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Probs mit FZF nach Ablehnung eines Schengenvisums? (Gelesen: 2.497 mal)
uzzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.09.2006 um 23:33:33
 
Hi Leute!
Kurz zu meiner Situation...
...Im Februar diesen Jahres wollte meine russische Freundin zum Besuch nach Deutschland kommen. Ich bin deutscher! Da ich aber Student bin, konnte ich selbst keine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Das hat mein Vater gemacht. Zuvor haben wir von bekannten gehört, dass sie leichter ein Visum bekommt wenn wir angeben, dass wir verwandt sind! Besonders wenn sie zuvor noch nie ein Schengen-Visum beantragt hatte! Ohne groß zu überlegen haben wir reingeschrieben, dass sie die Nichte meines Vaters sei. Das Konsulat forderte dann von ihr Beweise für die Verwandtschaft, welche sie natürlich nicht hatte. Ihr Antrag wurde abgelehnt, was auch in ihrem Pass vermerkt wurde. (Stempel mit umrundeten C1)
Im Juni diesen Jahres haben wir nun in ihrem Heimatland geheiratet und möchten bald einen Antrag auf FZF stellen. Könnte es jetzt Probleme geben weil wir ja früher angegeben hatten dass wir verwandt sind? Wie sollen wir reagieren wenn das Konsulat uns darauf anspricht? Können sie ihr deswegen noch eine Einreisesperre verhängen? Sie hatte ja eigentlich mit C1 schon eine 6-monatige Einreisesperre, wenn ich richtig informiert bin! Oder spielen frühere Anträge auf ein Schengen-Visum bei der Familienzusammenführung keine Rolle mehr?

Bitte helft uns!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.09.2006 um 07:33:58
 
Zitat:
Oder spielen frühere Anträge auf ein Schengen-Visum bei der Familienzusammenführung keine Rolle mehr?


Hi,

nein eine Einreisesperre wird es wegen des Visums nicht geben. Der Stempel im Pass dient vor allem der Verhinderung mehrfacher Antragstellung bei den Schengen-Staaten.

Aber...

die Straftat:
Falschangaben um ein Visum zu bekommen könnte bei böswilliger Auslegung als Ausweisungsgrund ausgelegt werden. Und...

Bei dem Sachverhalt liegt naturgemäß auch bereits ein Verdachtsmoment im Hinblick auf Eure Eheschließung vor. Kann beides sein muß nicht ...

Insgesamt haben Euch diese hier:

Zitat:
Zuvor haben wir von bekannten gehört, dass sie leichter ein Visum bekommt wenn wir angeben, dass wir verwandt sind!


einen Bärendienst erwiesen. Du solltest überlegen ob Du weiter auf sie hörst.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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uzzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.09.2006 um 11:59:44
 
Habe mich auch schon masslos drüber geärgert, dass ich auf die gehört habe!
Und wenn wir behaupten, dass wir wirklich verwandt sind? Wird die Botschaft überhaupt beweise dafür fordern? Oder sollen wir jetzt alles so erzählen wie es war und auf das besste hoffen? Was ist wenn die Botschaft das als Ausweisungsgrund auslegt? Was wären die Folgen? Bekommt sie dann kein Visum?
In Bezug auf Scheinehe denke ich, werden wir schon glaubhaft machen können das wir aus Liebe geheiratet haben! Ich war dieses Jahr fast 4 Monate lang bei ihr in Russland, haben jeden Tag zusammen verbracht! Gemeinsame Fotos haben wir auch mehr als genug! Auch von der Hochzeitsfeier, wo sogar meine Eltern waren, die extra aus Deutschland angereist sind.

Danke für eure Antworten!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.09.2006 um 12:18:55
 
Zitat:
Und wenn wir behaupten, dass wir wirklich verwandt sind?

Je nach Grad der erklärten Verwandschaft wird eure Ehe dann für nichtig erklärt ...

HAAAAALLO?
Ihr seid verheiratet. Also geht bitteschön mit den nötigen Papieren zur Botschaft und beantragt die FZF. Nebenbei könnt ihr euch auch noch wegen der "Verwandschaftssache" erklären.
Falls das Visum dann abgelehnt wird (Scheinehe), könnt ihr remonstrieren, klagen oder wasauchimmer.
Erstmal aber hin zur Botschaft und mal Karten auf den Tisch und nicht schon wieder einen Super-Trick versuchen, der dann auch wider nach hinten losgeht
http://www145.pair.com/zoom44/M-Karm-Acting/Method/picsMethod/ShootFoot.jpg
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Einbeck
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Antwort #4 - 20.09.2006 um 12:48:52
 
Falschangaben beim  Visaantrag nicht zu empfehlen.
Man unterschreibt dafür bei Antragstellung extra eine Erklärung.
Falschangaben, welche auch immer können zu direkter Ablehnung führen.

Rechne mal damit das nun alles sehr genau kontrolliert wird.

Verwandschaft zu behaupten, so etwas ist einfach belegbar aber auch widerlegbar wenn Du keine Nachweise bringst.
Empfehle dringend das Fehlverhalten zu erklären undevtl. sich zu entschuldigen.
Zukünftige Anträge nur korrekt und Begründet, also da verheiratet unter Vorlage der Heiratsurkunde.
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uzzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.09.2006 um 21:55:43
 
Dankeschön erstmal für eure Antworten!
Werden uns dann wohl am besten bei der Botschaft entschuldigen! Auf welche Weise kann man denn das am besten machen? Bei der Antragsstellung?
Und noch eine kurze Frage...
.. ich habe vor zu meiner Frau zu fliegen und dort zu bleiben bis sie ihr visum bekommt, um dann geimensam mit ihr nach Deutschland zu kommen. Was ist aber wenn ich von der ABH zu einem Interview geladen werde? Können wir dann zusammenn mit meiner Frau einfach zur Botschaft fahren und dort unsere Interviews führen? Ist das möglich? Die ganzen Papiere, wie Mietvertrag usw. könnte ja mein Vater bei der ABH einreichen.
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Mick
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Antwort #6 - 20.09.2006 um 23:34:27
 
uzzi schrieb am 20.09.2006 um 21:55:43:
Dankeschön erstmal für eure Antworten!
Werden uns dann wohl am besten bei der Botschaft entschuldigen! Auf welche Weise kann man denn das am besten machen? Bei der Antragsstellung?

Jepp, am besten bei der Gelegenheit Zwinkernd

Zitat:
Und noch eine kurze Frage...
.. ich habe vor zu meiner Frau zu fliegen und dort zu bleiben bis sie ihr visum bekommt, um dann geimensam mit ihr nach Deutschland zu kommen. Was ist aber wenn ich von der ABH zu einem Interview geladen werde? Können wir dann zusammenn mit meiner Frau einfach zur Botschaft fahren und dort unsere Interviews führen? Ist das möglich? Die ganzen Papiere, wie Mietvertrag usw. könnte ja mein Vater bei der ABH einreichen.

Ich würde vor der Reise zur ABH gehen. Dann einfach mal
fragen, ob eine Vorabzustimmung in Betracht kommt (siehe
Definitionen in der FAQ) und falls nicht, erklären, wie es ablaufen
soll. Da wird es sich im Gespräch schon ergeben, wie am Besten
verfahren wird.
Ich empfehle jedenfalls dringend, immer und überall mit offenen
Karten zu spielen, also auch den Fuzsack anzugeben.
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« Zuletzt geändert: 21.09.2006 um 08:59:00 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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uzzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.09.2006 um 17:31:58
 
Eine Vorabzustimmung wäre natürlich super! Aber habe ich überhaupt eine Chance diese zu bekommen? Meine Frau ist weder schwanger, noch hat sie hier Arbeit oder sonst was! Wie kann ich denn die ABH überzeugen mir eine Vorabzustimmung zu geben?
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Mick
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Antwort #8 - 21.09.2006 um 17:42:15
 
uzzi schrieb am 21.09.2006 um 17:31:58:
Eine Vorabzustimmung wäre natürlich super! Aber habe ich überhaupt eine Chance diese zu bekommen? Meine Frau ist weder schwanger, noch hat sie hier Arbeit oder sonst was! Wie kann ich denn die ABH überzeugen mir eine Vorabzustimmung zu geben?


Hi,
Ihr könnt nur den Fall schildern wie er ist. Es soll
ABH'en geben, die in Anspruchsfällen grundsätzlich
Vorabzustimmungen ausstellen. Wenn sie es nicht
tun, Pech gehabt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Also: Versuch macht kluch
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #9 - 21.09.2006 um 23:06:47
 
muss ich denn zuvor zum Standesamt um die Eheschließung zu melden? Oder macht man das erst wenn der Ehepartner in Deutschland ist?
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