Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Ablauf eines Interviews (Gelesen: 12.002 mal)
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf eines Interviews
09.09.2006 um 21:10:02
 
Hallo, ich bin neu hier und vielleicht gibt es schon so eine Frage wie die meine, dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand behilflich ist, die richtigen Beiträge dazu zu finden. Falls nicht, würde ich mich über Antworten von Euch freuen und wäre sehr dankbar.
Also, ich habe in ein paar Tagen ein Interview zeitgleich mit meinen Mann der in Marokko lebt. Und mich interssiert jetzt wie so etwas abläuft.
Ich meine, sind die Behörden telefonisch während des Interview verbunden? Und ist es wirklich so, das so "intime" Fragen wie, welches Duschgel benutzt er/sie, welche Unterwäschengröße hat er/sie etc., gefragt werden? Muss man dann darauf antworten oder würde sich eine Verweigerung wieder negativ auswirken?

Gruß Katja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #1 - 09.09.2006 um 21:44:54
 
Katja27 schrieb am 09.09.2006 um 21:10:02:
Ich meine, sind die Behörden telefonisch während des Interview verbunden?

Nein.

Zitat:
Und ist es wirklich so, das so "intime" Fragen wie, welches Duschgel benutzt er/sie, welche Unterwäschengröße hat er/sie etc., gefragt werden?

Ich habe einen Fragebogen mit derartigen Fragen bisher
nicht gesehen.

Zitat:
Muss man dann darauf antworten oder würde sich eine Verweigerung wieder negativ auswirken?

Wenn solche Fragen gestellt werden sollten, würde es sich
vermutlich negativ auswirken, wenn man nicht antwortet.
Aber ich glaube auch nicht, das irgendwo nach Unterwäschen-
größe gefragt wird.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #2 - 09.09.2006 um 21:55:16
 
Danke für die schnelle Antwort.
Werden Interviews generell bei Verdacht auf Scheinehe gestellt oder einfach nur weil es das Gesetz so vorsieht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #3 - 09.09.2006 um 22:22:16
 
Ach und noch eine Frage, die vielleicht etwas dumm klingt....  Zwinkernd aber macht es Sinn einen Anwalt zu so einem Interview mit zunehmen?
Ich habe mächtig Respekt vor der "Macht" die die Beamten der ABH über den zukünftigen Verlauf meiner Ehe haben.

Gruß Katja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #4 - 09.09.2006 um 22:32:01
 
Zitat:
Werden Interviews generell bei Verdacht auf Scheinehe gestellt oder einfach nur weil es das Gesetz so vorsieht?

Nur wenn es etwas nach Fisch riecht ...

Zitat:
aber macht es Sinn einen Anwalt zu so einem Interview mit zunehmen?

Zumindest zu Beginn könnte das evtl. den Fischgeruch noch verstärken.

War dein Ehemann schon mal in D? Wurde er ausgewiesen/abgeschoben oder gab's sonstige Probleme?
Andernfalls: Welche Gründe KÖNNTE die ABH haben, anzunehmen, dass eure Ehe eine reine Zweckveranstaltung sein könnte? Statt eines Anwaltes solltest du dir vielleicht darüber Gedanken machen und die Zweifel mit geeigneten Argumenten ausräumen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #5 - 09.09.2006 um 22:47:20
 
Nein, mein Mann war noch nie in Deutschland. Hat auch noch nie ein Visum beantragt, ist nicht Polizeilich aufgefallen. Wir haben nur 1 Jahre Altersunterschied... etc. Sind beide im Prinzip ganz lieb. Ich fliege alle zwei Monate nach Marokko etc...
Darum wundere ich mich über dieses Interview.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #6 - 09.09.2006 um 23:00:33
 
Katja27 schrieb am 09.09.2006 um 22:47:20:
Nein, mein Mann war noch nie in Deutschland. Hat auch noch nie ein Visum beantragt, ist nicht Polizeilich aufgefallen. Wir haben nur 1 Jahre Altersunterschied... etc. Sind beide im Prinzip ganz lieb. Ich fliege alle zwei Monate nach Marokko etc...
Darum wundere ich mich über dieses Interview.


Hoi,
unter den Umständen wundere ich mich auch. Und das
wäre für mich ein Grund, auch mal zu fragen, warum
überhaupt das Interview geführt wird.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #7 - 09.09.2006 um 23:04:01
 
Wen frage ich da am besten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #8 - 09.09.2006 um 23:16:22
 
Na am besten den, der dich befragt Zwinkernd

Grundtenor: Reine Neugier. Wozu wird so eine Befragung durchgeführt?

Momentan kannst du eh' nicht viel machen. Sollte das Visum nach der Befragung verweigert werden, kannst du dagegen vorgehen. Vorher bringt's m.E. nichts, da es alles nur verzögern würde.
Möglich, dass es bei der ABH in letzter Zeit einige Problemfälle gab und man deshalb übervorsichtig ist?

Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #9 - 09.09.2006 um 23:20:22
 
Ich wurde dazu aufgefordert Unterlagen wie Mietvertrag, Einkommensnachweis etc. vorzulegen. Da wollte ich Montag hin. Donnerstag soll die Befragung sein. Ist es Ratsam am Montag schon mal nachzufragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #10 - 10.09.2006 um 08:33:48
 
Ich habe schon den Eindruck gewonnen, dass bei Eheschliessungen mit Partnern aus z.B. afrikanischen Ländern, manche Ausländerbehörden grundsätzlich eine solche Befragung durchführen, auch wenn es keinen konkreten Scheineheverdacht gibt. So ähnlich wie wohl doch oft nach Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen, Mietvertrag etc. gefragt wird, obwohl das ja eigentlich bei deutschen Ehepartnern auch nicht notwendig ist.

Allerdings gehöre ich zu den Menschen, die dann eben notfalls alles vorlegen und eine solche Befragung über sich ergehen lassen, weil wir ja nichts zu verbergen hatten.

Wir haben uns ja auch mit einer zunächst einjährigen Aufenthaltserlaubnis zufrieden gegeben, obwohl unser Einkommen schon alleine durch mein Gehalt gesichert ist und wir die Scheinehenbefragung auch mit positivem Ergebnis überstanden haben. Eigentlich hätte mein Mann dann direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis kriegen müssen. Aber uns hat man auf Nachfrage erklärt, dass es nach neuem Ausländergesetz so vorgesehen ist, dass grundsätzlich zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, und danach diese um 2 Jahre verlängert wird. Dass es also hier nicht mehr auf das Einkommen etc. ankommt.

Komisch ist nur, dass ich genug Paare kenne, wo der ausländische Partner auch nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Welche Ausländerbehörde da die aktuelle Gesetzeslage nicht so genau kennt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Allerdings konnte ich bis heute nicht die Passage im neuen Gesetz finden, wo die Aussage unserer Ausländerbehörde bestätigt wird.

Es war mir aber auch zu mühsam, unseren Anwalt um Aufklärung zu bitten. Wir haben uns, wie gesagt, damit zufrieden gegeben, weil wir froh waren, dass mein Mann jetzt endlich seine Aufenthaltserlaubnis hat.

So leben wir jetzt allerdings mit dem Umstand, dass wir z.B. lange suchen mussten, um ein preisgünstiges Bankkonto für meinen Mann einrichten zu lassen (viele Direkt-Banken wollen eine mindestens 2 jährige Aufenthaltserlaubnis). Auch der Mobilfunkvertrag meines Mannes läuft deshalb über mich, weil man auch dort mehr als ein oder zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis im Pass braucht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
caraa
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #11 - 10.09.2006 um 10:22:45
 
Hallo Katja,
ich würde mir keine Sorgen machen. Bei uns war es genauso, ich konnte mir keinen Grund vorstellen, warum eine Befragung notwendig sein sollte. Im Gegenteil, ich hatte meinen Mann auch alle drei Monate besucht, bzw. er mich. Ich habe mehrfach mit ihm zusammen beim deutschen Konsulat vorgesprochen, so daß eigentlich jeder der dortigen Mitarbeiter uns schon kannte. Trotzdem mußten wir später bei der Befragung durch das 'volle Programm', also eine recht ausführliche Befragung. Einzige Besonderheit bei uns war, daß mein Mann den Antrag von einem Drittland aus gestellt hat (USA), wo er zu der Zeit studiert hat.

@ Muyiwa
man kann sicherlich den Eindruck gewinnen, dass manche Behörden bei bestimmten Ländern sofort Verdacht auf Scheinehe schöpfen. Das mit der einjährigen Aufenthaltserlaubnis nach der Familienzusammenführung ist m.E. absolut seltsam. Mein Mann ist Asiate und hat sofort eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommen (ende letzten Jahres).

Viele Grüße, Cara
Zum Seitenanfang
  

'Just because you're paranoid, doesn't mean they're not after you'&&(Nirvana)
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #12 - 10.09.2006 um 17:40:00
 
Danke für Eure Antworten, jedoch bin ich jetzt noch mehr verunsichert  Zwinkernd
Nur mal angenommen, wir vermasseln dieses Interview, aus welchen Gründen auch immer.
Kann mein Mann dann ein Besuchsvisum beantragen für die Zeit in der wir remonstrieren, klagen etc?
Ich bin nämlich im zweiten Monat schwanger und würde gerne die Schwangerschaft mit meinem Mann gemeinsam erleben können.

Gruß Katja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tazman
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #13 - 10.09.2006 um 21:30:52
 
Hallo Katja,

ein Besuchervisum wird es wohl zu 100% nicht geben, da eine Ehe im raum steht und damit die Rüchkehrbereitschaft angezweifelt wird.
Das mit dem Interview würde ich nicht so verbissen sehen. Die Behörden wollen nur herausfinden ob ihr euch auch wirkich kennt. Meine Frau und ich haben auch bei einigen Fragen gepatzt. Die Vorlieben des Partners (Freizeitgestalltung, Essen und Trinken ect.) und das soziale Umfeld (Arbeit und Familie) sollte man schon einigermassen kennen.

Viel Glück

MfG Tazman
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tazman
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #14 - 10.09.2006 um 21:42:56
 
Komisch ist nur, dass ich genug Paare kenne, wo der ausländische Partner auch nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Hallo,

diese Frage stelle ich mich auch ! Scheint wohl im Ermessen der Bearbeiter zu liegen. Meine Frau hat nach der Heirat auch nur 1 Jahr bekommen. Die Frau eines Kollegen gleich 3 Jahre. Einziger unterschied, er wohnt in einem anderen Kreis. Mir ist es ja egal, solange es gerecht bleibt. Also bei allen gleich !

MfG Tazman
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #15 - 11.09.2006 um 22:34:18
 
Zitat:
Nur mal angenommen, wir vermasseln dieses Interview, aus welchen Gründen auch immer


Mach Dir darüber nicht zu viele Sorgen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ein sich liebendes Paar, das sich einigermassen gut kennt, locker durch die Befragung "marschiert".

Wir hatten sogar Fragen dabei, die mein Mann nicht beantworten konnte. Als es z.B. darum ging, was wir am darauffolgendem Wochenende vorhätten (wir hatten eine gemeinsame Befragung bei der Ausländerbehörde und lebten zu der Zeit bereits zusammen). Mein Mann verwechselt häufig die Einladungen oder vergisst sie und ist dann immer ganz überrascht, wenn ich ihm mitteile, dass wir Abends eingeladen sind. Allerdings hatte ich das bei meiner Befragung bereits angekündigt, dass wir eine Einladung hätten und mein Mann es aber sicher nicht wüsste, weil er das immer vergisst. Dann war es kein Problem mehr, als er tatsächlich falsch antwortete (er erwähnte eine Einladung die Wochen später war). Die Sachbearbeiterin kannte das "Problem" mit der Vergesslichkeit der Männer diesbezüglich offenbar.

Natürlich sollte man z.B. wissen, wie viele Familienmitglieder es in den jeweiligen Familien gibt. Ich wusste z.B. genau, wieviele Geschwister mein Mann hatte und wo diese leben. Aber ich kannte zu dem Zeitpunkt die Namen noch nicht, weil ich mir Namen immer erst merken kann, wenn ich ein Gesicht dazu habe, sprich die Personen persönlich kenne.

Es sollten natürlich auch keine unterschiedlichen Antworten darüber kommen, wann, wo und wie man sich kennengelernt hat. Aber sowas weiss ein verliebtes Paar meiner Meinung nach.

Im Nigeria-Forum gibt es einen Musterfragebogen, wo gängige Fragen aufgeführt sind. Vielleicht schaust Du Dir diesen mal an. Es können natürlich immer auch andere Fragen auftauchen. Aber sie sind dann meist ähnlich.

Nichts desdo trotz dürfte eine solche Befragung in Eurem Fall eigentlich hinfällig sein. Aber was heisst das schon. Ich würde aber auf jeden Fall mal freundlich nachfragen, warum diese Befragung überhaupt notwendig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #16 - 12.09.2006 um 11:40:04
 
unentschlossen also ich war gerade bei der ABH und hab die geforderten Unterlagen ganz brav abgegeben mit dem Hinweis auf §28. Und nett und freundlich nachgefragt, warum ein Interview gemacht wird. Da sagte der Heer mir ganz unverblümt, das er den Verdacht der Scheinehe erhebe, da er es für unglaubwürdig hält, das man sich ernsthaft übers Internet verlieben könne.
Und auf meine Antwort, das ich doch aber schon oft genug bei meinem Mann war. Meinte er, naja das ergibt sich dann ja wohl aus dem Interview.
Und ganz nebenbei erklärte er mir auch gleich, was ich tuen müsste, wenn er dem Visum nicht zusimmt  weinend Anwalt, Remonstration etc. ... na vielen dank auch  weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #17 - 12.09.2006 um 11:45:01
 
Beim nächsten Mal sagst du dann: "Ach übrigens, wussten sie schon, dass die Partnerbörse www.neu.de - die sie ja sicherlich aus der Fernsehwerbung kennen - schon 3.4 Millionen Mitglieder hat?"
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #18 - 12.09.2006 um 11:46:44
 
Das soll natürlich keine WERBUNG für www.wasauchimmer.de sein! Dient lediglich als Quelle, um nachzuweisen, dass althergebrachte Vorstellungen nicht mehr unbedingt zutreffend sind.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #19 - 12.09.2006 um 12:01:09
 
Ich find das alles nicht mehr lustig  weinend denn mein Gefühl sagt mir, das egal ob mein Mann und ich alles richtig und gut beantworten, dieser Mann ist so verbohrt in seiner Meinung, das er alles dafür tun wird, um meinen Mann das Visum nicht  geben zu müssen. Das sagt mir einfach mein erster Eindruck von diesem Menschen... er war so unfreundlich und ...  weinend hat mich jetzt schon als Lügnerin hingestellt.
Oh mein Gott.... mein Mann und ich haben uns NICHTS vorzuwerfen aber das spielt sicher gar keine Rolle mehr....

Gruß Katja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #20 - 12.09.2006 um 12:54:24
 
Hi Katja27,

nicht die Flinte ins Korn werfen. Noch ist nichts passiert.
Warte erst ein Mal die Entscheidung ab, dann wird man
weitersehen.

Ich kann mir vorstellen, dass Warten jetzt nicht grade zu Deinen
Stärken gehört, aber was anderes kannst du im Moment nicht
machen.

ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #21 - 12.09.2006 um 13:41:45
 
ihr habt ja recht  Traurig danke für die vielen Antworten.

bis bald
Gruß Katja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #22 - 12.09.2006 um 14:33:46
 
Vielleicht sollte man dem Herren mal - eventuell durch seinen Amtsleiter - erklären lassen, dass es kein Gesetz  gibt, in dem "Liebe" als Ehevoraussetzung zwingend vorgeschrieben ist. Verboten ist nur, ausschließlich wegen der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis zu heiraten - ist das echt so schwer?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Polokaddi
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #23 - 12.09.2006 um 19:22:04
 
Hallo,

Wie lange die AE erteilt wird, ist Einzelfallabhängig. Wenn die Behörde Verdacht auf Scheinehe hat, oder den Verdacht hat, dass die Ehe nicht lange bestehen wird, erteilt sie natürlich nicht gleich für 3 Jahre.  Nach 3 Jahren AE (nach 28 AufenthG) hat der ausländische Ehegatte die zeitlichen Voraussetzungen für eine NE erfüllt.

Aber vor dem Interview muss wirklich keiner Angst haben. Wenn die Partner sich tatsächlich kennen, können sie die Fragen auch beantworten.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #24 - 12.09.2006 um 21:35:11
 
Zitat:
Wie lange die AE erteilt wird, ist Einzelfallabhängig. Wenn die Behörde Verdacht auf Scheinehe hat, oder den Verdacht hat, dass die Ehe nicht lange bestehen wird, erteilt sie natürlich nicht gleich für 3 Jahre.  


Das war die Info, die ich auch hatte. Zusätzlich wusste ich, dass man auch nicht gleich 3 Jahre kriegt, wenn der Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestritten wird.
Aber mir wurde erklärt, dass jetzt grundsätzlich und dann auch noch lt. neuem Ausländergesetz erst einmal nur 1 Jahr erteilt wird.

Und das entspricht nicht meinem Kenntnisstand und auch nicht dem, wie die AE's  in anderen Ausländerbehörden erteilt werden (nämlich sehr wohl einzelfallbezogen und oft direkt für 3 Jahre).

Es ist aber auch nicht das erste Mal, dass ich davon gehört habe, wie Mitarbeiter der Ausländerbehörde den Antragstellern erklären, dass sie jetzt grundsätzlich zunächst nur 1 Jahr geben.

Wie gesagt: Ich lasse mir gerne diesen § im neuen Ausländergesetz zeigen, wo steht, dass dies lt. Gesetz so vorgeschrieben ist.

Ansonsten glaube ich der Aussage des Mitarbeiters der Ausländerbehörde schlicht und ergreifend nicht und halte es für eine eigenmächtige Entscheidung dieser speziellen Behörde (wobei es da sicherlich schlimmere gibt).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Katja27
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #25 - 12.09.2006 um 22:28:46
 
Also mir wäre es total egal ob mein Mann nun für 1 Jahr oder gleich für 3 Jahre die AE bekommt.
Hauptsache er wäre erst mal bei mir und ich müsste nicht nach Marokko ziehen. Denn das ist ja letztentlich der einzige Weg, der uns vorläufig bleibt. Und bei dem Gedanken, schwanger in Marokko zu sitzen, bei irgendwelchen Ärzten die ich nicht verstehe  weinend da bekomme ich Panik.

Ich verstehe allmählig auch die ganze Taktig nicht mehr  unentschlossen. Ich meine, wenn man klagt, bekommt man angeblich in 99% aller Fälle recht und das wissen doch bestimmt auch die zuständigen ABH Mitarbeiter... warum also erst ewig den Nervenkampf, das viele schöne Geld in den Sand setzen und dann erst gemeinsam leben dürfen????? Die Logik begreife ich nicht und auch nicht wer ihnen das Recht dazu gibe so willkürlich zu handeln. Und sagt mir jetzt bitte nicht, das sei kein Fall von Willkür! Denn komischer Weise melden sich gerade ein Haufen von Paaren bei mir, denen es genauso erging... Zufall?????
Ich bin hin und her gerissen zwischen: "Ich kann das ja verstehen, es gibt bestimmt schwarze Schafe" und den jetzigen Gedanken... als hätte man keine anderen Probleme im Leben, über die man sich Gedanken machen könnte.

Gruß Katja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #26 - 13.09.2006 um 00:23:20
 
Muyiwa schrieb am 12.09.2006 um 21:35:11:
Ansonsten glaube ich der Aussage des Mitarbeiters der Ausländerbehörde schlicht und ergreifend nicht und halte es für eine eigenmächtige Entscheidung dieser speziellen Behörde (wobei es da sicherlich schlimmere gibt).
Da liegst Du wahrscheinlich nicht ganz falsch...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #27 - 13.09.2006 um 23:04:07
 
Zitat:
Also mir wäre es total egal ob mein Mann nun für 1 Jahr oder gleich für 3 Jahre die AE bekommt.  


Total egal war es mir nicht. Aber eben auch nicht wichtig genug, mich deswegen dann auch noch auseinander zu setzen. Deshalb haben wir das zunächst hingenommen (so wie Du das dann auch tun würdest).

Aber es hätte uns das Leben doch in mancher Hinsicht erleichtert, wenn mein Mann direkt seine 3 Jahre bekommen hätte.

Genau wegen Geschichten wie Deiner und so mancher Erfahrung, die ich gemacht habe, glaube ich eben nicht so ganz, dass Ausländerbehörden immer nur das tun, was vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Es gibt oft Ermessensspielräume, die nicht selten zum Ungunsten der binationalen Paare ausgelegt werden.

Aber letztlich sind die Mitarbeiter von Ausländerbehörden auch nur Menschen, die sich mit einer Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen etc. auseinandersetzen müssen. Ich nehme es ihnen noch nicht einmal übel, dass sie sich nicht immer exakt auskennen. Aber mir persönlich wäre es lieber, sie würden es zugeben und vielleicht einfach mal nachschauen, bevor sie eine Aussage tätigen.

Ich persönlich fühle mich "für dumm verkauft", wenn man mir das dann auch noch unter dem Deckmäntelchen "das Gesetz sieht es so vor" verkaufen will und das dann schlicht und ergreifend nicht stimmt. Ich kann es leider überhaupt nicht leiden, wenn jemand so was mit mir versucht.

Völlig fehl am Platze finde ich natürlich auch Entscheidungen, die auf Vorurteilen beruhen. Wie z.B. die Einschätzung, dass eine Beziehung, die über das Internet begonnen hat, nicht funktionieren kann (mal ganz davon abgesehen, dass selbst wenn, dies nicht den Tatbestand einer Scheinehe erfüllt). Es ist die moderne Form der Kontaktanzeige und es gibt viele Paare, die sich so kennengelernt haben und langjährige Beziehungen führen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sheila_Khan
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #28 - 16.09.2006 um 17:35:34
 
Hallo Katja,

war es denn jetzt schon so weit mit der Befragung? Die Äusserung des Herrn der ABH ist ja wohl eine Freichheit und als genau so eine solltest Du es auch behandeln und Dich nicht davon einschüchtern lassen.

Mach' Dir mal auch keine Sorgen, dass evtl Fragen nicht gleich beantwortet werden. Ich denke es sieht viel verdächtiger aus, wenn man eine 100% Übereinstimmung hätte.

Jetzt mach' Dir keinen weiteren Stress bis Du genaueres weisst. So oder so würde ich Dir auf jeden Fall raten, Dein Kind in D zur Welt zu bringen! Bis dahin kannst Du ihn ja auch noch besuchen, falls es jetzt wirklich ganz blöd kommt. Aber denke doch lieber positiv. Alles andere bringt doch nichts.

LG
Sheila
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
beti
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 61

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf eines Interviews
Antwort #29 - 17.09.2006 um 15:56:41
 
hallo Katja,

meine freundin musste auch ein interview führen und in der stadt in der sie lebt, ist das auch ziemlich hart geregelt, aber wenn du und dein mann die wahrheit kennt, dann wird die wahrheit auch letzendlich siegen, lass deinen kopf nicht hängen, meine freundin hat mir auch geraten, wenn die ABH ein interview mit mir führt muss ich ganz selbstbewusst und stark antworten, dass mein mann und ich keine scheinehe führen, und sie werden es mit ihren eigenen augen sehen, dass wir zusammen gehören und auch zusammen alt werden.
lassen Sie sich auf keinen fall von diesen bösen ABH mitarbeiter einreden, er hätte das visum ihres mannnes in der hand, er kann ihnen nichts unterstellen wenn sie die wahrheit reden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema