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Verdienstbesch. der ausl. Ehefrau erforderlich?? (Gelesen: 962 mal)
uzzi
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verdienstbesch. der ausl. Ehefrau erforderlich??
03.10.2006 um 10:27:36
 
Hi Leute!
Es geht um Folgendes! Meine Frau hat jetzt endlich ihren Pass bekommen sodass wir jetzt einen Antrag auf FZF stellen können. Bis vor 3 Monaten war sie noch Studentin, jetzt ist sie arbeitslos. Sie ist allerdings nicht beim dortigen Arbeitsamt gemeldet! Sie hat auch keine sonstige Bescheinungung dass sie arbeitslos ist! Wird eine solche Bescheinigung von der Deutschen Botschaft überhaupt verlangt oder reicht es wenn wir angeben, dass sie Studentin war und jetzt arbeitslos ist?
Danke schon mal für eure Antworten!
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdienstbesch. der ausl. Ehefrau erforderlich
Antwort #1 - 03.10.2006 um 12:26:37
 
Hi,

Um welches Land geht es denn?
Eigentlich dürfte man keine Bescheinigung brauchen da das für das Visum zur FZF vollkommen wurscht ist was sie macht oder verdient.
Für meine Frau hatten wir auch keine Bescheinigung und es hat auch niemand gefragt.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.10.2006 um 12:37:00
 
Hallo,

es handelt sich hier um Russland und um ein Visum zur Eheschließung.
Da also eine dauerhafte Einreise geplant ist, würde es wenig Sinn machen, die Abrechnungen o.ä. Deiner Frau zu verlangen, da das Einkommen mit der Einreise nach Dtl. ohnehin wegfällt.

Gruß, J. Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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uzzi
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdienstbesch. der ausl. Ehefrau erforderlich
Antwort #3 - 03.10.2006 um 16:54:31
 
richtig, es handelt sich um Russland, allerdings nicht um ein Vizum zur Eheschließung! Wir sind bereits verheiratet! Es geht jetzt um ein Vizum zur FZF!
Aber danke für eure Antworten! Jetzt weiß ich bescheid!
Gruß uzzi
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