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Studentin+Kontingentfl., Ehe und Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.504 mal)
LadyDiamond
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studentin+Kontingentfl., Ehe und Arbeitserlaubnis
10.09.2006 um 17:46:49
 
Hallo Zusammen!

Kann vielleicht jemand mir folgende Fragen beantworten:

mein Freund (ein jüd. Kontingentflüchtling mit unbefr. NE und Arbeitserl.) und ich (ausl. Studentin) wollen heiraten.

1. Muss er ausreichenden Wohnraum und Gehalt nachweisen? Wenn ja, wieviel sollte es sein?

2. bekomme ich nach der Heirat auch gleich so eine Arbeitserlaubnis wie er?

3. Ist es "besser" wenn er die deusche Staatsangeh. vor unserer Heirat bekommt oder sollte er es danach beantragen?

Vielen Dank im Voraus.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.09.2006 um 17:39:44
 
Hi,

mich würden auch Antworten auf diese Fragen interessieren. Ich konnte bisher hier im Forum keine genauen Formulierungen zu diesen Fragen finden. Also würde ich mich sehr freuen, wenn jemand dazu etwas genaues sagen kann.

Danke im Voraus.

Gruß

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.09.2006 um 08:58:13
 
1. ja - verdienst muss so hoch sein, dass kein anspruch auf ALG 2 vorliegen würde
2. ja - siehe § 29 Abs. 5 AufenthG
3. du hättest auf jeden fall einen anspruch auf AE gem. § 28 AufenthG, wenn dein verlobter zum zeitpunkt der eheschließung schon deutscher staatsbürger ist - dann ist auch die höhe des verdienstes egal
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Reweik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.09.2006 um 19:45:18
 
Hallo,

ChicaLoca schrieb am 13.09.2006 um 08:58:13:
1. ja - verdienst muss so hoch sein, dass kein anspruch auf ALG 2 vorliegen würde


Und wenn die Freundin, also im hier oben beschriebenen Fall LadyDiamond, selbst arbeit findet und es auch z.B. durch einen Arbeitsvertrag nachweisen kann? (s. auch Frage 2.)

Danke im Voraus

Gruß

   /\ /\
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Reweik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.09.2006 um 22:56:50
 
Hallo,

noch ein Nachtrag, damit die Situation klarer wird:

SIE hat ein Studentenvisum, wohnt und studiert in Deutschland. Alleine dadurch würde schon kein Anspruch auf ALG 2 vorliegen. Sie wird auch nach der Heirat weiter hier studieren. Es würde sich also nicht um ein Familiennachzug handeln.
Wird bei dieser Situation immer noch ein Einkommensnachweis von IHM für die Änderung von IHREM Aufenthaltstitel notwendig sein?
Mit anderen Worten: Kann die Änderung IHRES Aufenthaltstitels und der Arbeitserlaubnis auf "unbegrenzte Arbeitserlaubnis" von SEINEM Einkommen abhängig gemacht werden?

Danke im Voraus.

   /\ /\  
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LadyDiamond
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.09.2006 um 14:51:00
 
Einen ganz herzlichen Dank an ChicaLoca und Reweik für die Weiterentwicklung des topics.
Bei mir bleibt nur die Frage, wie die ALB verfährt, wenn mein Verlobter( auch Student) keinen ausreichenden Einkommen für den Lebensunterhalt von uns beiden nachweisen kann?
Ich habe jetzt einen ganz guten Jobangebot, der genau damit zusammenhängt, was ich studiere und er (der Job) interessiert mich unheimlich.... Deswegen wollte ich halt wissen, ob ich nach der Heirat auch so einen Arbeitserlaubnis wie mein Verlobter bekomme und schon jetzt zu diesem Jobangebot zusagen kann, damit es nicht zu spät ist.
Kann mir jemand, der sich damit auskennt, bitte sagen, was es mit meiner Arbeitserl.  wohl sein wird?
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