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Lebenserklärung??? (Gelesen: 1.982 mal)
Zemra
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lebenserklärung???
18.09.2006 um 11:55:19
 
Mein Mann hat nach langen hin und her endlich ein Einreisevisum für 30 Tage bekommen.
Morgen müssen wir zu unserer ABH, laut Telefon soll ich  zwecks Lebenserklärung mitkommen.
Kann mir bitte jemand erklären was das ist. Ist das eine Befragung?

LG Zemra
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zzzmick
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Beiträge: 113
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.09.2006 um 12:12:10
 
Hi, darf ich fragen warum er ein Visum für 30 Tage bekommen hat?
Jetzt sag nicht er darf Dich besuchen, während ihr auf das Visum zur Familienzusammenführung wartet, das wäre sehr interessant!

Lebenserklärung, das weiss ich leider nicht.
Gruss, zzz
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Zak
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Beiträge: 682

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 18.09.2006 um 12:25:50
 
Hi,

das dürfte wohl die Erklärung sein, dass ihr in ehelicher Lebens
gemeinschaft zusammenlebt.


ende
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Zemra
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lebenserklärung???
Antwort #3 - 18.09.2006 um 12:36:15
 
@zzzmick:
Mein Mann lebte in Österreich und hat dort bei der deutschen Botschaft in Wien einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Darauf hin hat er ein Einreisevisum für 30 Tage und gleichzeitig eine unbefristete Arbeitsgenehmigung (Vermerk Erwerbstätigkeit gestattet) bekommen. Innerhalb dieser Zeit muss er dann die Aufenthaltsgenehmigung bei unserer ABH stellen.
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Reni
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Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 18.09.2006 um 12:41:33
 
Unter diesen Umständen könnte ich mir vorstellen, dass eine Erklärung, dass ihr in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt bzw. leben wollt, gemeint ist.
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Zemra
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.09.2006 um 12:42:44
 
@Zak:
Danke für die Antwort.

Wir haben doch schon einen gemeinsamen Mietvertrag gemacht. Reicht das denn nicht?
Ist das dann nur eine Unterschrift, daß mein Mann auch bei mir lebt? Oder werden wir dann auch noch befragt?
Nach Aufhebung der Einreisesperre wurde das Einreisevisum innerhalb von 2 Wochen gegeben, und das ohne Befragung. Ich hab hier im Forum gelesen, daß sehr viele befragt wurden, kann es sein, daß die Befragung jetzt noch kommt?

Liebe Grüße Zemra
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 18.09.2006 um 15:16:28
 
Hallo,

ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Der Erklärung darüber, ob ihr auch tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft lebt, ist i.d.R. noch ein Hinweisblatt über die Strafbarkeit von Falschangaben beigefügt, welches unterschrieben werden muss.


Gruß, Janey
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.09.2006 um 20:26:31
 
Reni schrieb am 18.09.2006 um 12:41:33:
Unter diesen Umständen könnte ich mir vorstellen, dass eine Erklärung, dass ihr in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt bzw. leben wollt, gemeint ist.


Im Zweifel "Zusammenlebenserklärung" oder so ähnlich. Es gibt auch noch Lebensbescheinigungen, dem Vernehmen nach wollen Rentenversicherungsträger so etwas gelegentlich von Rentnern haben, weil sie nur an lebende Rentner zahlen wollen...

Gruß, ULF
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