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hallo zusammen und eine Frage (Gelesen: 755 mal)
butterfly
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag hallo zusammen und eine Frage
01.10.2006 um 17:20:52
 
Erst mal hallo an euch, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Ich, verheiratet mit einem "Ausländer", habe mich nun getrennt.  Wir haben Kinder, er hat noch 2 Kinder aus einer vorherigen Beziehung, wo er Unterhalt verpflichtet ist, aber auch nie zahlen konnte, da kein Einkommen und dementsprechend Schulden hat.
Leben tut er von ALG 2 , verheiratet sind wir 6 Jahre, er hat eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund der Heirat und seiner Kinder. Keine unbefristete da keine Arbeit.
Meine Frage, wenn ich die Scheidung einreiche, muss er dann zurück oder darf er auf Grund unserer Kinder ( um der er sich auch weiter kümmern möchte) bleiben?
Danke schon mal für die Hilfe!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2006 um 11:12:43
 
butterfly schrieb am 01.10.2006 um 17:20:52:
Ich, verheiratet mit einem "Ausländer", habe mich nun getrennt.  Wir haben Kinder, er hat noch 2 Kinder aus einer vorherigen Beziehung, wo er Unterhalt verpflichtet ist, aber auch nie zahlen konnte, da kein Einkommen und dementsprechend Schulden hat.
Leben tut er von ALG 2 , verheiratet sind wir 6 Jahre, er hat eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund der Heirat und seiner Kinder. Keine unbefristete da keine Arbeit.
Meine Frage, wenn ich die Scheidung einreiche, muss er dann zurück oder darf er auf Grund unserer Kinder ( um der er sich auch weiter kümmern möchte) bleiben?


Unterstelle, Du bist Deutsche.

Ein Jahr kann er unabhängig von Dir und von Einkommen hier wohnen bleiben, danach wird wegen des Geldes genauer hingesehen. Bei seinen Kindern kommt es nicht zuletzt auch darauf an, ob er sie unterstützt. Besuchen allein wäre problematisch.

Gruß, ULF
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