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FZF-Buergschaft (Gelesen: 1.240 mal)
liyana
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rani mahboula


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF-Buergschaft
08.09.2006 um 11:07:15
 
Hallo ihr lieben,
ich weiss, dass es ein leidiges thema ist und vielleicht schon des oefteren beantwortet wurde, aber bin mir trotzdem so unsicher und frag deshalb lieber nochmal nach.
Ich habe vor in 6 tagen meinen algerischen verlobten zu heiraten, direkt im anschluss sobald wir alle papiere zusammen haben wollen wir die FZF beantragen. mal abgesehen von den befragungen, die mir sorgen machen (eigentlich haben wir nix zu befruerchten, von wegen scheinehe oder so, aber man weiss ja nicht an wen man da geraet hä?), mache ich mir echt gedanken, was das finanzielle angeht.
also folgendes, ich studiere noch, jetzt im 9.sem, bekomme monatl. unterhalt von meiner Mutter, momentan 750euro (kindergeld, halbwaisenrente, pers.unterhalt) abzgl. knapp 220 euro miete. mein mann hat sein medizinstudium beendet und muesste dann aber erstmal richtig deustch lernen und ausserdem ein unbezahltes anpassungsjahr in Dtl. absolvieren, bevor er richtig als arzt in Deutschland arbeiten darf, sprich es wird noch einige zeit vergehen, bis wir unser eigenes Geld verdienen.
ich weiss, dass das einkommen keine rolle spielen duerfte, wenn ein ehepartner (ich Cool) die deustche staatsbuergerschaft besitzt, trotzdem wird der nachweis ja immer wieder verlangt und ich weiss nicht in wiefern ich da einfluss habe, selbst wenn ich den/die Mitarbeiter/in hoefflich auf §28 (oder so aehnlich)  hinweise. nun meine frage, werden Buergschaften von seiten der ABH akzeptiert? also erstens wenn meine Mutter fuer einen bestimmten monatl. unterhalt buergt? und zweitens wuerde man eine Buergschaft und/oder notariell beglaubigten "verpflichtungserklarung" ueber einen bestimmten monatl. unterhalt von den eltern meines Mannes (hier aus algerien) in Dtl. bei der ABH akzeptieren? ist das ratsam?
ich hoffe man konnte mir folgen, meine gedankengaenge sind vielleicht etwas konfus, aber mache mir solche sorgen, dass die FZF nicht klappen koennte, dann gehe ich kaputt.
ich danke tausendmal im voraus fuer ratschlaege, infos und erfahrungsbrichte.
Liebe gruesse
liyana  Smiley
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 08.09.2006 um 11:40:43
 
Zitat:
ich weiss, dass das einkommen keine rolle spielen duerfte, wenn ein ehepartner (ich ) die deustche staatsbuergerschaft besitzt, trotzdem wird der nachweis ja immer wieder verlangt

Die FZF darf nicht verweigert wenn, wenn der LU nicht gesichert ist.
Häufig wird allerdings die Dauer der Befristung der AE vom LU abhängig gemacht, was soweit auch ok ist. Im Zweifelsfall kriegt er aber normalerweise eh' mindestens 1 Jahr und dann schaut man halt weiter. Das hat ansonsten auch keinen negativen Einfluss.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.09.2006 um 12:46:33
 
wenn du deutsche staatsangehörige bist, ist das mit dem einkommen vollkommen egal
es wird auch von der ABH keine verpflichtungserklärung verlangt werden (= wäre nicht statthaft)

einer visa-zustimmung und anschließenden erteilung steht dann nix im wege

es sei denn, dass dein verlobter schon mal in deutschland war und eine einreisesperre besteht oder sonstige ausweisungstatbestände
die müßten vorab dann erstmal beseitigt werden

sonst alles im grünen bereich
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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liyana
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rani mahboula


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.09.2006 um 12:58:35
 
danke schonmal fuer die schnellen antworten.
nein mein verlobter hat dahingehend ne weisse weste. er war 2mal mit einem tourivisum bei mir und ist immer brav zurueckgekehrt, ansonsten war ich immer in algier. Smiley
kann mir jemand sagen wie das mit der versicherung laeuft? muss er eine private KV beantragen fuer das Visum zur Fam.zusammenfuehrung oder kann ich ihn schon vorher bei mir in meiner gesetzl. mit anmelden?
danke schonmal.
Gruss Smiley
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 09.09.2006 um 21:12:43
 
liyana schrieb am 08.09.2006 um 12:58:35:
kann mir jemand sagen wie das mit der versicherung laeuft? muss er eine private KV beantragen fuer das Visum zur Fam.zusammenfuehrung oder kann ich ihn schon vorher bei mir in meiner gesetzl. mit anmelden?

Bei einem Ehegattennachzug zu einem Deutschen ist auch unerheblich, ob eine KV besteht.

Abu
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