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besuchs recht (Gelesen: 1.297 mal)
Jayne
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag besuchs recht
03.10.2006 um 14:14:02
 
guten tag
ich bin englanderin wohne jetzt seit januar 05 ,nachdem ich 25 jahre in deutschland gelebt habe, wieder in meiner heimat. ich bin verheiratet mit einem nigerianer,ich habe unsere sohn, der deutsch und englisch ausweis hat, bei mein mann gelassen als ich nach england ging damit mein Mann dort bleiben kann. die beide sollten spaeter nach england nachkommen. ich bin hierher gekommen um uns eine existenz aufzubauen mit sieben kinder von meine vorherigen ehen. inzischen hat mein mann seine Meinung ueber das Nachkommen geaendert und erlaubt mir keinen kontakt zu meinem sohn! Desweiteren habe ich einen berechtigten grund zu glauben, dass er Deutschland mit unserem Sohn verlassen will und zwar nach nigeria.  ich stehe seit drei monate in verbindung mit die behorden hier in england, die mit Deutschland verhandeln, aber es scheint nicht viel zu passieren. Was nun?
was kann ich machen damit ich kontakt mit meinem sohn bekommen kann?
wie kann ich herausfinden, ob er uberhaupt noch in deutschland ist?
wie kann ich die Behoerdenvorgaenge beschleunigen?

jayne
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 03.10.2006 um 15:23:04
 
Hi,

Mir fällt dazu momentan das Jugendamt ein. Wenn etwas gegen das Wohl des Kindes geschieht, müssten die einschreiten und das Verbringen des Kindes nach Nigeria dürfte man wohl so einordnen. Ich nehme an, Ihr habt gemeinsames Sorgerecht? Dann darf er den Sohn gar nicht ohne Deine Zustimmung nach Nigeria mitnehmen. Was Du da beschreibst wäre Kindesentzug und das ist eine nicht unerhebliche Straftat.
Ev. kannst Du auch die Staatsanwaltschaft kontaktieren.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2006 um 08:12:17
 
das wäre natürlich kindesentziehung, was strafbar ist
ABER
wenn du nicht das jugendamt kontaktierst, wird er wohl sein vorhaben realisieren können
denn du hast ja das kind bei ihm gelassen und das kind besitzt einen pass und die geburtsurkunde wird auch beim vater sein

hattest du seit deiner ausreise im januar 05 denn kontakt zu kind und ehemann ?
wie alt ist das kind?
warum setzt du dich nicht in auto oder flugzeug und besuchst dein kind ?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.10.2006 um 14:08:09
 
ChicaLoca schrieb am 04.10.2006 um 08:12:17:
warum setzt du dich nicht in auto oder flugzeug und besuchst dein kind ?


Oben steht doch, daß der Vater den Kontakt untersagt, er wird sie also ohne gerichtliche und ggf. polizeiliche Hilfe kaum zum Kind vorlassen.

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2006 um 16:23:21
 
ooops  Traurig
hab ich überlesen - sorry

dann muss das familiengericht eingeschaltet werden - aber schnellstens
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