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Visum zur Familienzusammenführung (Gelesen: 9.655 mal)
Annika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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03.10.2006 um 18:05:32
 
Hallo

Ich habe eine Frage zwecks dem Visum zur Familienzusammenführung, und zwar welches Antragsformular man dafür verwendet, ist das das ganz normale Schengen visa oder ein nationales Visa...?? Es geht um einen Visumantrag zur FZF aus Indien, und auf der Deutschen Botschaft Seite geht das nicht so ganz klar heraus welchen Antrag man dafür verwendet

Ciao Annika
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.10.2006 um 18:29:45
 
Hallo Annika,

§ 6 Abs.4 AufenthG sagt:

Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird.

Gruß, J.  Smiley
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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lisa3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.10.2006 um 23:12:04
 
wer kann mir weiterhelfen?????????? seit zwei jahren versuchen wir unsere nuse nach deutschland zu holen und kommen gegen den sturen beamten nicht an.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 03.10.2006 um 23:15:15
 
lisa3 schrieb am 03.10.2006 um 23:12:04:
wer kann mir weiterhelfen?????????? seit zwei jahren versuchen wir unsere nuse nach deutschland zu holen und kommen gegen den sturen beamten nicht an.

Wie wäre es, wenn Du

1) einen eigenen Thread aufmachst,

2) detailliert schilderst, worum es überhaupt geht und

3) Dir Verunglimpfungen verkneifst.

Abu
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lisa3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.10.2006 um 23:36:38
 
sorry, ich habe mich verkehrt ausgedrückt. ein seit 2 jahren dauerndes problem zehrt ganz gehörig an meinen nerven. ich\wir haben schon wirklich alles versucht und nichts geschafft.
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nixwissen
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Antwort #5 - 04.10.2006 um 00:14:55
 
@Lisa3:

Dann schreib doch gefälligst was Sache ist, aber bitte in einem eigenen Thread. Und schau Dich hier nach Möglichkeit erstmal etwas um, hier gelten etwas strengere Sitten oder besser gesagt, es geht hier sachlich und geordnet zu.
Dann bekommst Du hier auch prima Hilfe.

@Annika:
Sorry, daß Deine Anfrage so zermüllt wurde.
Normalerweise gibt es nur ein Formular für Besuchs- und FZF-Visa. Der Zweck wird dann im Antrag angegeben.
Das FZF-Visum ist ein Schengenvisum und was ich so auf die Schnelle gesehen habe, gibt es dort ein eindeutiges Schengenformular.
Das Visum zur FZF gilt nur für die ersten 3 Monate, dann bekommt man eine AE (bzw. gleich nach Einreise sobald man zur ABH geht).
Nur längere Visa wie z.B. für einen Deutschkurs oder für ein Studium sind nationale Visa.

Du scheinst etwas unsicher bei dem Projekt FZF zu sein, wenn Du schon das richtige Formular nicht findest (nix für ungut!). Schau Dir alle Infos an die hier feilgeboten werden (FAQ) und bei der kleinsten Unklarheit frage lieber hier nach. Man muß sich in das Thema aber auch regelrecht einarbeiten, wenn man das einigermassen glatt über die Bühne bringen will.

Gruß,
Norbert


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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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inge
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Antwort #6 - 04.10.2006 um 18:16:40
 
Zitat:
unsere nuse

Was, mit Verlaub gefragt, ist eine nuse?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.10.2006 um 19:03:54
 
@ all

Shit, zu spät gesehen, sonst hätt ich gestern den thread gesplittet.
Jetzt isses durcheinander. Bitte hier NUR noch zum 1. post antwor-
ten!

@ lisa 3

bitte schreib einen neuen thread mit allen Ifios. Vor allem was eine
nuse sein soll?!

@ all

Bitte an alle: keine thread vermischen. Das bringt nur Verwirrung  unentschlossen

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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.10.2006 um 21:58:00
 
inge schrieb am 04.10.2006 um 18:16:40:
Was, mit Verlaub gefragt, ist eine nuse?


Albanisch bedeutet eine "nuse" eine Braut
http://www.politikforum.de/forum/showthread.php?threadid=97845
http://www.ceeol.com/aspx/issuedetails.aspx?issueid=49369558-8a80-41fa-8e2a-baa1...

Schockiert/Erstaunt
Französisch bedeutet eine "nuRse ein Kindermädchen. Mag sein, dass jemand sich vertippt hat .
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Antwort #9 - 10.10.2006 um 23:21:17
 
nixwissen schrieb am 04.10.2006 um 00:14:55:
Normalerweise gibt es nur ein Formular für Besuchs- und FZF-Visa. Der Zweck wird dann im Antrag angegeben.
Das FZF-Visum ist ein Schengenvisum und was ich so auf die Schnelle gesehen habe, gibt es dort ein eindeutiges Schengenformular.
Das Visum zur FZF gilt nur für die ersten 3 Monate, dann bekommt man eine AE (bzw. gleich nach Einreise sobald man zur ABH geht).
Nur längere Visa wie z.B. für einen Deutschkurs oder für ein Studium sind nationale Visa.

Das ist nicht ganz korrekt:
Für Schengen-Visa und Visa für längerfristige Aufenthalte (einschl. Fzf) gibt es unterschiedliche Formulare:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...

Abu
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Mick
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Antwort #10 - 10.10.2006 um 23:27:31
 
Thorsten schrieb am 04.10.2006 um 21:58:00:
Französisch bedeutet eine "nuRse ein Kindermädchen.


Ich kenne nur "Nörs" Zwinkernd Wie spricht man das in
französisch aus?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nykita
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Antwort #11 - 11.10.2006 um 17:58:36
 
Smiley Ich finde die Art von Lisa3 nicht gut - möchte euch aber gerne erklären, was eine NUSE ist.

Eine Nuse ist eine Braut.

In Kosova ist eine Frau, die geheiratet hat, solange eine Nuse, bis sie ein Kind zur Welt bringt --> dann ist sie eine FRAU = Gruja

...Klingt komisch... ist aber so....
Laut lachend konnte ich mir nun nicht verkneifen!

-----------------------------------------------------------------------

Ich bin auch noch eine Nuse  Zwinkernd

Aber es wäre ja auch hirnrissig und unüberlegt in dieser schweren Zeit auch noch schwanger zu werden.

Wünsch euch einen schönen Abend!

Eure Nykita
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nixwissen
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Antwort #12 - 11.10.2006 um 20:57:20
 
@Abu:
Ich muß mich wundern, normalerweise kennst Du Dich doch aus!
1.: Natürlich ist das Visum, das der Ausländer bei FZF bekommt, ein Schengenvisum für 3 Monate.
2.: Das zweite Formular ist für die AE, die man in der Botschaft gar nicht beantragen kann, sondern, nachdem man zur FZF eingereist ist, bei der ABH beantragt.

Gruß,
Norbert
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sunnysunshine
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Antwort #13 - 11.10.2006 um 21:17:39
 
nixwissen schrieb am 11.10.2006 um 20:57:20:
1.: Natürlich ist das Visum, das der Ausländer bei FZF bekommt, ein Schengenvisum für 3 Monate.
2.: Das zweite Formular ist für die AE, die man in der Botschaft gar nicht beantragen kann, sondern, nachdem man zur FZF eingereist ist, bei der ABH beantragt.


Hallo Norbert,

jetzt täuschst du dich aber Zwinkernd

ein Schengenvisum wird für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt erteilt, jedoch ist das Visum zum FNZ, wie auch Sprachkurs, Studium etc. (also für längerfristigen Aufenthalt) ein nationales Visum
dies ergibt sich auch aus § 6 AufenthG Zwinkernd

der zweite von Abu verlinkte Antrag ist der Antrag, der für Visa für längerfristige Aufenthalte verwendet wird

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Antwort #14 - 12.10.2006 um 01:01:28
 
Merci, Sunnysunshine  Zwinkernd

Abu
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