen
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Antwort #5 - 04.10.2006 um 00:14:55
 
@Lisa3:

Dann schreib doch gefälligst was Sache ist, aber bitte in einem eigenen Thread. Und schau Dich hier nach Möglichkeit erstmal etwas um, hier gelten etwas strengere Sitten oder besser gesagt, es geht hier sachlich und geordnet zu.
Dann bekommst Du hier auch prima Hilfe.

@Annika:
Sorry, daß Deine Anfrage so zermüllt wurde.
Normalerweise gibt es nur ein Formular für Besuchs- und FZF-Visa. Der Zweck wird dann im Antrag angegeben.
Das FZF-Visum ist ein Schengenvisum und was ich so auf die Schnelle gesehen habe, gibt es dort ein eindeutiges Schengenformular.
Das Visum zur FZF gilt nur für die ersten 3 Monate, dann bekommt man eine AE (bzw. gleich nach Einreise sobald man zur ABH geht).
Nur längere Visa wie z.B. für einen Deutschkurs oder für ein Studium sind nationale Visa.

Du scheinst etwas unsicher bei dem Projekt FZF zu sein, wenn Du schon das richtige Formular nicht findest (nix für ungut!). Schau Dir alle Infos an die hier feilgeboten werden (FAQ) und bei der kleinsten Unklarheit frage lieber hier nach. Man muß sich in das Thema aber auch regelrecht einarbeiten, wenn man das einigermassen glatt über die Bühne bringen will.

Gruß,
Norbert


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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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inge
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Antwort #6 - 04.10.2006 um 18:16:40
 
Zitat:
unsere nuse

Was, mit Verlaub gefragt, ist eine nuse?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.10.2006 um 19:03:54
 
@ all

Shit, zu spät gesehen, sonst hätt ich gestern den thread gesplittet.
Jetzt isses durcheinander. Bitte hier NUR noch zum 1. post antwor-
ten!

@ lisa 3

bitte schreib einen neuen thread mit allen Ifios. Vor allem was eine
nuse sein soll?!

@ all

Bitte an alle: keine thread vermischen. Das bringt nur Verwirrung  unentschlossen

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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.10.2006 um 21:58:00
 
inge schrieb am 04.10.2006 um 18:16:40:
Was, mit Verlaub gefragt, ist eine nuse?


Albanisch bedeutet eine "nuse" eine Braut
http://www.politikforum.de/forum/showthread.php?threadid=97845
http://www.ceeol.com/aspx/issuedetails.aspx?issueid=49369558-8a80-41fa-8e2a-baa1...

Schockiert/Erstaunt
Französisch bedeutet eine "nuRse ein Kindermädchen. Mag sein, dass jemand sich vertippt hat .
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Abu
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Antwort #9 - 10.10.2006 um 23:21:17
 
nixwissen schrieb am 04.10.2006 um 00:14:55:
Normalerweise gibt es nur ein Formular für Besuchs- und FZF-Visa. Der Zweck wird dann im Antrag angegeben.
Das FZF-Visum ist ein Schengenvisum und was ich so auf die Schnelle gesehen habe, gibt es dort ein eindeutiges Schengenformular.
Das Visum zur FZF gilt nur für die ersten 3 Monate, dann bekommt man eine AE (bzw. gleich nach Einreise sobald man zur ABH geht).
Nur längere Visa wie z.B. für einen Deutschkurs oder für ein Studium sind nationale Visa.

Das ist nicht ganz korrekt:
Für Schengen-Visa und Visa für längerfristige Aufenthalte (einschl. Fzf) gibt es unterschiedliche Formulare:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...

Abu
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Mick
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Antwort #10 - 10.10.2006 um 23:27:31
 
Thorsten schrieb am 04.10.2006 um 21:58:00:
Französisch bedeutet eine "nuRse ein Kindermädchen.


Ich kenne nur "Nörs" Zwinkernd Wie spricht man das in
französisch aus?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nykita
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Antwort #11 - 11.10.2006 um 17:58:36
 
Smiley Ich finde die Art von Lisa3 nicht gut - möchte euch aber gerne erklären, was eine NUSE ist.

Eine Nuse ist eine Braut.

In Kosova ist eine Frau, die geheiratet hat, solange eine Nuse, bis sie ein Kind zur Welt bringt --> dann ist sie eine FRAU = Gruja

...Klingt komisch... ist aber so....
Laut lachend konnte ich mir nun nicht verkneifen!

-----------------------------------------------------------------------

Ich bin auch noch eine Nuse  Zwinkernd

Aber es wäre ja auch hirnrissig und unüberlegt in dieser schweren Zeit auch noch schwanger zu werden.

Wünsch euch einen schönen Abend!

Eure Nykita
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nixwissen
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Antwort #12 - 11.10.2006 um 20:57:20
 
@Abu:
Ich muß mich wundern, normalerweise kennst Du Dich doch aus!
1.: Natürlich ist das Visum, das der Ausländer bei FZF bekommt, ein Schengenvisum für 3 Monate.
2.: Das zweite Formular ist für die AE, die man in der Botschaft gar nicht beantragen kann, sondern, nachdem man zur FZF eingereist ist, bei der ABH beantragt.

Gruß,
Norbert
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sunnysunshine
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Antwort #13 - 11.10.2006 um 21:17:39
 
nixwissen schrieb am 11.10.2006 um 20:57:20:
1.: Natürlich ist das Visum, das der Ausländer bei FZF bekommt, ein Schengenvisum für 3 Monate.
2.: Das zweite Formular ist für die AE, die man in der Botschaft gar nicht beantragen kann, sondern, nachdem man zur FZF eingereist ist, bei der ABH beantragt.


Hallo Norbert,

jetzt täuschst du dich aber Zwinkernd

ein Schengenvisum wird für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt erteilt, jedoch ist das Visum zum FNZ, wie auch Sprachkurs, Studium etc. (also für längerfristigen Aufenthalt) ein nationales Visum
dies ergibt sich auch aus § 6 AufenthG Zwinkernd

der zweite von Abu verlinkte Antrag ist der Antrag, der für Visa für längerfristige Aufenthalte verwendet wird

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Abu
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Antwort #14 - 12.10.2006 um 01:01:28
 
Merci, Sunnysunshine  Zwinkernd

Abu
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nixwissen
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Antwort #15 - 13.10.2006 um 01:34:01
 
Hi,

Ich habe das Gefühl, daß es da einiges an Kuddelmuddel gibt.
Recht habt Ihr damit, daß z.B. auch die Botschaft in China für FZF inzwischen das zweite Formular angibt. "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" steht drüber und dann gibt es ein nationales Visum - komisch. Wir haben für meine Frau definitiv das Schengenformular ausgefüllt (ca. vor einem halbem Jahr). Da gab es nichts anderes und es wurde auch ohne weiteres akzeptiert.
Glaubt mir, auf der HP der Botschaft war zu der Zeit nix anderes, ich hätte damals aus dem Kopf eine Sitemap der Homepage aufmalen können, was Visa angeht.
Das zweite Formular habe ich das erste Mal bei der ABH gesehen.

Bleibt noch die Frage, was es mit dem nationalen Visum bzw dem zur FZF auf sich hat. Bei einem nationalen Visum dürfte derjenige (Student) doch nicht in Schengen herumreisen, oder?
Der Pass meiner Frau ist gerade beim chin. Konsulat und morgen frage ich eine Freundin aus China, die als Studentin hier ist, was denn in ihrem Aufenthaltstitel steht. Die ist schon reichlich in Europa rumgereist und hat kein einziges Visum dafür besorgt.

@Annika: Keine Sorge, das sind jetzt eher Spitzfindigkeiten. Im Zweifel schreibst Du ne Mail an die Botschaft und bittest sie, Dir das Formular oder einen Link zum richtigen Formular zu schicken. Für die ein Leichtes und Du bist auf der sicheren Seite.

Gruß,
Norbert
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Antwort #16 - 13.10.2006 um 02:28:13
 
@nixwissen

Antragsformulare und Visas



Für Schengen Visa gibt es das einheitliche Schengenformular, das so von allen Schengener Vertragsstaaten genutzt wird,  mittlererweile in diversen Sprachen, üblicherweise in der Landessprache erhältlich

Schengen Visa sind am Etikett zu erkennen
erkennbar : gültig für Schengener Staaten plus Kategorie: A  oder B oder C,
Schengen = kurzfristige Besuchsaufenthalte bis 3 Monate Dauer (mal allgemein gesagt)
Visakategorie A,B, C
A= Flughafentransit (nur Betreten des internat. Bereiches im Flughafen, keine Einreise)
B= Durchreise/Transit bis 5 Tage
C= kurzfristiger Aufenthalt
weiter C1 bis C5
C1 Schengenvisa für 1 Jahr gültig, mehrere Einreisen, max. Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr
C2  Schengenvisa für 2 Jahre gültig, mehrere Einreisen, max. Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr
usw.
Schengen Visa können räumlich auf Länder  (z.b. nur Deutschland) beschränkt werden:
erkennbar: gültig für Deutschland Kategorie C

Bei Aufenthalt in Deutschland über 3 Monate (Arbeit, Studium, langfristiger Sprachkurs, Praktikum oder Familienzusammenführung) gibt es den Vordruck Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (meistens in mehreren Sprachen deutsch/englisch, deutsch/russisch, deutsch/frz/span/port, Doppelbogen 4 Seiten), also für nationale Visa Kategorie D (Kindernachzug,Studium, , Ehegattennachzug etc.),
erkennbar: gültig für: Deutschland  Kategorie: D (Visaetikett)
das Visum Kat. D national kann mit C  als DC kombiniert werden, nennt sich Hybridvisa

Das D Visa berechtigt zur Durchreise (max. 5 Tage) durch die Schengener Staaten, ein DC Visa gilt national plus max. 90 tage für die Schengener Staaten.

D-Visa (national) werden regelmäßig für 3 Monate ausgestellt und in Deutschland durch die ABH in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt.
Mit einen deutschen Aufenthaltstitel (z.b. AE für Studium, AE als Ehepartner etc.) kann man dann die Schengener Staaten problemlos bereisen.


Noch Fragen oder ist Verwirrung nun komplett??

Zum Formular (@nixwissen):
Falls man (aus Versehen) ein falsches Antragsformular ausfüllt bedeutet dies nicht unbedingt, das man am Ende das falsche Visum erhält, wir können ja lesen und wissen was der Antragsteller wirklich will. (Evtl. wird bei Abgabe des falschen Vordruckes/Formulares dies bemerkt und dann der richtige Vordruck zum Ausfüllen ausgehändigt)
Es kann also sein das das FzF (Familienzusammenführung, national Visa) auch mit falschen Vordruck bearbeitet  und erteilt wurde. Die Ausländerbehörde wird Ihre Zustimmung nicht vom "falschen" Formular abhängig machen bzw. deswegen verweigern. Beide Vordrucke erfassen letztlich fast die gleichen Daten und Personalien.
Wichtig ist das alle begründenden Unterlagen vorliegen und komplett ausgefüllt wurde.
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Antwort #17 - 13.10.2006 um 11:46:47
 
Einbeck schrieb am 13.10.2006 um 02:28:13:
D-Visa (national) werden regelmäßig für 3 Monate ausgestellt und in Deutschland durch die ABH in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt.


Einbeck, Danke für diese Übersicht. habe ich so noch nicht gesehen.

Eine Frage zum D-Visa.

Meine Frau hatte 2005 zwecks Eheschliessung ein D-Visa für 90 Tage.
Dieses haben wir verlängern lassen (90 tage). Sie bekam eine Fiktionsbescheinigung.

Da wir nach frankreich wollten, habe ich ich die ABH angefragt, ob wir mit dieser Fiktionsbescheinigung in die Schengener Staaten reisen können. Die Antwort war überraschenderweise : Ja, wir dürfen.  Wir sind gereist und hatten keine Probleme; aber sind auch nicht kontrolliert worden.

Meine Frage: gilt diese Fiktionsbeschenigung tatsächlich für die Schengener Staaten? Auf der Fiktionsbescheinigung war nichts von Schengener Staaten zu lesen.

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Antwort #18 - 13.10.2006 um 11:50:19
 
Eine Fiktionsbescheinigung ist normalerwiese eine Bescheinigung über das fortbestehen des Aufenthaltstitels, siehe dazu den Text in der Fiktionsbescheinigung.
Mit einem deutschen Aufenthaltstitel darf man sich im Schengenraum reisen unter den üblichen Einschränkungen. Natürlich braucht man auch einen Reisepass Zwinkernd

Gruß,

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Antwort #19 - 13.10.2006 um 12:48:18
 
Zitat:
Da wir nach frankreich wollten, habe ich ich die ABH angefragt, ob wir mit dieser Fiktionsbescheinigung in die Schengener Staaten reisen können. Die Antwort war überraschenderweise : Ja, wir dürfen.  Wir sind gereist und hatten keine Probleme; aber sind auch nicht kontrolliert worden.

Meine Frage: gilt diese Fiktionsbeschenigung tatsächlich für die Schengener Staaten? Auf der Fiktionsbescheinigung war nichts von Schengener Staaten zu lesen.

Die deutsche Fiktionsbescheinigung ist in irgendeinem Anhang Zwinkernd zur SDÜ hinterlegt und wird damit von den anderen (Schengenstaaten) als gültiger Titel anerkannt.
Problematisch könnte es höchstens werden, wenn eine Fiktionsbescheinigung zu einem reinen D-Visum (also nicht D+C) ausgestellt wird. Das würde ja nur eine Weitergeltung der "nationalen" Erlaubnis darstellen und somit nicht zwangsläufig ein "Herumreisen" in Schengen-Land erlauben. Bei Fiktionsbescheinigung zu DC (nicht der "DC" Zwinkernd ) sollte die Lage allerdings klar sein.
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Antwort #20 - 13.10.2006 um 20:31:16
 
Hallo,

Respekt, Einbeck, tolle Übersicht.
Libes info4alien-Team, das muß irgendwie in eine FAQ.

Meine Frau hat(te) ein Visum mit dem Titel gültig für "D + Schengener Staaten" für die
Schätze das ist das erwähnte "DC".

Die Formulare sind in der Tat sehr ähnlich und trotzdem gibt es bei beiden viele Dinge, die oft nicht in Betracht kommen. Z.B. geplante Aufenthaltsdauer bei FZF.
Dazu werden AE und Visum ja geradezu beliebig verwendet, das verwirrt enorm.

Gruß,
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Antwort #21 - 15.10.2006 um 16:38:12
 
nixwissen schrieb am 13.10.2006 um 20:31:16:
Die Formulare sind in der Tat sehr ähnlich und trotzdem gibt es bei beiden viele Dinge, die oft nicht in Betracht kommen. Z.B. geplante Aufenthaltsdauer bei FZF.
Dazu werden AE und Visum ja geradezu beliebig verwendet, das verwirrt enorm.


Der hiesige Ehegatte könnte innerhalb der nächsten Jahre auswandern wollen bzw. als Ausländer eine zeitlich begrenzte AE ohne größere Verlängeraungssaussicht besitzen.

Gruß, ULF
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