Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberechtigun (Gelesen: 2.462 mal)
Selay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberechtigun
14.09.2006 um 21:44:27
 
Hallo,
ich habe ein Problem, undzwar bin ich tuerkische Staatsbuergerin mit einer Aufenthaltsberechtigung, bin zwar arbeitslos beziehe aber keine Sozialhilfe oder dergleichen. Letztes Jahr habe ich einen Sprachstudenten aus der Tuerkei geheiratet, der seit 2 Jahren in Deutschland mit einem Studiumvisum lebt. Wir haben eine gemeinsame Wohnung. Wie ist die Lage, können wir einen Antrag auf Familienzusammenfuhrung stellen, ohne dass ich einen Job habe?

Danke fuer deine Antwort und liebe Grueße aus Köln computersmilie computersmilie computersmilie computersmilie computersmilie computersmilie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #1 - 15.09.2006 um 12:11:59
 
[quote author=Selay link=1158263068/0#0 date=1158263067]
bin ich tuerkische Staatsbuergerin mit einer Aufenthaltsberechtigung, bin zwar arbeitslos beziehe aber keine Sozialhilfe oder dergleichen. Letztes Jahr habe ich einen Sprachstudenten aus der Tuerkei geheiratet, der seit 2 Jahren in Deutschland mit einem Studiumvisum lebt. Wir haben eine gemeinsame Wohnung. Wie ist die Lage, können wir einen Antrag auf Familienzusammenfuhrung stellen, ohne dass ich einen Job habe?
[\quote]

Ihr wohnt beide schon in D? Dann könnt Ihr bei Gelegenheit seine AE ändern lassen. Wo habt Ihr geheiratet?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Selay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #2 - 15.09.2006 um 14:30:23
 
Ja wir wohnen beide in Deutschland, nur er hat immernoch ein Studentenvisum und wir haben gehört, dass ich fuer seinen Lebensunterhalt gewährleisten muss, um das Aufenthaltstitel zu ändern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #3 - 17.09.2006 um 23:33:56
 
Selay schrieb am 15.09.2006 um 14:30:23:
Ja wir wohnen beide in Deutschland, nur er hat immernoch ein Studentenvisum und wir haben gehört, dass ich fuer seinen Lebensunterhalt gewährleisten muss, um das Aufenthaltstitel zu ändern.

Jein. Zwar ist es richtig, daß der Lebensunterhalt gesichert sein muß. Vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG:
Zitat:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass ...

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
...

Aber der Lebensunterhalt muß nicht zwangsläufig durch den Ehepartner sichergestellt werden.

Wovon lebst Du denn?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Selay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #4 - 18.09.2006 um 12:41:23
 
Ich habe einen Aushilfsjob, mein Mann auch. Ansonsten verkaufen wir ueber ebay Artikel. Und wenn garnichts mehr geht, unterstutzen mich meine Eltern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wurSt
Junior Member
**
Offline


cenk<3charlotte


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #5 - 19.09.2006 um 12:57:59
 
Wenn ihr einen Antrag auf Familienzusammenführung stellt, dann musst sichergestellt sein, dass du ausreichend verdienst, da du keine deutsche Staatsbürgerin bist. Also eine nicht so gute Variante, wenn ihr beide Aushilfsjobs habt..
Zum Seitenanfang
  
wurSt  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #6 - 19.09.2006 um 13:05:02
 
Selay schrieb am 18.09.2006 um 12:41:23:
Ich habe einen Aushilfsjob, mein Mann auch. Ansonsten verkaufen wir ueber ebay Artikel. Und wenn garnichts mehr geht, unterstutzen mich meine Eltern.


Die AE richtet sich nach §30 i.V.m. § 5 AufenthG , d.h. der LU muss sichergestellt sein. Eure zuständige ABH wird darüber entscheiden, wie der LU sichergestellt werden kann/soll.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuhrung mit Aufenthaltsberecht
Antwort #7 - 19.09.2006 um 23:46:04
 
Abu schrieb am 17.09.2006 um 23:33:56:
Aber der Lebensunterhalt muß nicht zwangsläufig durch den Ehepartner sichergestellt werden.
Selay schrieb am 18.09.2006 um 12:41:23:
Und wenn garnichts mehr geht, unterstutzen mich meine Eltern.
Der Lebensunterhalt könnte auch durch eine Verpflichtungserklärung Deiner Eltern sichergestellt werden.

Zitat:
Eure zuständige ABH wird darüber entscheiden, wie der LU sichergestellt werden kann/soll.
Die ABH kann höchstens entscheiden, ob in einem vorliegenden Fall der Lebensunterhalt sichergestellt ist.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema