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Ablauf eines Interviews (Gelesen: 11.923 mal)
Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 11.09.2006 um 22:34:18
 
Zitat:
Nur mal angenommen, wir vermasseln dieses Interview, aus welchen Gründen auch immer


Mach Dir darüber nicht zu viele Sorgen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ein sich liebendes Paar, das sich einigermassen gut kennt, locker durch die Befragung "marschiert".

Wir hatten sogar Fragen dabei, die mein Mann nicht beantworten konnte. Als es z.B. darum ging, was wir am darauffolgendem Wochenende vorhätten (wir hatten eine gemeinsame Befragung bei der Ausländerbehörde und lebten zu der Zeit bereits zusammen). Mein Mann verwechselt häufig die Einladungen oder vergisst sie und ist dann immer ganz überrascht, wenn ich ihm mitteile, dass wir Abends eingeladen sind. Allerdings hatte ich das bei meiner Befragung bereits angekündigt, dass wir eine Einladung hätten und mein Mann es aber sicher nicht wüsste, weil er das immer vergisst. Dann war es kein Problem mehr, als er tatsächlich falsch antwortete (er erwähnte eine Einladung die Wochen später war). Die Sachbearbeiterin kannte das "Problem" mit der Vergesslichkeit der Männer diesbezüglich offenbar.

Natürlich sollte man z.B. wissen, wie viele Familienmitglieder es in den jeweiligen Familien gibt. Ich wusste z.B. genau, wieviele Geschwister mein Mann hatte und wo diese leben. Aber ich kannte zu dem Zeitpunkt die Namen noch nicht, weil ich mir Namen immer erst merken kann, wenn ich ein Gesicht dazu habe, sprich die Personen persönlich kenne.

Es sollten natürlich auch keine unterschiedlichen Antworten darüber kommen, wann, wo und wie man sich kennengelernt hat. Aber sowas weiss ein verliebtes Paar meiner Meinung nach.

Im Nigeria-Forum gibt es einen Musterfragebogen, wo gängige Fragen aufgeführt sind. Vielleicht schaust Du Dir diesen mal an. Es können natürlich immer auch andere Fragen auftauchen. Aber sie sind dann meist ähnlich.

Nichts desdo trotz dürfte eine solche Befragung in Eurem Fall eigentlich hinfällig sein. Aber was heisst das schon. Ich würde aber auf jeden Fall mal freundlich nachfragen, warum diese Befragung überhaupt notwendig ist.
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Katja27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 12.09.2006 um 11:40:04
 
unentschlossen also ich war gerade bei der ABH und hab die geforderten Unterlagen ganz brav abgegeben mit dem Hinweis auf §28. Und nett und freundlich nachgefragt, warum ein Interview gemacht wird. Da sagte der Heer mir ganz unverblümt, das er den Verdacht der Scheinehe erhebe, da er es für unglaubwürdig hält, das man sich ernsthaft übers Internet verlieben könne.
Und auf meine Antwort, das ich doch aber schon oft genug bei meinem Mann war. Meinte er, naja das ergibt sich dann ja wohl aus dem Interview.
Und ganz nebenbei erklärte er mir auch gleich, was ich tuen müsste, wenn er dem Visum nicht zusimmt  weinend Anwalt, Remonstration etc. ... na vielen dank auch  weinend
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inge
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Antwort #17 - 12.09.2006 um 11:45:01
 
Beim nächsten Mal sagst du dann: "Ach übrigens, wussten sie schon, dass die Partnerbörse www.neu.de - die sie ja sicherlich aus der Fernsehwerbung kennen - schon 3.4 Millionen Mitglieder hat?"
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inge
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Antwort #18 - 12.09.2006 um 11:46:44
 
Das soll natürlich keine WERBUNG für www.wasauchimmer.de sein! Dient lediglich als Quelle, um nachzuweisen, dass althergebrachte Vorstellungen nicht mehr unbedingt zutreffend sind.
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Katja27
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Antwort #19 - 12.09.2006 um 12:01:09
 
Ich find das alles nicht mehr lustig  weinend denn mein Gefühl sagt mir, das egal ob mein Mann und ich alles richtig und gut beantworten, dieser Mann ist so verbohrt in seiner Meinung, das er alles dafür tun wird, um meinen Mann das Visum nicht  geben zu müssen. Das sagt mir einfach mein erster Eindruck von diesem Menschen... er war so unfreundlich und ...  weinend hat mich jetzt schon als Lügnerin hingestellt.
Oh mein Gott.... mein Mann und ich haben uns NICHTS vorzuwerfen aber das spielt sicher gar keine Rolle mehr....

Gruß Katja
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #20 - 12.09.2006 um 12:54:24
 
Hi Katja27,

nicht die Flinte ins Korn werfen. Noch ist nichts passiert.
Warte erst ein Mal die Entscheidung ab, dann wird man
weitersehen.

Ich kann mir vorstellen, dass Warten jetzt nicht grade zu Deinen
Stärken gehört, aber was anderes kannst du im Moment nicht
machen.

ende
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Katja27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 12.09.2006 um 13:41:45
 
ihr habt ja recht  Traurig danke für die vielen Antworten.

bis bald
Gruß Katja
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #22 - 12.09.2006 um 14:33:46
 
Vielleicht sollte man dem Herren mal - eventuell durch seinen Amtsleiter - erklären lassen, dass es kein Gesetz  gibt, in dem "Liebe" als Ehevoraussetzung zwingend vorgeschrieben ist. Verboten ist nur, ausschließlich wegen der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis zu heiraten - ist das echt so schwer?
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Polokaddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 12.09.2006 um 19:22:04
 
Hallo,

Wie lange die AE erteilt wird, ist Einzelfallabhängig. Wenn die Behörde Verdacht auf Scheinehe hat, oder den Verdacht hat, dass die Ehe nicht lange bestehen wird, erteilt sie natürlich nicht gleich für 3 Jahre.  Nach 3 Jahren AE (nach 28 AufenthG) hat der ausländische Ehegatte die zeitlichen Voraussetzungen für eine NE erfüllt.

Aber vor dem Interview muss wirklich keiner Angst haben. Wenn die Partner sich tatsächlich kennen, können sie die Fragen auch beantworten.



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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 12.09.2006 um 21:35:11
 
Zitat:
Wie lange die AE erteilt wird, ist Einzelfallabhängig. Wenn die Behörde Verdacht auf Scheinehe hat, oder den Verdacht hat, dass die Ehe nicht lange bestehen wird, erteilt sie natürlich nicht gleich für 3 Jahre.  


Das war die Info, die ich auch hatte. Zusätzlich wusste ich, dass man auch nicht gleich 3 Jahre kriegt, wenn der Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestritten wird.
Aber mir wurde erklärt, dass jetzt grundsätzlich und dann auch noch lt. neuem Ausländergesetz erst einmal nur 1 Jahr erteilt wird.

Und das entspricht nicht meinem Kenntnisstand und auch nicht dem, wie die AE's  in anderen Ausländerbehörden erteilt werden (nämlich sehr wohl einzelfallbezogen und oft direkt für 3 Jahre).

Es ist aber auch nicht das erste Mal, dass ich davon gehört habe, wie Mitarbeiter der Ausländerbehörde den Antragstellern erklären, dass sie jetzt grundsätzlich zunächst nur 1 Jahr geben.

Wie gesagt: Ich lasse mir gerne diesen § im neuen Ausländergesetz zeigen, wo steht, dass dies lt. Gesetz so vorgeschrieben ist.

Ansonsten glaube ich der Aussage des Mitarbeiters der Ausländerbehörde schlicht und ergreifend nicht und halte es für eine eigenmächtige Entscheidung dieser speziellen Behörde (wobei es da sicherlich schlimmere gibt).
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Katja27
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Antwort #25 - 12.09.2006 um 22:28:46
 
Also mir wäre es total egal ob mein Mann nun für 1 Jahr oder gleich für 3 Jahre die AE bekommt.
Hauptsache er wäre erst mal bei mir und ich müsste nicht nach Marokko ziehen. Denn das ist ja letztentlich der einzige Weg, der uns vorläufig bleibt. Und bei dem Gedanken, schwanger in Marokko zu sitzen, bei irgendwelchen Ärzten die ich nicht verstehe  weinend da bekomme ich Panik.

Ich verstehe allmählig auch die ganze Taktig nicht mehr  unentschlossen. Ich meine, wenn man klagt, bekommt man angeblich in 99% aller Fälle recht und das wissen doch bestimmt auch die zuständigen ABH Mitarbeiter... warum also erst ewig den Nervenkampf, das viele schöne Geld in den Sand setzen und dann erst gemeinsam leben dürfen????? Die Logik begreife ich nicht und auch nicht wer ihnen das Recht dazu gibe so willkürlich zu handeln. Und sagt mir jetzt bitte nicht, das sei kein Fall von Willkür! Denn komischer Weise melden sich gerade ein Haufen von Paaren bei mir, denen es genauso erging... Zufall?????
Ich bin hin und her gerissen zwischen: "Ich kann das ja verstehen, es gibt bestimmt schwarze Schafe" und den jetzigen Gedanken... als hätte man keine anderen Probleme im Leben, über die man sich Gedanken machen könnte.

Gruß Katja
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #26 - 13.09.2006 um 00:23:20
 
Muyiwa schrieb am 12.09.2006 um 21:35:11:
Ansonsten glaube ich der Aussage des Mitarbeiters der Ausländerbehörde schlicht und ergreifend nicht und halte es für eine eigenmächtige Entscheidung dieser speziellen Behörde (wobei es da sicherlich schlimmere gibt).
Da liegst Du wahrscheinlich nicht ganz falsch...

Abu
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 13.09.2006 um 23:04:07
 
Zitat:
Also mir wäre es total egal ob mein Mann nun für 1 Jahr oder gleich für 3 Jahre die AE bekommt.  


Total egal war es mir nicht. Aber eben auch nicht wichtig genug, mich deswegen dann auch noch auseinander zu setzen. Deshalb haben wir das zunächst hingenommen (so wie Du das dann auch tun würdest).

Aber es hätte uns das Leben doch in mancher Hinsicht erleichtert, wenn mein Mann direkt seine 3 Jahre bekommen hätte.

Genau wegen Geschichten wie Deiner und so mancher Erfahrung, die ich gemacht habe, glaube ich eben nicht so ganz, dass Ausländerbehörden immer nur das tun, was vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Es gibt oft Ermessensspielräume, die nicht selten zum Ungunsten der binationalen Paare ausgelegt werden.

Aber letztlich sind die Mitarbeiter von Ausländerbehörden auch nur Menschen, die sich mit einer Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen etc. auseinandersetzen müssen. Ich nehme es ihnen noch nicht einmal übel, dass sie sich nicht immer exakt auskennen. Aber mir persönlich wäre es lieber, sie würden es zugeben und vielleicht einfach mal nachschauen, bevor sie eine Aussage tätigen.

Ich persönlich fühle mich "für dumm verkauft", wenn man mir das dann auch noch unter dem Deckmäntelchen "das Gesetz sieht es so vor" verkaufen will und das dann schlicht und ergreifend nicht stimmt. Ich kann es leider überhaupt nicht leiden, wenn jemand so was mit mir versucht.

Völlig fehl am Platze finde ich natürlich auch Entscheidungen, die auf Vorurteilen beruhen. Wie z.B. die Einschätzung, dass eine Beziehung, die über das Internet begonnen hat, nicht funktionieren kann (mal ganz davon abgesehen, dass selbst wenn, dies nicht den Tatbestand einer Scheinehe erfüllt). Es ist die moderne Form der Kontaktanzeige und es gibt viele Paare, die sich so kennengelernt haben und langjährige Beziehungen führen.
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Sheila_Khan
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Antwort #28 - 16.09.2006 um 17:35:34
 
Hallo Katja,

war es denn jetzt schon so weit mit der Befragung? Die Äusserung des Herrn der ABH ist ja wohl eine Freichheit und als genau so eine solltest Du es auch behandeln und Dich nicht davon einschüchtern lassen.

Mach' Dir mal auch keine Sorgen, dass evtl Fragen nicht gleich beantwortet werden. Ich denke es sieht viel verdächtiger aus, wenn man eine 100% Übereinstimmung hätte.

Jetzt mach' Dir keinen weiteren Stress bis Du genaueres weisst. So oder so würde ich Dir auf jeden Fall raten, Dein Kind in D zur Welt zu bringen! Bis dahin kannst Du ihn ja auch noch besuchen, falls es jetzt wirklich ganz blöd kommt. Aber denke doch lieber positiv. Alles andere bringt doch nichts.

LG
Sheila
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beti
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Antwort #29 - 17.09.2006 um 15:56:41
 
hallo Katja,

meine freundin musste auch ein interview führen und in der stadt in der sie lebt, ist das auch ziemlich hart geregelt, aber wenn du und dein mann die wahrheit kennt, dann wird die wahrheit auch letzendlich siegen, lass deinen kopf nicht hängen, meine freundin hat mir auch geraten, wenn die ABH ein interview mit mir führt muss ich ganz selbstbewusst und stark antworten, dass mein mann und ich keine scheinehe führen, und sie werden es mit ihren eigenen augen sehen, dass wir zusammen gehören und auch zusammen alt werden.
lassen Sie sich auf keinen fall von diesen bösen ABH mitarbeiter einreden, er hätte das visum ihres mannnes in der hand, er kann ihnen nichts unterstellen wenn sie die wahrheit reden.
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