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Visa zur FZF und wie es weitergeht (Gelesen: 2.439 mal)
Katkuta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.10.2006 um 16:26:35
 
Gute Tag an alle  Zwinkernd

Mein Mann und ich haben beireits vor zwei Jahren in Dubai geeheiratet. Er ist Aegypter und ich bin Deutsche. Nun haben wir auch beim Deutschen Konsulat in  Dubai ein Residence Visa zum Zwecke des Ehegattennachzugs bzw der Familienzusammenfuehrung beantragt. Der Visaantrag ist bereits bei der ABH meiner Stadt eingegangen. Zur Zeit halten sich mein Mann und ich in Dubai auf. Auch haben wir schon bei der ABH and meinen Wohnort nachgefragt. Die Dame meinte, sie braucht eine Bestaertigung, dass ich in Deutschland wohne und einen Identitaetsnachweis. Da ich im Haus meiner Eltern wohne, kann ich selbst natuerlich keinen Mietvertrag aufweisen, mir hat die Dame von der ABH aber gesagt, ich koennte meine Eltern mal vorbeischicken, und die koennten fuer mich bestaetigen, dass ich dort wohne. Ist das moeglich? Und wie seiht es mit den hier so viel beschreibenen Interviews aus? Bisher hat mir weder die Botschaft noch die Dame von der ABH etwas davon gesagt? Ist das von Fall zu Fall verschieden? Oder kann es gut sein, dass mein mann und ich noch mal vor dem Konsulat in Dubai ein Interview geben muessen?
Auch wollte ich wissen, wie mein Mann und ich nach der Einreise in Deutschland vorgehen muss. Also ich weiss, dass er sich innerhalb einer bestimmten Zeit bei der Auslaenderbehoerde am Wohnort melden muss. Aber wie geht es dann weiter. Muss er, falls er nicht sofort eine Arbeit kriegt, Arbeitsolosengeld beantragen? Gilt er als mein Mann fuer eine freie Stelle fuer bevorrechtigt? wie ist das mit der krankenversicherung? Ist mein Mann automatisch bei mir mitversichert? Hoffe ihr habt vielleicht ein bisschen Erfahrung und koennt mir weiterhelfen.

Danke Smiley
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lacrima
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Antwort #1 - 01.10.2006 um 17:27:56
 
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
ein Residence Visa

Benutzt das deutsche Konsulat wirklich solche Begriffe ? Ich glaube, der Einfluss der englischen Sprache auf die deutsche Sprache wird hier in D. unterschätzt.. Zwinkernd

Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
und die koennten fuer mich bestaetigen, dass ich dort wohne. Ist das moeglich?

Habe ich das jetzt falsch verstanden ? Du hast ja gesagt, dass Du seit 2 Jahren in Dubai mit Deinem Mann lebst.. wie so wohnst Du jetzt bei Deinen Eltern ??

Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
Oder kann es gut sein, dass mein mann und ich noch mal vor dem Konsulat in Dubai ein Interview geben muessen?

Wenn Scheineheverdacht da ist.. dann gut möglich.. ja..


Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
Muss er, falls er nicht sofort eine Arbeit kriegt, Arbeitsolosengeld beantragen?

ALG ist eine staatliche Versicherung und nicht eine staatliche Leistung. Daher kann man bei einer Versicherung eher schlecht etwas verlangen, ohne da etwas eingezahlt zu haben.

Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
Gilt er als mein Mann fuer eine freie Stelle fuer bevorrechtigt?

Nö.. wie so ? Er wird eine normale uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bekommen, aber er hat keinen Vorrang gegenüber den nicht deutsch heirateten Ausländern, die auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis vorweisen können. Es sei denn, du kennst den Arbeitgeber..  Laut lachend

Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
wie ist das mit der krankenversicherung? Ist mein Mann automatisch bei mir mitversichert?

Hat man auch eine deutsche Versicherung ? wenn man in Dubai lebt ? wenn Du in D. arbeitest und versichert bist, dann kann er auch bei Dir mitversichert sein.

Gruß,

Lacrima
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Katkuta
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Antwort #2 - 01.10.2006 um 18:18:20
 
Wo hab ich denn bitte schoen geschrieben, dass ich seit zwei Jahren in Dubai lebe? hä?
Ich glaub, da hast du wohl was falsch verstanden!
Ich bin zwar im Moment in Dubai, bin aber in Deutschland gemeldet! So viel dazu!
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Reni
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Antwort #3 - 01.10.2006 um 18:23:57
 
Katkuta, in Dubai sind die Chancen groß, ohne Interview das Einreisevisum zu bekommen. Die Visumsstelle ist dort auch nicht so überlastet wie in manchen Problemstaaten, könnte also ziemlich schnell gehen. Vielleicht könntest du noch eine Kopie deines Passes hinfaxen, wegen des Identitätsnachweises.

Wenn du hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst du deinen Mann nach der Einreise hier mitversichern. Wenn du sehr wenig verdients, kann es sein, dass er Anspruch auf ALG II hat.

Nach der Einreise muss er sich anmelden und die Aufenthaltserlaubnis beantragen - das ist von Stadt zu Stadt manchmal unterschiedlich, bei welcher Behörde man anfangen muss, meist ist es das Meldeamt.

Wenn er die AE hat, beinhaltet sie die Arbeitserlaubnis für jede Tätigkeit.

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lacrima
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Antwort #4 - 01.10.2006 um 18:27:44
 
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 18:18:20:
Wo hab ich denn bitte schoen geschrieben, dass ich seit zwei Jahren in Dubai lebe? hä?

Ok.. sorry.. du hast geschrieben, dass Du vor 2 Jahren in Dubai geheiratet hast. Mir hat nur die Tatsache verwirrt, dass den FZF-Antrag so spät nach der Heirat eingeleitet wird, obwohl Du dich in D. befindest. Wie man eine eheliche Lebensgemeinschaft 2 Jahrelang führen kann, wenn Du in D. und er in Dubai lebt.. frage ich lieber nicht, da es mir nix angeht..

Gruß,

Lacrima
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Katkuta
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Antwort #5 - 01.10.2006 um 19:38:46
 
lacrima schrieb am 01.10.2006 um 18:27:44:
Ok.. sorry.. du hast geschrieben, dass Du vor 2 Jahren in Dubai geheiratet hast. Mir hat nur die Tatsache verwirrt, dass den FZF-Antrag so spät nach der Heirat eingeleitet wird, obwohl Du dich in D. befindest. Wie man eine eheliche Lebensgemeinschaft 2 Jahrelang führen kann, wenn Du in D. und er in Dubai lebt.. frage ich lieber nicht, da es mir nix angeht..

Gruß,

Lacrima


ich habe auch nicht geschrieben, dass ich die zwei Jahre seit der Eheschlieschussung in Deutschland und er in Dubai war!  Schockiert/Erstaunt frag mich doch einfach, wenn du etwas aus meiner nachricht nicht verstehst!
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Katkuta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.10.2006 um 19:55:29
 
Reni schrieb am 01.10.2006 um 18:23:57:
Katkuta, in Dubai sind die Chancen groß, ohne Interview das Einreisevisum zu bekommen. Die Visumsstelle ist dort auch nicht so überlastet wie in manchen Problemstaaten, könnte also ziemlich schnell gehen. Vielleicht könntest du noch eine Kopie deines Passes hinfaxen, wegen des Identitätsnachweises.

Wenn du hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst du deinen Mann nach der Einreise hier mitversichern. Wenn du sehr wenig verdients, kann es sein, dass er Anspruch auf ALG II hat.

Nach der Einreise muss er sich anmelden und die Aufenthaltserlaubnis beantragen - das ist von Stadt zu Stadt manchmal unterschiedlich, bei welcher Behörde man anfangen muss, meist ist es das Meldeamt.

Wenn er die AE hat, beinhaltet sie die Arbeitserlaubnis für jede Tätigkeit.



ich bin in Deutschland nicht erwerbstaetigt beschaeftig, sondern Studentin
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Antwort #7 - 01.10.2006 um 23:22:14
 
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:
wie ist das mit der krankenversicherung? Ist mein Mann automatisch bei mir mitversichert?

Wie bist Du denn krankenversichert?

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Antwort #8 - 03.10.2006 um 17:09:26
 
ich bin bei der staatlichen TK versichert
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Janey
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Antwort #9 - 03.10.2006 um 17:20:29
 
Dazu schreibt Deine (wenn ich die richtige erwischt habe) Krankenkasse auf ihrer Homepage folgendes:

Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen bei der TK beitragsfrei mitversichert werden. Dies gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung.

Für Ehepartner oder Lebenspartner* und Kinder gleichermaßen gelten einige Grundvoraussetzungen. Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn sich die Angehörigen

gewöhnlich in Deutschland aufhalten

und

nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse/Pflegekasse sind

und

nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) bzw. von der Versicherungspflicht befreit sind

und

nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Die Familienversicherung Ihrer Angehörigen ist außerdem von der Höhe des Einkommens abhängig. Nicht familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 350 EUR monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 EUR.

Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden Werbungskosten, der Sparerfreibetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten berücksichtigt.

Am einfachsten wäre es wohl, Du setzt Dich mit denen mal in Verbindung. Scheint nicht wirklich kompliziert zu sein. Selbst die Formulare kann man herunterladen.

Viel Glück, J.  Smiley
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Katkuta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 03.10.2006 um 19:44:30
 
nun gut, gehen wir mal davon aus, dass mein Mann Insch'allah sein visum bekommt. wie geht es dann anschliessend weiter. also von wegen meldepflicht, beantragung der aufenthaltserlaubnis, job-suche usw.  unentschlossen
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Janey
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Antwort #11 - 03.10.2006 um 19:49:46
 
Wenn er sein Visum hat und eingereist ist, meldet er sich an, bekommt von der ABH seine AE inkl. Arbeitserlaubnis und die Verpflichtung zum Integrationskurs.
Bei der Agentur für Arbeit meldet er sich arbeitssuchend und beantragt ALGII. Ich vermute einfach mal, dass Dein Einkommen als Studentin nicht ausreichend ist.

Janey  Smiley
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Antwort #12 - 04.10.2006 um 00:56:37
 
Hi,

Also wenn Ihr bei dem Visumsantrag und eventuellen Vorsprachen etwas kooperativer seid und Nachfragen etwas weniger patzig beantwortet, könnte das mit dem Visum tatsächlich reibungslos klappen. Gleich mit der ganzen Historie rauszukommen dürfte auch helfen.

Der erste Weg ist immer zur Meldebehörde, dann zur Krankenkasse. Die werden Euch dann schon sagen ob er kostenfrei bei Deiner Studivers. mitversichert werden kann. Nach den Zitaten von Janey scheint das so zu sein aber ich bin nicht sicher, ob das bei einer Studivers. auch der Fall ist. Da zahlst Du ja eh schon fast nix.
Der nächste Trip geht zur ABH.
Dann müsst Ihr Euch um den Integrationskurs kümmern und da Du studierst, können vermutlich die Kosten (bzw. der sonst zu zahlende Eigenanteil) auch vom Steuerzahler gesponsort werden. Wie das geht, sagt Euch der Kursträger und eine Liste mit diesen Trägern bekommt Ihr von der ABH automatisch bei der Verdonnerung zum Kurs (und Erteilung der AE) ausgehändigt.

Gruß,
Norbert



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