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Ausweisung und jetzt die Frage "WAS GEHT SCHNELLER (Gelesen: 3.182 mal)
lost_love
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.09.2006 um 00:23:26
 
Hallo Leute,

also....
Mein Verlobter wurde vor ein paar Tagen (24.09.) ausgewiesen. Er war schon einmal mit einer Deutschen verheiratet (deshalb Aufenthaltserlaubnis). Scheidungstermin war jetzt Anfang September. Die ABH hat die Verfügung schnell durchgezogen, weil er die 2 Jahre Ehe "nicht geschafft" hat. Er ist freiwillig ausgereist.Das kurz zur Vorgeschichte.
Er lebte von seiner Exfrau seit Februar 2005 getrennt. Kurze Zeit darauf lernten wir uns kennen. Im Sommer zog er dann zu mir. Seitdem lebten wir immer gemeinsam in der Wohnung. Er ging arbeiten, beantragte einen Integrationskurs, den er auch bewilligt bekam. Alles lief super. Wir warteten nur noch auf die Scheidung, damit wir endlich ein ruhiges Leben haben konnten.
Na ja, die ABH unterstellte ihm dann eine Scheinehe geführt und falsche Angaben gemacht zu haben. Außerdem glaubte sie uns nicht, das wir wirklich heiraten wollten.
Jetzt ist er weg und ich weiß nicht, ob es besser ist in Venezuela (seinem Heimatland) zu heiraten und danach einen Antrag auf Familienzusammenführung und ebenfalls Antrag auf Befristung zu stellen  o d e r  nur einen Antrag auf Befristung zu stellen und dann in Deutschland zu heiraten.
WAS GEHT SCHNELLER????
Bitte ich brauch eure Hilfe, ich vermisse ihn so und bin am verzweifeln... weinend
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zizu
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Antwort #1 - 29.09.2006 um 07:15:27
 
Die Chancen eines Befristungsantrages dürften größer sein, wenn ihr vorher heiratet.
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ChicaLoca
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Antwort #2 - 29.09.2006 um 07:56:46
 
bist du ganz sicher, dass er ausgewiesen wurde ? ? ?

kommt mir in dem geschilderten fall seltsam vor

i.d.r. wird in so einem fall eine AE entweder rückbefristet oder die verlängerung der AE versagt, aber der ausländer wird bestimmt nicht ausgewiesen

mit der rückbefristung der AE oder versagung der verlängerung der AE ist natürlich auch eine ausreiseverpflichtung verbunden und bei nichteinhaltung die abschiebung angedroht
ABER
wenn er ausgereist ist, besteht keine einreisesperre
so dass keine befristung beantragt werden muss
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Antwort #3 - 29.09.2006 um 08:17:31
 

auf der Verfügung steht:

"wird zum 24.09.06 ausgewiesen"

und dazu steht am Ende eines 10seitigen langen Begründungsschreiben:

"darf nicht mehr ohne besondere Erlaubnis in die Bundesrepublik einreisen"


Ich würde auch sagen, das ich lieber dort heirate, denn ich hab im Gesetzbuch nachgelesen was für Dokumente und Papiere ich für den Antrag zur Familienzusammenführung brauche:
und da sieht es gut aus: wir hatten über ein Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz, zudem läuft der Mietvertrag auf unser beider Namen; Integrationskurs war beantragt und bewilligt; ich hab (obwohl Studentin) eigenes Einkommen; zudem könnte ich eine Schrieb von seiner Ex-Arbeit bekommen, das sie ihn wieder haben wollen etc....

Also was sagt ihr ???  Zwinkernd
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ronny
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Antwort #4 - 29.09.2006 um 08:21:03
 
Falls dieser Bescheid bestandskräftig wird folgender Weg:

1. Heiraten

2. Befristung der Einreisesperre beantragen

3. Familienzusammenführung beantragen.

Zitat:
wir hatten über ein Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz, zudem läuft der Mietvertrag auf unser beider Namen; Integrationskurs war beantragt und bewilligt;


Wird vorsichtig ausgedrückt keinen interessieren, könnte allenfalls als Gegenindiz für einen erneuten Scheinehevorwurf herhalten.

Welcher bei diesem Sachverhalt nicht unnaheliegend sein dürfte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 29.09.2006 um 08:35:13
 
@ Ronny

nur ne Frage (sorry für die Unwissenheit): aber warum "Gegenindiz"?

(P.S: das ist doch ein Zitat aus "Le petit prince", oder?)  Laut lachend
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ChicaLoca
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Antwort #6 - 29.09.2006 um 10:08:41
 
ronny schrieb am 29.09.2006 um 08:21:03:
Falls dieser Bescheid bestandskräftig wird folgender Weg:

1. Heiraten

2. Befristung der Einreisesperre beantragen

3. Familienzusammenführung beantragen.


sehe ich genauso

was ich nur immernoch nicht verstehe, wieso er ausgewiesen wurde
da muss ja dann noch was anderes vorgefallen sein, aber egal
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Antwort #7 - 29.09.2006 um 10:28:59
 
ChicaLoca schrieb am 29.09.2006 um 10:08:41:
sehe ich genauso

was ich nur immernoch nicht verstehe, wieso er ausgewiesen wurde
da muss ja dann noch was anderes vorgefallen sein, aber egal


Hoi,
steht doch in Post #1:

Zitat:
Na ja, die ABH unterstellte ihm dann eine Scheinehe geführt und falsche Angaben gemacht zu haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #8 - 29.09.2006 um 10:59:33
 
Zitat:
aber warum "Gegenindiz"?


Hi,

naja, dass das erste eine Scheinehe war, dürfte aufgrund des bisherigen Sachverhaltes als naheliegend zu vermuten sein.

Wenn dann danach eine weitere Ehe eingegangen werden soll, wird natürlich schon genauer hingeschaut.

Und dann können die von Dir genannten Angaben:

Zitat:
wir hatten über ein Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz, zudem läuft der Mietvertrag auf unser beider Namen; Integrationskurs war beantragt und bewilligt;


gegen einen möglichen neuen Scheineheverdacht ins Feld geführt werden.

Aber stell Dir das bei der Vorgeschichte bitte nicht zu einfach vor.

Und ja,

Das Zitat ist vom kleinen Prinzen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 29.09.2006 um 11:53:29
 
ChicaLoca schrieb am 29.09.2006 um 10:08:41:
sehe ich genauso

was ich nur immernoch nicht verstehe, wieso er ausgewiesen wurde
da muss ja dann noch was anderes vorgefallen sein, aber egal


Wenn der Vorwurf auf Scheinehe lautet und nicht nur Nicht-Erreichen des eigenständigen Aufenthaltsrechtes müßte man schon ausweisen, weil die AE erschlichen wurde. Vielleicht hat die Ex bestätigt, daß es eine Scheinehe war.
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Antwort #10 - 29.09.2006 um 12:32:52
 
Die Exfrau hat das nicht bestätigt. Sie hat sogar zu meinem Verlobten gesagt, das sie bereit wäre auszusagen, das es gerade keine Scheinehe sei.
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt: der Vorwurf war "falsche Angaben" gemacht zu haben. Man füllt ja so ein Formullar zur Verlängerung der AE aus. Dort hatte er bis dato kein Deutschkurs gemacht (ich weiß, das ist schon mal ein großer Fehler). Er hatte seiner Exfrau vertraut, das alle seine Angaben richtig seien (also Frau hat geholfen das Schreiben auszufüllen). Na ja, und da hat sich dann ein Fehler eingeschlichen. Aber durch das Unterschreiben dieses Formulars gibt er ja an alles richtig angegeben zu haben. Bisschen komplziertere Geschichte. Wir haben auch gar nicht versucht dagegen anzukämpfen (das das nur ein Missverständnis war), weil wir das auch nicht beweisen konnten. Deswegen wollten wir einfach gesetzlich alles richtig machen. Auch heute noch.
Wir wollen als Paar ernst genommen werden und niemanden (Entschuldigung) verarschen.
Jetzt wo ich diese Zeilen schreibe fällt mir auf, das es am seriösesten wäre auf ihn zu warten, bis seine Frist zur Einriese (nach Beanragung zur Befristung) vornei ist....
Aber ich vermisse ihn so und will ihn schnell bei mir haben. Ich kann leider auch nicht einfach das Studium abbrechen...
Also ihr seht: ich bin in einer Zwickmühle   unentschlossen
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Antwort #11 - 29.09.2006 um 15:57:17
 
lost_love schrieb am 29.09.2006 um 08:17:31:
auf der Verfügung steht:

"wird zum 24.09.06 ausgewiesen"

und dazu steht am Ende eines 10seitigen langen Begründungsschreiben:

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Also was sagt ihr ???  Zwinkernd


Ich würde die Verfügung daraufhin durcharbeiten, ob die Rechtsbehelfsfrist noch läuft.

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 29.09.2006 um 18:06:00
 
Aber was ist eine Rechtsbehelfsfrist?

hä?
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Antwort #13 - 30.09.2006 um 10:04:02
 
lost_love schrieb am 29.09.2006 um 18:06:00:
Aber was ist eine Rechtsbehelfsfrist?

hä?


Hoi,
steht am Ende eines Bescheides: Die Frist, innnerhalb derer
man Widerspruch einlegen kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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