Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Ich habe schon den Eindruck gewonnen, dass bei Eheschliessungen mit Partnern aus z.B. afrikanischen Ländern, manche Ausländerbehörden grundsätzlich eine solche Befragung durchführen, auch wenn es keinen konkreten Scheineheverdacht gibt. So ähnlich wie wohl doch oft nach Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen, Mietvertrag etc. gefragt wird, obwohl das ja eigentlich bei deutschen Ehepartnern auch nicht notwendig ist.
Allerdings gehöre ich zu den Menschen, die dann eben notfalls alles vorlegen und eine solche Befragung über sich ergehen lassen, weil wir ja nichts zu verbergen hatten.
Wir haben uns ja auch mit einer zunächst einjährigen Aufenthaltserlaubnis zufrieden gegeben, obwohl unser Einkommen schon alleine durch mein Gehalt gesichert ist und wir die Scheinehenbefragung auch mit positivem Ergebnis überstanden haben. Eigentlich hätte mein Mann dann direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis kriegen müssen. Aber uns hat man auf Nachfrage erklärt, dass es nach neuem Ausländergesetz so vorgesehen ist, dass grundsätzlich zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, und danach diese um 2 Jahre verlängert wird. Dass es also hier nicht mehr auf das Einkommen etc. ankommt.
Komisch ist nur, dass ich genug Paare kenne, wo der ausländische Partner auch nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes direkt eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.
Welche Ausländerbehörde da die aktuelle Gesetzeslage nicht so genau kennt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Allerdings konnte ich bis heute nicht die Passage im neuen Gesetz finden, wo die Aussage unserer Ausländerbehörde bestätigt wird.
Es war mir aber auch zu mühsam, unseren Anwalt um Aufklärung zu bitten. Wir haben uns, wie gesagt, damit zufrieden gegeben, weil wir froh waren, dass mein Mann jetzt endlich seine Aufenthaltserlaubnis hat.
So leben wir jetzt allerdings mit dem Umstand, dass wir z.B. lange suchen mussten, um ein preisgünstiges Bankkonto für meinen Mann einrichten zu lassen (viele Direkt-Banken wollen eine mindestens 2 jährige Aufenthaltserlaubnis). Auch der Mobilfunkvertrag meines Mannes läuft deshalb über mich, weil man auch dort mehr als ein oder zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis im Pass braucht.
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