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Visum zum Kind (Gelesen: 770 mal)
picasso
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zum Kind
02.10.2006 um 16:42:53
 
Hallo,
ich bin Neu hier und hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.
SmileyAlso,ich bin seit längerem mit einem Tunesier zusammen und wir haben einen gemeinsamen Sohn(2 Monate alt).
Ich war schon öfter bei meinem Freund,aber auf Dauer kann ich nicht nach Tunesien und da mein Freund einmal schauen soll wie es hier in Deutschland ist,wie wir Wohnen...haben wir ein Besuchervisum beantragt,unser Kind aber leider nicht erwähnt weil wir dachten das seine Rückkehrbereitschaft damit nicht gegeben wäre.Das Visum ist letzten Monat abgelehnt worden(wegen Mangelnder Rückkehrbereitschaft   Ärgerlich ).
Jetzt haben wir eine E-Mail zum Konsulat geschrieben damit er einen Termin bekommt um die Vaterschaft anzuerkennen.Leider ist die zuständige Person krank aber das wird so schnell wie Möglich gemacht.Jetzt hab ich gehört,das wir ,auch ohne das wir Heiraten,eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Personensorge beantragen können,was eigentlich nicht Abgelehnt werden darf.Dazu müssen wir wohl das gemeinsame Sorgerecht besitzen.
Jetzt macht mich aber nicht nur meine Family sondern auch alle Leute von den Ämtern verrückt.Wie ich so naiv und unvorsichtig sein könne,ihm das halbe Sorgerecht zu geben,so könne er irgenwann wenn wir uns mal Trennen sollte einfach mit dem kleinen nach Tunis abhauen.
Aber das Kind hat ja meinen Nachnamen,also braucht er doch meine Erlaubniss,oder nicht?
Wie lange dürfte er mit dieser Genehmigung hier bleiben?
Braucht er für seinen Aufenthalt einen Bürgern,da ich Hartz4 bekomme
Bekommt er direkt eine Arbeitserlaubniss oder hat er (irgendwann)auch ein Recht auf Unterstützung(versteht mich nicht falsch,darauf sind wir nicht aus,wenn er keine Arbeitsg.bekommt werde ich Arbeiten und er bleibt erstmal zuhause beim Kind aber ich muss ja auch für den Notfall fragen )
Darf er trotzdem  zu seiner Family reisen oder muss er dies vorher Genehmigen lassen?
Muss er vor seiner Einreise einen Test machen(Deutsch lesen ,sprechen,verstehen...)
Und wie sieht es aus wenn wir später einmal nach Tunis reisen,gibt es eine Möglichkeit das er mir vorher Bescheinigt das Ich mit dem Kind aufjeden Fall nach Deutschland zurück fliegen darf?Oder darf er mir das nur ,,verbieten,wenn wir Verheiratet sind?
Ich weiss das sind ganz schön viele Fragen aber ich habe gehört das Ihr euch hier sehr gut auskennt.
Wir Lieben uns und wollen endlich zusammen sein,er hat sein Kind bisher nur auf Fotos gesehen.Aber ich möchte ,bevor ich mich Entscheide natürlich alles genau wissen damit ich weiss wodrauf ich mich einlasse.
Vielen Dank
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pingula
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Mönchengladbach
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.10.2006 um 15:10:43
 
Erst mal Vaterschaftsanerkennung
und dann FZF beantragen, schätze ich...

Er sollte dann auch gleich, falls für euch möglich, die gemeinsame Sorge für euren Sohn erklären.

Bei mir ist es ähnlich, bin nur schon zwei Schritte weiter.

Wenn du ledig bist ist das alles kein Problem...

So weit ich weiß, bräuchte er nicht unbedingt deine Erlaubnis mit dem Kind abzuhauen, aber wende dich mit solchen Fragen am besten direkt an das zuständige Jugendamt. (Bei der konkreten Annahme, dass er so etwas vor hat, kannst du beim Familiengericht, Staatsanwaltschaft, in einem Eilverfahren dafür sorgen, dass dein Sohn nicht das Land verläßt!)

Mein Ansprechpartner hat dort alles in die Wege geleitet, er hat die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung der gemeinsamen Sorge vorbereitet und über den Weg der Amtshilfe an die zuständige Botschaft übermittelt.


Viel Erfolg!!!
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