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Eltern NE sohn AE nach §25 abs. 5 FZF möglich ??? (Gelesen: 658 mal)
hardliner
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Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eltern NE sohn AE nach §25 abs. 5 FZF möglich ???
02.10.2006 um 18:09:44
 
Folgender fall ( schon bekannt hier in den foren )


X volljährig , berufstätig  zu zeit mit AE nach §25 abs. 5

Beide eltern teile mittlerweile NE jedoch getrent lebend ....

X lebt mit mutter zusammen ...

Wäre es möglich das X seine AE ändert !? FZF ???

Smiley

Danke
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eltern NE sohn AE nach §25 abs. 5 FZF möglich
Antwort #1 - 04.10.2006 um 08:14:56
 
nein
es sei denn X heiratet eine deutsche oder ausländerin mit AE bzw. NE

er könnte selbst NE gem. § 26 Abs. 4 bekommen, wenn er die voraussetzungen erfüllt
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eltern NE sohn AE nach §25 abs. 5 FZF möglich
Antwort #2 - 04.10.2006 um 08:31:52
 
Zitat:
wenn er die voraussetzungen erfüllt


Erfüllt er ja nicht weil er in 2005 noch eine nicht anrechenbare Duldung hatte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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