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Erklärung über Fortbestehen der Ehe (Gelesen: 638 mal)
GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erklärung über Fortbestehen der Ehe
18.09.2006 um 13:39:00
 
Kann mir jemand eine Antwort darauf geben, ob im Rahmen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ( wg. Familiennachzug) die Ehefrau jederzeit die Erklärung über das Fortbestehen der Ehe und Zusammenleben zurückziehen kann und welche Konsequenz das hat?
Ändert es etwas, wenn schon Kinder geboren? Dank Euch.. Zwinkernd
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erklärung über Fortbestehen der Ehe
Antwort #1 - 18.09.2006 um 14:43:11
 
1. Zurückziehen = Sie hat vorher gelogen
oder
2. Zurückziehen = Inzwischen stimmt es nicht mehr?

Wenn gelogen, dann Kopfnuss. Wenn neuerdings nicht mehr korrekt, dann kein Problem.

Konsquenz: Wenn der Aufenthalt des anderen an der ehelichen Gemeinschaft hängt, dann wird die AE vermutlich befristet werden und der andere muss dann irgendwann in naher Zukunft ausreisen.

Wenn Kinder vorhanden sind, könnte ein neuer Titel an der Elternschaft des Kindes festgemacht werden.

Hängt natürlich alles von den beteiligten Nationalitäten , den bisherigen Aufenthaltszeiten, etc ab.
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