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unterhalt (Gelesen: 1.638 mal)
miedou
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i love i4a


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag unterhalt
30.09.2006 um 00:11:52
 
hallo
bin fast zwei jahre verheiratet ,bin student .meine frau ist ALG2 empfängrin.wenn ich von sie jetzt trenn ,soll ich für sie unterhalt zahlen trotz dass wir eine ehevertrag haben mit verzichtung beideseitig auf unterhalt und erbe.auch mit gütertrennung?
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 30.09.2006 um 00:26:44
 
Sonstige Rechtsgebiete?
Anwalt für Familienrecht?
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


Beiträge: 248
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #2 - 30.09.2006 um 05:59:34
 
miedou schrieb am 30.09.2006 um 00:11:52:
hallo
bin fast zwei jahre verheiratet ,bin student .meine frau ist ALG2 empfängrin.wenn ich von sie jetzt trenn ,soll ich für sie unterhalt zahlen trotz dass wir eine ehevertrag haben mit verzichtung beideseitig auf unterhalt und erbe.auch mit gütertrennung?


Ein Unterhaltszahlung - Ausschluß ( Unterhaltsbedarf ) ist im Ehevertrag in der Regel unwirksam, auch wenn 1000 x unterschrieben wurde.
Sollte eigentlich der RA + der Notar wissen, der den Ehevertrag beurkundet hat !!
Das besteht vor kaum einem Gericht !!

Der Unterhaltsberechtigte ist nur insofern bedürftig, wie er seinen ermittelten Unterhaltsbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Bezieht der Unterhaltsberechtigte also eigenes Einkommen oder besitzt Vermögen, dann kann es sein, dass er seinen Unterhaltsbedarf aus eigenen Mitteln decken kann und daher nicht bedürftig ist. Fehlt es an der Bedürftigkeit, dann entfällt der Unterhaltsanspruch.


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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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