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Polnischer Aufenthalt (Gelesen: 1.567 mal)
DennisHH21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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30.09.2006 um 10:18:45
 
Hallo aus Hamburg.
Meine Freundin und ich bekommen im Februar unser Baby.
Sie wird vorraussichtlich im Januar in Ihre Heimat(Polen) fahren für eine Woche.
Momentan arbeitet Sie als Schausteller-Vertrag läuft bis Ende Dezember.
Könnte es Schwierigkeiten bei der "WiederEinreise" geben bzw. was kann ich machen um diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.09.2006 um 17:52:29
 
DennisHH21 schrieb am 30.09.2006 um 10:18:45:
Könnte es Schwierigkeiten bei der "WiederEinreise" geben bzw. was kann ich machen um diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?


Ich würde mich erkundigen, ob im Januar noch mit Reisefähigkeit zu rechnen ist. Wenn sie ein deutsches Kind (jetzt beim Jugendamt anerkennen!) erwartet, wird sie hier mindestens geduldet werden.

Gruß, ULF
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.09.2006 um 18:06:54
 
Hi,

Mindestens geduldet??? Ok, 50 ist auch mindestens 1  Laut lachend
Sie hat Anspruch auf AE, das Kind ist deutsch!
(Anerkennung der Vaterschaft vorausgesetzt)

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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DennisHH21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.09.2006 um 18:33:59
 
Ich hab mich schon bei jugendamt als vater bekannt.
Das war der erste Schritt.Bald holen wir meldebestätigung für meine wohnung.
ich habe nur Angst das die Deutschen Behörden es Ihr verbieten nach D zu kommen.
Reisefähigkeit?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 30.09.2006 um 19:59:22
 
Hallo,

ein Anspruch auf AE wegen Personenfürsorge für ein deutsches Kind entsteht erst, wenn das Kind auch geboren ist.

Reisefähigkeit: Wenn gesundheitliche Bedenken bzw. Gefahr für Mutter und / oder Kind bestehen, wenn die Mutter verreist, kann der ABH ein entsprechendes ärztl. Attest vorgelegt werden.
Es kann passieren, dass die ABH die Mutter zu einem Vertrauensarzt zur Kontrolle schickt, denn mit solchen Attesten wird leider auch viel Schindluder getrieben ...  Griesgrämig

Aber Reisefähigkeit würde es nicht unbedingt hier treffen, denn Deine Freundin will ja auf jeden Fall erst mal für eine Woche nach Polen und das könnte sie natürlich nicht, wenn sie ein Attest wegen Reiseunfähigkeit hätte.

Ich würde gemeinsam zur ABH gehen (Mutterpass mitnehmen und Vaterschaftsanerkennung!) und den Sachbearbeitern alles so schildern wie es ist und darum bitten, dass sie wieder einreisen darf.

Bzw. darf sie als Polin (neu-EU-Land) nicht sowieso ein- und ausreisen und sich in D visumsfrei aufhalten, solange ihr Lebensunterhalt gesichert ist?

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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DennisHH21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.09.2006 um 20:50:15
 
Korrekt.
Ich habe eben gehört, das Sie theoritisch hin und her fahren darf, so oft Sie will.
Also das Thema wäre zunächst vom Tisch.
Jetzt geht es um "Erstausstattungsgeld etc".Ab wann kann ich solches beantragen und wo?Beim Jugenamt?
Wie ist das mit Arbeitslosengeld für Sie ?(Wir wollen es beantragen wenn Ihr Vertrag ausläuft - Ende Dezember )
bzw. mit Hartz 4.
Könnte es Probleme geben?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.10.2006 um 11:07:52
 
DennisHH21 schrieb am 30.09.2006 um 20:50:15:
Wie ist das mit Arbeitslosengeld für Sie ?(Wir wollen es beantragen wenn Ihr Vertrag ausläuft - Ende Dezember )
bzw. mit Hartz 4.
Könnte es Probleme geben?


Ja doch. Sie ist vor der Geburt des Kindes im Zweifel nicht freizügigkeitsberechtigt. Über welche Zeiträume hinweg hatte sie deutsche Arbeitserlaubnisse?

Gruß, ULF
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DennisHH21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.10.2006 um 17:52:42
 
Der Vertrag in dem Sie steuerpflichtige Beiträge gezahlt hat angefangen im Januar und endet Ende Dezember.Wir kommen auf ca. 11,5 monate Griesgrämig
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