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Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.039 mal)
Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
30.09.2006 um 23:15:44
 
Hallo allerseits,
ich bin im Moment in Peru und werde naechsten Freitag heiraten. Alle Formalitaeten und Papiere sind vollstaendig (inklusive der seit kurzem hier fuer alle Auslaender vorgeschriebenen polizeilichen Ueberpruefung/Registrierung meiner Person in einem Zentralregister mit Interview durch einen eigens dafuer zustaendigen Polizeibeamten).
Meine Frage: Der Antrag zwecks Visa fuer meine zukuenftige Frau ist ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und beinhaltet die Frage, fuer wie lange die Aufentshaltserlaubnis beantragt wird. Wieviel Jahre koennen/sollen/duerfen wir denn da eintragen -- 3 Jahre oder 1 Jahr?
Weiterhin wird nach einer Krankenversicherung gefragt. Kann meine Frau da eintragen, dass ueber die Familienversicherung (ich bin gesetzlich krankenversichert NICHT privat) meiner Krankenkasse auch eine Krankenversicherung fuer sie besteh?
Vielen Dank im voraus fuer Eure Tipps beim Ausfuellen dieses Antrags
Santa
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Antwort #1 - 01.10.2006 um 14:23:02
 
Hallo,

ich würde beim Antrag reinschreiben "unbefristet", denn Ihr wollt ja länger als 1 oder 3 Jahre verheiratet bleiben. Verkürzen kann die ABH immer noch, aber ich denke, die gucken schön blöd, wenn da nur 1 oder 3 Jahre stehen ... (würde mich als ABH-Mitarbeiter eher zum Nachdenken bringen ... Wie kommen die bloß DARAUF???)

Beim Aufenthaltszweck haben mein Mann und ich damals: "Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft" ausgefüllt (hatte unser Anwalt uns damals geraten).

Bei Krankenversicherung würde ich - wie Du schon schriebst - "Familienversicherung beim Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung" reinschreiben. (ich denke, das Stichwort "Familienversicherung" ist da wichtig) Mein Mann war damals schon in D und hatte einen Arbeitsplatz, deshalb war das für ihn nicht relevant.

Ich wünsche Euch eine schöne Hochzeitsfeier  Smiley

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.10.2006 um 11:15:15
 
Janna schrieb am 01.10.2006 um 14:23:02:
ich würde beim Antrag reinschreiben "unbefristet", denn Ihr wollt ja länger als 1 oder 3 Jahre verheiratet bleiben. Verkürzen kann die ABH immer noch, aber ich denke, die gucken schön blöd, wenn da nur 1 oder 3 Jahre stehen ... (würde mich als ABH-Mitarbeiter eher zum Nachdenken bringen ... Wie kommen die bloß DARAUF???)

Beim Aufenthaltszweck haben mein Mann und ich damals: "Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft" ausgefüllt (hatte unser Anwalt uns damals geraten).


"Dauerhaft - AE für zunächst 3 Jahre".

Unbefristet/NE geht nicht sofort.

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.10.2006 um 12:03:06
 
in den anträgen auf visum zur FZF, die ich bisher bekommen habe, steht eigentlich immer 'unbefristet' oder 'unbeschränkt' drin
das ist auch ok, weil die dauer des beabsichtigten aufenthaltes ja entsprechend ist

das visum selbst wird eh nur für 90 tage erteilt

macht euch keinen kopf - schreibt ruhig 'unbefristet' oder 'unbeschränkt' rein
ist nicht falsch und führt auch nicht zu verwirrungen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2006 um 00:59:16
 
Hallo und vielen Dank fuer all Eure Hilfe,
wir haben hier einiges an Formularmarathon durch und noch vor uns und ich bin froh, wenn es mit dem Visumsantrag noch klappt, bevor ich wieder zurueck muss.
Habe fast meinen kompletten Jahresurlaub genommen, aber es wird doch eng werden.
Was sollte ich denn nach der Rueckkehr nach D machen? Mich sofort ungefragt bei der ABH melden oder warten, bis die ABH sich bei mir meldet?
Wenn alles klappt, dann reise ich mit der durch die dt. Botschaft legalisierten Heiratsurkunde sowie legalisierten Geburtsurkunde meiner Frau zurueck.
Kann ich hiermit meine Ehe in D schon registrieren lassen oder muss ich damit warten, bis meine Frau einreist?
Gelte ich allein mit dieser legalisierten Heiratsurkunde in D schon als verheiratet?

Vielen Dank und viele Gruesse
Santa

Die Hochzeitsreise geht uebrigens zum Titicacasee mit Uebernachtung auf einer kleinen Insel Smiley.
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 04.10.2006 um 01:41:18
 
Hi,

Du giltst auch in D ab dem Moment als verheiratet in dem Du in Peru rechtskräftig "Si" gesagt hast.
Bevor Deine Frau in D ist, macht es wenig Sinn, Kontakt mit der ABH aufzunehmen. Es sei denn, die könnten während Deiner Zeit in Peru versucht haben, Dich wegen des Visums zu kontaktieren und konnten Dich nicht erreichen. So war es bei uns (allerdings China).  Ich war während des Visumantrages in China und habe deswegen Emailkontakt mit der ABH aufgenommen bzw. erst dort angerufen. Wenn das Visumverfahren also noch läuft und Du bist in Peru, melde Dich kurz bei der ABH und bitte um Abwicklung per Email.
Das hat bei uns prima geklappt aber es kommt wohl auch auf die ABH an.
Wenn Du mal verheiratet warst oder Kinder hast und unterhaltspflichtig bist, wird es ev. komplizierter.
Ansonsten meldet sich die ABH bei Dir auf jeden Fall.
Wenn Du noch in Peru bist und irgendwer Deine Post öffnet, (Nachbar leert Briefkasten, wenn ABH dann bitte Anruf oder Email) kannst Du immer noch anrufen.
Ich hab nur eben gleich angerufen weil ich wusste, daß sie mich nicht erreichen.

Gruß,
Norbert

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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 04.10.2006 um 23:14:18
 
Hallo allerseits und vielen Dank fuer die Antworten,
mit dem Visumsantrag klappt es leider erst 1-3 Tage vor meiner Abreise. Die Legalisierung der Dokumente durch die peruanischen Behoerden dauert mehr als 1 Woche und dann muss noch uebersetzt werden etc.
Eine Frage noch zum Antragsformular der Aufenthaltserlaubnis: In Punkt 23 wird nach der beabsichtigten Dauer des Aufenthalts in D mit "vom" und "bis" gefragt.
Wir kennen das moegliche Einreisedatum ja noch gar nicht. Koennten wir da bei  vom "ab Einreise" und bei bis "unbefristet" eintragen oder was wird hier ueblicherweise eingetragen?
Vielen Dank und viele Gruesse aus Peru
Santa
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nixwissen
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Antwort #7 - 04.10.2006 um 23:37:55
 
Hi,

Es ist mehr oder weniger Latte was Ihr da eintragt. Das ist normalerweise für ein Besuchsvisum gedacht. "Ab Einreise" und "unbefristet" passt schon, es entspricht ja der Wahrheit.
Letztendlich ist aber ja durch die Natur des beantragten Visums der beabsichtigte Zeitraum klar.

Gruß,
Norbert
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