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Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde (Gelesen: 13.186 mal)
Jotata
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18.09.2006 um 22:49:47
 
Hallo,

kurzgefasst: Ich lebe und arbeite in Deutschland (Aufenthalt und Arbeitserlaubnis). Ich will meine schwangere Freundin heiraten (Kind kommt in Dez. zur Welt).

Was brauche ich um zu heiraten, besonders dass ich nicht an einer Geburtsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung kommen kann: Land im Kriegzustand.

Was ist nun zu machen? Die Standesamtbeamtin meint, dass eine eidstattliche Erklärung eine Lösung wäre. Aber dass diese noch von einem Gericht begutachtet werden muss...

Wer weiss mehr?

Viele Grüsse,
Jodi
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Saxonicus
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Antwort #1 - 19.09.2006 um 01:24:20
 
Die Kenntnis der Staatsangehörigkeit Deiner Frau könnte nicht schaden..
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ronny
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Antwort #2 - 19.09.2006 um 07:51:22
 
Saxonicus schrieb am 19.09.2006 um 01:24:20:
Die Kenntnis der Staatsangehörigkeit Deiner Frau könnte nicht schaden..  


Eher wichtig wäre die Angabe seiner Staatsangehörigkeit Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Antwort #3 - 19.09.2006 um 14:16:33
 
Jotata schrieb am 18.09.2006 um 22:49:47:
kurzgefasst: Ich lebe und arbeite in Deutschland (Aufenthalt und Arbeitserlaubnis). Ich will meine schwangere Freundin heiraten (Kind kommt in Dez. zur Welt).


Solltest Du einen Reisepaß o.ä. haben (dafür spricht ja Deine AE), kannst Du zwischenzeitlich Dein Kind anerkennen.

Gruß, ULF
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Jotata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.09.2006 um 18:53:46
 
Also ich bin aus dem Süd-Libanon! Ich habe einen Pass und halte mich legal in der BRD auf. Das Land im Süden ist zerbombt! Eine Geburtsurkunde kriege ich zur Zeit nicht.

Meine Freundin ist deutsch Staatsbürgerin.
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.09.2006 um 19:03:36
 
Hallo,

dann solltest Du versuchen, dass Dir Deine Botschaft einen Ersatz ausstellt. MW. ist nach dem libanesischen Beurkundungsrecht eine nachträgliche Beurkundung möglich .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Jotata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.09.2006 um 11:51:25
 
Das ist eben das Problem! Die Botschaft wird ein Schreiben an das Aussenministerium senden. Das Aussenministerium wird dem momentan nicht existenten Bürgermeister schreiben....

Eigentlich hätte ich eine eidstattliche Erklärung abgeben können (vom Notar beglaubigen lassen). So ist der Fall mit fast allen Flüchtlingen oder Asylbewerber... Wieso kann ich auch nicht von dieser Regelung gebrauch machen? Die Ausgangssituation ist sehr ähnlich.
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Antwort #7 - 20.09.2006 um 12:12:03
 
Erst schreibst du:
Zitat:
Die Standesamtbeamtin meint, dass eine eidstattliche Erklärung eine Lösung wäre. Aber dass diese noch von einem Gericht begutachtet werden muss...

dann
Zitat:
Eigentlich hätte ich eine eidstattliche Erklärung abgeben können (vom Notar beglaubigen lassen). So ist der Fall mit fast allen Flüchtlingen oder Asylbewerber... Wieso kann ich auch nicht von dieser Regelung gebrauch machen?

Was denn jetzt?
Du kannst eine EV abgeben oder nicht? Und EV worüber? Dass du geboren bist? Wer deine Eltern sind?

Oder wird eine EV benötigt in der du erklärst noch LEDIG zu sein und diese wird dann zum OLG geschickt mit einem Antrag zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/1411/Hinweise%20f%FCr%20den%20B%F...
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Antwort #8 - 20.09.2006 um 14:44:54
 
ulf schrieb am 19.09.2006 um 14:16:33:
zwischenzeitlich Dein Kind anerkennen.


Damit gilt das Kind als Deines, auch wenn Ihr nicht rechtzeitig vor der Geburt eine Eheschließung arrangieren könnt. Sollte Deine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis lästige Beschränkungen enthalten, könnten diese ggf. entfallen, da Du dann (obwohl vom Inland aus) zu Deinem deutschen Kind nachziehst.

Gruß, ULF
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Jotata
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Antwort #9 - 21.09.2006 um 15:17:00
 
inge schrieb am 20.09.2006 um 12:12:03:
Erst schreibst du:
dann
Was denn jetzt?
Du kannst eine EV abgeben oder nicht? Und EV worüber? Dass du geboren bist? Wer deine Eltern sind?


Hallo Inge! Danke für deine Antwort.

Mein Problem ist es, dass ich keine gescheite Antwort vom Amt erhalten habe.

Es hiess ich "könnte" eine eidstattliche Erklärung abgeben, etc ... Aber dann auch, dass die Beamtin sich nicht sicher sei!

Danke für das Dokument, es schafft mehr Klarheit!

Gruss,
Jodi
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Antwort #10 - 21.09.2006 um 15:18:11
 
ulf schrieb am 20.09.2006 um 14:44:54:
Damit gilt das Kind als Deines, auch wenn Ihr nicht rechtzeitig vor der Geburt eine Eheschließung arrangieren könnt. Sollte Deine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis lästige Beschränkungen enthalten, könnten diese ggf. entfallen, da Du dann (obwohl vom Inland aus) zu Deinem deutschen Kind nachziehst.

Gruß, ULF



Hallo Ulf,

Danke für dein Kommentar. Aufenthalts- und Arbeitsrechtlich habe ich keine Probleme oder Einschränkungen.

Gruss,
Jodi
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inge
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Antwort #11 - 21.09.2006 um 15:26:39
 
Zitat:
Mein Problem ist es, dass ich keine gescheite Antwort vom Amt erhalten habe.

Ohne beleidigend sein zu wollen, aber ich vermute das die Standesbeamtin dir schon recht genau genau hat, wass du versichern sollst.

"Ich versichere an Eides Statt, dass {und hier setzt du dann das ein, was denn nun eigentlich Sache ist und was du durch Dokumente leider nicht nachweisen kannst}"
So'ne EV hat nur den Zweck, dass man deinen Hintern später grillen kann, falls du falsche Angaben machst. Kann dann nämlich 3 Jahre Knast bedeuten, weswegen die meisten Leute dann schon etwas vorsichtiger mit der "Wahrheit" werden.

Du könntest z.B. an Eides Statt versichern, dass du ledig bist.
Diese Information wird nämlich üblicherweise benötigt, damit zwei Leute heiraten können (jedenfalls in D)
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Antwort #12 - 22.09.2006 um 10:25:06
 
inge schrieb am 21.09.2006 um 15:26:39:
Ohne beleidigend sein zu wollen, aber ich vermute das die Standesbeamtin dir schon recht genau genau hat, wass du versichern sollst.

"Ich versichere an Eides Statt, dass {und hier setzt du dann das ein, was denn nun eigentlich Sache ist und was du durch Dokumente leider nicht nachweisen kannst}"
So'ne EV hat nur den Zweck, dass man deinen Hintern später grillen kann, falls du falsche Angaben machst. Kann dann nämlich 3 Jahre Knast bedeuten, weswegen die meisten Leute dann schon etwas vorsichtiger mit der "Wahrheit" werden.

Du könntest z.B. an Eides Statt versichern, dass du ledig bist.
Diese Information wird nämlich üblicherweise benötigt, damit zwei Leute heiraten können (jedenfalls in D)



Ohne beleidigend sein zu wollen, die Standesbeamtin hat zwar gesagt, dass eine eidstattliche Erklärung eine Lösung wäre, aber auch, dass sie sich nicht sicher sei!

Ich habe keine Ahnung wie deine Vermutung zu Stande gekommen ist. Habe ich hier mit einem Klishee zu tun? Nämlich dass Ausländer nicht verstehen was denen gesagt wird? Oder bist du nur besserwisserich?
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Antwort #13 - 22.09.2006 um 10:53:10
 
Zitat:
aber auch, dass sie sich nicht sicher sei!


Hallo,

sie ist sich mit Recht nicht sicher, da eine eidesstattliche Versicherung über die eigene Geburt so überflüssig ist wie die Anbringung eines Kondomautomaten im Vatikan.

Die eid.Vers. dient dazu. Tatsachen glaubhaft zu machen.

Eine Tatsache kann durch die eid.Vers. nur dann glaubhaft gemacht werden , wenn der Versichernde die Tatsache aus eigenem Wissen und Erleben bestätigen kann.

Beispiel:

Zitat:
Mein Sohn wurde am ... um ... geboren, die Geburt fand im Krankenhaus xyz statt. Bei der Geburt waren zugegen a b und c. Die Geburt wurde von mir beim Standesamt uiuiui am angezeigt und dort mit der Geburtenbuchnummer 4711 beurkundet.
Leider habe ich die ausgestellte Geburtsurkunde verloren, auf meine Anfrage über die Neuausstellung der Urkunde wurde mir seitens der Botschaft mitgeteilt, dass die Geburtenbücher durch einen Raketeneinschlag vernichtet wurden.

Die Tatsache der Geburt kann weiterhin von der Kindesmutter meiner Ehefrau bestätigt werden.


Eine  eid.Vers. über die eigene Geburt kann zwar aus eigenem biologischen Erleben (wenn auch noch unbewußt), aber niemals  aus eigenem Wissen stammen, sondern beruht auf Hörensagen.

Deswegen hat sie den Beweiswert der oben etwas drastisch geschildert wurde Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 22.09.2006 um 11:38:41
 
Zitat:
Ich habe keine Ahnung wie deine Vermutung zu Stande gekommen ist

Die ergibt sich aus dem, was du vorher geschrieben hast. Hat auch nix mit deinem Satus als Ausländer zu tun, sondern eher mit deinem Status als Standesamt-Anfänger, während die Standesbeamtin ja zumindest etwas mehr darüber weiß (hoffentlich).

Lief das Gespräch denn so ab:
Du:"Ich möchte heiraten"
Sie: "Dann brauchen sie ... zusätzlich Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung bzw Ehefähigkeitszeugnis"
Du: "Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung kann ich leider nicht beschaffen"
Sie: "Dann reicht evtl. auch eine eidesstattliche Versicherung, aber das weiß ich nicht genau"
Du: "Ok, danke. Wiedersehen"
Sie: "Wiedersehen"

Spätestens als der Begriff "Eidesstattliche Versicherung" fiel, hättest du doch wohl nachgefragt, was denn da drin stehen soll und wer die EV abgeben soll. Ansonsten könntest du ja auch an Eides Statt versichern, dass du noch nie "Goldbären" gegessen hast. Und eine EV von dir über deine eigene Geburt macht halt ebensowenig Sinn, wie Ronny bereits ausgeführt hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/persstdg/gesamt.pdf
Ich denke mal es geht um §5
"Notfalls" kann der Beamte eine EV statt der benötigten Dokumente von den Verlobten ODER ANDEREN verlangen.
Von dir müßte also eigentlich versichert werden, dass du ledig bist (denn das kannst du ja wissen) und von jemand anderem müsste die Identität deiner Eltern klargestellt werden (per EV), damit du nicht aus Versehen deine Schwester heiratest. Ist zwar bei der Konstellation eher unwahrscheinlich, aber muss wahrscheinlich trotzdem irgendwie nachgewiesen werden.

Gibt mE zwei Möglichkeiten:
a) Heirat in DK. Bin mir nicht sicher, aber den Dänen reicht glaube ich eine Versicherung (änhlich EV), dass man nicht verwandt ist.
b) Nochmal hin zum StA und GENAU nachfragen, wer eine EV abgeben soll und was da drin stehen soll.
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