Hallo ihr lieben,
ich weiss, dass es ein leidiges thema ist und vielleicht schon des oefteren beantwortet wurde, aber bin mir trotzdem so unsicher und frag deshalb lieber nochmal nach.
Ich habe vor in 6 tagen meinen algerischen verlobten zu heiraten, direkt im anschluss sobald wir alle papiere zusammen haben wollen wir die
FZF beantragen. mal abgesehen von den befragungen, die mir sorgen machen (eigentlich haben wir nix zu befruerchten, von wegen scheinehe oder so, aber man weiss ja nicht an wen man da geraet
), mache ich mir echt gedanken, was das finanzielle angeht.
also folgendes, ich studiere noch, jetzt im 9.sem, bekomme monatl. unterhalt von meiner Mutter, momentan 750euro (kindergeld, halbwaisenrente, pers.unterhalt) abzgl. knapp 220 euro miete. mein mann hat sein medizinstudium beendet und muesste dann aber erstmal richtig deustch lernen und ausserdem ein unbezahltes anpassungsjahr in Dtl. absolvieren, bevor er richtig als arzt in Deutschland arbeiten darf, sprich es wird noch einige zeit vergehen, bis wir unser eigenes Geld verdienen.
ich weiss, dass das einkommen keine rolle spielen duerfte, wenn ein ehepartner (ich
) die deustche staatsbuergerschaft besitzt, trotzdem wird der nachweis ja immer wieder verlangt und ich weiss nicht in wiefern ich da einfluss habe, selbst wenn ich den/die Mitarbeiter/in hoefflich auf §28 (oder so aehnlich) hinweise. nun meine frage, werden Buergschaften von seiten der
ABH akzeptiert? also erstens wenn meine Mutter fuer einen bestimmten monatl. unterhalt buergt? und zweitens wuerde man eine Buergschaft und/oder notariell beglaubigten "verpflichtungserklarung" ueber einen bestimmten monatl. unterhalt von den eltern meines Mannes (hier aus algerien) in Dtl. bei der
ABH akzeptieren? ist das ratsam?
ich hoffe man konnte mir folgen, meine gedankengaenge sind vielleicht etwas konfus, aber mache mir solche sorgen, dass die
FZF nicht klappen koennte, dann gehe ich kaputt.
ich danke tausendmal im voraus fuer ratschlaege, infos und erfahrungsbrichte.
Liebe gruesse
liyana