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botschaft-ausländerbehörde (Gelesen: 1.237 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.09.2006 um 08:37:37
 
eine frage an die profis unter euch:
was hat es zu bedeuten, wenn die botschaft die ausländerbehörde nochmals um eine erneute stellungnahme bittet?
wie vielleicht noch einige von euch wissen, wurde meinem mann vor einigen monaten das visum auf FZF abgelehnt. aus lauter angst und verzweiflung habe ich sofort einen anwalt eingeschaltet. bisher hat er nur um akteneinsicht gebeten, um die gründe für die ablehnung zu erfahren. das wird in den nächsten tagen geschehen.
gestern nun habe ich von meinem anwalt eine kopie des schreibens bekommen, in dem nun eben die botschaft die ALB angeschrieben hat.
welcher sinn steckt hinter diesem schreiben?
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Mick
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Antwort #1 - 21.09.2006 um 08:55:50
 
Ayse schrieb am 21.09.2006 um 08:37:37:
gestern nun habe ich von meinem anwalt eine kopie des schreibens bekommen, in dem nun eben die botschaft die ALB angeschrieben hat.


Hi Ayse,
ich halte das eher für ein gutes Zeichen, wenn
nach Ablehnung erneut nachgehakt wird. Will
natürlich keine falschen Hoffnungen wecken...
Aber eigentlich müsste sich doch aus dem Dir
vorliegenden Schreiben ergeben, was los ist?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inge
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Antwort #2 - 21.09.2006 um 09:03:15
 
Ich denke "Gründe" für eine Visumsablehnung erfährt man erst nach Remonstration?
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.09.2006 um 09:03:31
 
hallo mick,
leider steht da sonst nichts weiter drin. nur eben, das die botschaft eine erneute stellungnahme haben möchte. wäre natürlich super, wenn sich in meiner sache mal was positives abzeichnen würde.
was ich natürlich weiß ist, daß das visum wegen des verdachts auf scheinehe abgelehnt wurde. aber dieser verdacht muß ja irgendwie begründet sein. und genau diesen grund möchte mein anwalt nun erfahren. ich hoffe, wir können alles klären und diese verdächtigungen entkräften.
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inge
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Antwort #4 - 21.09.2006 um 09:27:22
 
Zitat:
aber dieser verdacht muß ja irgendwie begründet sein

Aus deinen vorherigen Posts:
- illegaler Aufenthalt und Abschiebung aus Haft
- Heirat erst nach Abschiebung
- großer Altersunterschied
- Sprachbarriere

Alles zusammengenommen sicherlich Indizien, die für eine Scheinehe sprechen könnten.
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.09.2006 um 09:38:49
 
das ist alles richtig inge.
aber trotzdem sind wir keine scheinehe eingegangen. aber diese tatsachen erschweren das ganze natürlich. klar!
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