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Ablauf eines Interviews (Gelesen: 11.999 mal)
Katja27
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09.09.2006 um 21:10:02
 
Hallo, ich bin neu hier und vielleicht gibt es schon so eine Frage wie die meine, dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand behilflich ist, die richtigen Beiträge dazu zu finden. Falls nicht, würde ich mich über Antworten von Euch freuen und wäre sehr dankbar.
Also, ich habe in ein paar Tagen ein Interview zeitgleich mit meinen Mann der in Marokko lebt. Und mich interssiert jetzt wie so etwas abläuft.
Ich meine, sind die Behörden telefonisch während des Interview verbunden? Und ist es wirklich so, das so "intime" Fragen wie, welches Duschgel benutzt er/sie, welche Unterwäschengröße hat er/sie etc., gefragt werden? Muss man dann darauf antworten oder würde sich eine Verweigerung wieder negativ auswirken?

Gruß Katja
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Mick
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Antwort #1 - 09.09.2006 um 21:44:54
 
Katja27 schrieb am 09.09.2006 um 21:10:02:
Ich meine, sind die Behörden telefonisch während des Interview verbunden?

Nein.

Zitat:
Und ist es wirklich so, das so "intime" Fragen wie, welches Duschgel benutzt er/sie, welche Unterwäschengröße hat er/sie etc., gefragt werden?

Ich habe einen Fragebogen mit derartigen Fragen bisher
nicht gesehen.

Zitat:
Muss man dann darauf antworten oder würde sich eine Verweigerung wieder negativ auswirken?

Wenn solche Fragen gestellt werden sollten, würde es sich
vermutlich negativ auswirken, wenn man nicht antwortet.
Aber ich glaube auch nicht, das irgendwo nach Unterwäschen-
größe gefragt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Katja27
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Antwort #2 - 09.09.2006 um 21:55:16
 
Danke für die schnelle Antwort.
Werden Interviews generell bei Verdacht auf Scheinehe gestellt oder einfach nur weil es das Gesetz so vorsieht?
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Katja27
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Antwort #3 - 09.09.2006 um 22:22:16
 
Ach und noch eine Frage, die vielleicht etwas dumm klingt....  Zwinkernd aber macht es Sinn einen Anwalt zu so einem Interview mit zunehmen?
Ich habe mächtig Respekt vor der "Macht" die die Beamten der ABH über den zukünftigen Verlauf meiner Ehe haben.

Gruß Katja
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Antwort #4 - 09.09.2006 um 22:32:01
 
Zitat:
Werden Interviews generell bei Verdacht auf Scheinehe gestellt oder einfach nur weil es das Gesetz so vorsieht?

Nur wenn es etwas nach Fisch riecht ...

Zitat:
aber macht es Sinn einen Anwalt zu so einem Interview mit zunehmen?

Zumindest zu Beginn könnte das evtl. den Fischgeruch noch verstärken.

War dein Ehemann schon mal in D? Wurde er ausgewiesen/abgeschoben oder gab's sonstige Probleme?
Andernfalls: Welche Gründe KÖNNTE die ABH haben, anzunehmen, dass eure Ehe eine reine Zweckveranstaltung sein könnte? Statt eines Anwaltes solltest du dir vielleicht darüber Gedanken machen und die Zweifel mit geeigneten Argumenten ausräumen.
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Katja27
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Antwort #5 - 09.09.2006 um 22:47:20
 
Nein, mein Mann war noch nie in Deutschland. Hat auch noch nie ein Visum beantragt, ist nicht Polizeilich aufgefallen. Wir haben nur 1 Jahre Altersunterschied... etc. Sind beide im Prinzip ganz lieb. Ich fliege alle zwei Monate nach Marokko etc...
Darum wundere ich mich über dieses Interview.
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Antwort #6 - 09.09.2006 um 23:00:33
 
Katja27 schrieb am 09.09.2006 um 22:47:20:
Nein, mein Mann war noch nie in Deutschland. Hat auch noch nie ein Visum beantragt, ist nicht Polizeilich aufgefallen. Wir haben nur 1 Jahre Altersunterschied... etc. Sind beide im Prinzip ganz lieb. Ich fliege alle zwei Monate nach Marokko etc...
Darum wundere ich mich über dieses Interview.


Hoi,
unter den Umständen wundere ich mich auch. Und das
wäre für mich ein Grund, auch mal zu fragen, warum
überhaupt das Interview geführt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 09.09.2006 um 23:04:01
 
Wen frage ich da am besten?
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Antwort #8 - 09.09.2006 um 23:16:22
 
Na am besten den, der dich befragt Zwinkernd

Grundtenor: Reine Neugier. Wozu wird so eine Befragung durchgeführt?

Momentan kannst du eh' nicht viel machen. Sollte das Visum nach der Befragung verweigert werden, kannst du dagegen vorgehen. Vorher bringt's m.E. nichts, da es alles nur verzögern würde.
Möglich, dass es bei der ABH in letzter Zeit einige Problemfälle gab und man deshalb übervorsichtig ist?

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Katja27
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Antwort #9 - 09.09.2006 um 23:20:22
 
Ich wurde dazu aufgefordert Unterlagen wie Mietvertrag, Einkommensnachweis etc. vorzulegen. Da wollte ich Montag hin. Donnerstag soll die Befragung sein. Ist es Ratsam am Montag schon mal nachzufragen?
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Muyiwa
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Antwort #10 - 10.09.2006 um 08:33:48
 
Ich habe schon den Eindruck gewonnen, dass bei Eheschliessungen mit Partnern aus z.B. afrikanischen Ländern, manche Ausländerbehörden grundsätzlich eine solche Befragung durchführen, auch wenn es keinen konkreten Scheineheverdacht gibt. So ähnlich wie wohl doch oft nach Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen, Mietvertrag etc. gefragt wird, obwohl das ja eigentlich bei deutschen Ehepartnern auch nicht notwendig ist.

Allerdings gehöre ich zu den Menschen, die dann eben notfalls alles vorlegen und eine solche Befragung über sich ergehen lassen, weil wir ja nichts zu verbergen hatten.

Wir haben uns ja auch mit einer zunächst einjährigen Aufenthaltserlaubnis zufrieden gegeben, obwohl unser Einkommen schon alleine durch mein Gehalt gesichert ist und wir die Scheinehenbefragung auch mit positivem Ergebnis überstanden haben. Eigentlich hätte mein Mann dann direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis kriegen müssen. Aber uns hat man auf Nachfrage erklärt, dass es nach neuem Ausländergesetz so vorgesehen ist, dass grundsätzlich zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, und danach diese um 2 Jahre verlängert wird. Dass es also hier nicht mehr auf das Einkommen etc. ankommt.

Komisch ist nur, dass ich genug Paare kenne, wo der ausländische Partner auch nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Welche Ausländerbehörde da die aktuelle Gesetzeslage nicht so genau kennt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Allerdings konnte ich bis heute nicht die Passage im neuen Gesetz finden, wo die Aussage unserer Ausländerbehörde bestätigt wird.

Es war mir aber auch zu mühsam, unseren Anwalt um Aufklärung zu bitten. Wir haben uns, wie gesagt, damit zufrieden gegeben, weil wir froh waren, dass mein Mann jetzt endlich seine Aufenthaltserlaubnis hat.

So leben wir jetzt allerdings mit dem Umstand, dass wir z.B. lange suchen mussten, um ein preisgünstiges Bankkonto für meinen Mann einrichten zu lassen (viele Direkt-Banken wollen eine mindestens 2 jährige Aufenthaltserlaubnis). Auch der Mobilfunkvertrag meines Mannes läuft deshalb über mich, weil man auch dort mehr als ein oder zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis im Pass braucht.
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caraa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 10.09.2006 um 10:22:45
 
Hallo Katja,
ich würde mir keine Sorgen machen. Bei uns war es genauso, ich konnte mir keinen Grund vorstellen, warum eine Befragung notwendig sein sollte. Im Gegenteil, ich hatte meinen Mann auch alle drei Monate besucht, bzw. er mich. Ich habe mehrfach mit ihm zusammen beim deutschen Konsulat vorgesprochen, so daß eigentlich jeder der dortigen Mitarbeiter uns schon kannte. Trotzdem mußten wir später bei der Befragung durch das 'volle Programm', also eine recht ausführliche Befragung. Einzige Besonderheit bei uns war, daß mein Mann den Antrag von einem Drittland aus gestellt hat (USA), wo er zu der Zeit studiert hat.

@ Muyiwa
man kann sicherlich den Eindruck gewinnen, dass manche Behörden bei bestimmten Ländern sofort Verdacht auf Scheinehe schöpfen. Das mit der einjährigen Aufenthaltserlaubnis nach der Familienzusammenführung ist m.E. absolut seltsam. Mein Mann ist Asiate und hat sofort eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommen (ende letzten Jahres).

Viele Grüße, Cara
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Katja27
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Antwort #12 - 10.09.2006 um 17:40:00
 
Danke für Eure Antworten, jedoch bin ich jetzt noch mehr verunsichert  Zwinkernd
Nur mal angenommen, wir vermasseln dieses Interview, aus welchen Gründen auch immer.
Kann mein Mann dann ein Besuchsvisum beantragen für die Zeit in der wir remonstrieren, klagen etc?
Ich bin nämlich im zweiten Monat schwanger und würde gerne die Schwangerschaft mit meinem Mann gemeinsam erleben können.

Gruß Katja
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Tazman
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Antwort #13 - 10.09.2006 um 21:30:52
 
Hallo Katja,

ein Besuchervisum wird es wohl zu 100% nicht geben, da eine Ehe im raum steht und damit die Rüchkehrbereitschaft angezweifelt wird.
Das mit dem Interview würde ich nicht so verbissen sehen. Die Behörden wollen nur herausfinden ob ihr euch auch wirkich kennt. Meine Frau und ich haben auch bei einigen Fragen gepatzt. Die Vorlieben des Partners (Freizeitgestalltung, Essen und Trinken ect.) und das soziale Umfeld (Arbeit und Familie) sollte man schon einigermassen kennen.

Viel Glück

MfG Tazman
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Antwort #14 - 10.09.2006 um 21:42:56
 
Komisch ist nur, dass ich genug Paare kenne, wo der ausländische Partner auch nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Hallo,

diese Frage stelle ich mich auch ! Scheint wohl im Ermessen der Bearbeiter zu liegen. Meine Frau hat nach der Heirat auch nur 1 Jahr bekommen. Die Frau eines Kollegen gleich 3 Jahre. Einziger unterschied, er wohnt in einem anderen Kreis. Mir ist es ja egal, solange es gerecht bleibt. Also bei allen gleich !

MfG Tazman
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