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FZF mit der Mutter (Gelesen: 4.861 mal)
Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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08.09.2006 um 01:27:55
 
Die Person A ist deutscher, Selbständig (GbR) oder Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland, mit relativ höhen Einkommen.
Die Vater der Person A ist verstorben. Die Mutter und die Vater der Person A lebten in Nicht-EU-Ausland. Die Mutter ist keine Deutsche. Jetzt ist die Mutter über 70 und kann sich mit zunehmenden Krankheiten und Alter nicht mehr selbst im Alltag versorgen. Die Person A hat sich folgendes ausgedacht, um die Mutter zu sich zu hollen (Er ist selbst verheiratet und hat Kinder hier, so dass ein Umzug in Heimatland seiner Mutter nicht in Frage kommt):
1. Person A zieht mit der Familie nach Frankreich, arbeitet aber weiter in Deutschland (4 Tage/Woche in Deutschland, 3 Tage/Woche mit der Familie in Frankreich)
2. § 3 Abs. 1 & 2 FreizügG/EU. hollt er die Mutter zu sich nach Frankreich.
3. Nach einigen Jahren zieht er mit der Mutter und der Familie zurück nach Deutschland.

Die Fragen:
1. Sind die o.g. Schritte legal?
2. Wenn "ja", funktioniert es auch, wenn die Mutter bereits illegal in Deutschland ist und nicht in ihr Heimat aus gesundheitlichen Gründen (Sie darf nicht mit einem Flugzeug fliegen oder mit einem Zug fahren. Autofahrten sind nur teilweise möglich - nicht mehr als 1 Stunde am Stück, danach ein/zwei Tage Pause) zurückkehren kann.
3. In Deutschland scheitert die Legalisierung vor allem wegen der fehlender Krankenversicherung. Wie kann man das Problem in Frankreich lösen?
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ChicaLoca
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Antwort #1 - 08.09.2006 um 08:05:47
 
sollen die kinder dann weiter in deutschland zur schule gehen ?
das würde ja nicht funktionieren, wenn sie in frankreich gemeldet sind

ich kenne das französische recht nicht und weiß daher nicht, wie es da u.a. mit krankenversicherung aussieht

zu deiner frage 2:
wenn sie so krank ist und weder fliegen, zug fahren noch längere autofahrten machen kann, frag ich mich, wie ist sie dann nach deutschland gekommen, falls sie sich schon illegal hier befinden sollte
eines ist sicher
wenn sie schon illegal hier sein sollte, geht gar nix ohne vorherige ausreise ins heimatland zur visa-beantragung
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Antwort #2 - 08.09.2006 um 09:07:33
 
Hi arkha,

das wird IMHO nicht funktionieren, denn um ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen zu können, muß sie sich zunächst mal legal innerhalb des Schengen - Raums aufhalten. In Deuschland käme nur ein Nachzug auf der Grundlage des § 36 AufenthG in Betracht.

Also wenn A nach Frankreich geht muß sie erstmal dorthin einen Aufenthaltstitel bekommen, danach könnte sie dann mit ihm irgendwann nach Deutschland einreisen. Um nach Frankreich zu kommen, wird sie von ihrem Heimatstaat aus einen Schengen-Titel beantragen müssen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Arkha
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Antwort #3 - 08.09.2006 um 13:09:00
 
Die Ausreise der Mutter in die Heimat kann tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen (Bestätigung durch Amtsarzt kann jederzeit vorgelegt werden) nicht durchgeführt werden. Ein Nachzug auf der Grundlage des § 36 AufenthG kommt nicht in Betracht, weil keine Krankenversicherung (auch private) abgeschlossen werden kann.

- Kann man die Mutter überhaupt irgendwie legalisieren? Oder wird sie bis zum Lebensende nur geduldet?
- Bis jetzt sind die Behandlungskosten von der Person A privat getragen worden. Es werden aber langsam so viel, dass die Person A diese nicht mehr privat zahlen kann. Wer übernimmt die Kosten dann? Wenn man für die Mutter Sozialhilfe beantragt, die das Sozialamt dann vermuttlich von der Person A zurückholt, ist die Mutter dann krankenversichert?

Zitat:
sollen die kinder dann weiter in deutschland zur schule gehen ? 
das würde ja nicht funktionieren, wenn sie in frankreich gemeldet sind

Mit der Schule für Kinder ist es nicht so schlimm, weil es Partnergymnasien gibt, so dass die Schule zuerst in Frankreich, dann aber in Deutschland besucht werdn kann.

Zitat:
wie ist sie dann nach deutschland gekommen, falls sie sich schon illegal hier befinden sollte

Man hatte "Glück", dass ihr zum Zeitpunkt der Einreise (vor einigen Jahren) besser ging.
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Antwort #4 - 09.09.2006 um 09:40:00
 
hmmm ... das ist dann der Zeiptunkt wo das ganze unangenehm wird ...

Zitat:
Man hatte "Glück", dass ihr zum Zeitpunkt der Einreise (vor einigen Jahren) besser ging.

D.h. sie ist bereits seit mehreren Jahren illegal in D?
Eingereist ist sie vermutlich mit einem gültigen Visum? Oder kommt sie aus einem Land, aus dem visa-frei eingereist werden kann? Oder war die damalige Einreise schon illegal?

Zitat:
- Bis jetzt sind die Behandlungskosten von der Person A privat getragen worden. Es werden aber langsam so viel, dass die Person A diese nicht mehr privat zahlen kann. Wer übernimmt die Kosten dann? Wenn man für die Mutter Sozialhilfe beantragt, die das Sozialamt dann vermuttlich von der Person A zurückholt, ist die Mutter dann krankenversichert?

Wenn Einreise mit Visum, dann wurde vermutlich eine Verpflichtungserklärung abgegeben -> also zahlt der Unterzeichner. Im Zweifelsfall (keine VE und Einreise illegal) würde das Sozialamt die Behandlungskosten vorstrecken und sich das Geld dann von irgendjemand zurückholen. Vermutlich vom "Schleuser", d.h. Person "A", oder vom nächsten beistandspflichtigen Verwandten - auch "A".

Zitat:
- Kann man die Mutter überhaupt irgendwie legalisieren? Oder wird sie bis zum Lebensende nur geduldet?

Zumindest für lange Zeit dürfte nur Duldung möglich sein. Außerdem wird sicherlich geprüft werden, ob eine Abschiebung aus medizinischen Gründen tatsächlich nicht möglich ist.
Ich wage dies zu bezweifeln, da auch schwerstverletzte Patienten transportiert werden können. Der Transport ist dann sicherlich nur ziemlich teuer. Zahlt dann "A".

Also ich finde die ganze Aktion schon ziemlich "mutig" (alternativ: "dreist"). Gerade bei älteren Leuten ist Krankheit ein vorher bekanntes Risiko, dass man entsprechend absichern sollte. Wenn man es drauf ankommen läßt, muss man halt auch die Konsequenzen tragen - in diesem Fall die Behandlungskosten. Da wird dann sicherlich auch in's Vermögen von "A" vollstreckt.
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Antwort #5 - 09.09.2006 um 12:17:18
 
inge schrieb am 09.09.2006 um 09:40:00:
hmmm ... das ist dann der Zeiptunkt wo das ganze unangenehm wird ....

das sehe ich auch so
deshalb klink ich mich hier jetzt besser aus  Lippen versiegelt
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Antwort #6 - 09.09.2006 um 19:47:32
 
Zitat:
Also ich finde die ganze Aktion schon ziemlich "mutig" (alternativ: "dreist"). Gerade bei älteren Leuten ist Krankheit ein vorher bekanntes Risiko, dass man entsprechend absichern sollte. Wenn man es drauf ankommen läßt, muss man halt auch die Konsequenzen tragen - in diesem Fall die Behandlungskosten. Da wird dann sicherlich auch in's Vermögen von "A" vollstreckt.

Ich weis, wie die Situation damals war und würde an Stelle von A genauso wie er handeln. Die Teile mit der Transport von Schwerkranken etc. lasse ich lieber aus. Die Frau kann definitiv nicht abgeschioben werden - das stand und steht nicht zur Diskussion. Dass A die Kosten tragen muss und wird, war A immer bewust und er ist dazu auch bereit (mit zu viel war gemeint, dass sein Vermögen und Einkommen reichen langsam nicht mehr aus, um die Behandlungskosten zu decken).. Er versucht auch nicht sich die Verantwortung zu entziehen. Es ging allein um die Frage, ob es irgendwelche legale Wege existieren, die Mutter aus der Illegalität zu holen. Mir personlich sind keine bekannt, deswegen habe ich es auch hier vorgetragen.
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Antwort #7 - 09.09.2006 um 20:27:58
 
Zitat:
Es ging allein um die Frage, ob es irgendwelche legale Wege existieren, die Mutter aus der Illegalität zu holen

Dann frag ich mal provokant: Wozu?
Wenn eine Abschiebung wirklich nicht möglich ist, dann werden alle Behandlungskosten ja wohl vom Sozialamt übernommen (d.h. krankenversichert ist sie dann immer noch nicht, aber zumindest die Behandlung kann fortgesetzt werden). Offensichtlich ist dass doch letztlich wohl das Ziel?

Selbst wenn der Aufenthalt der Mutter legalisiert werden könnte, würde das an der Versicherungssituation nix ändern -> da gibt's keine. Und selbst wenn's eine gäbe (privat zB) würde die nicht für die Folgen der bereits vorhandenen Krankheit zahlen wollen (oder müssen). Die Karre steckt im Dreck und zwar bis zum Dach würde ich sagen.

Ich hoffe mal, dass die restliche Familie des Sohnes (d.h. Frau und Kinder) nicht zu umfangreich ist, denn in Zukunft werden die möglicherweise alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.
Ist er verheiratet? Ich bin zwar kein RA, aber wenn ich das Sozialamt wäre und in diesem Fall Kosten wieder reinholen wollte, würde ich die Frau gleich mitbelangen, indem ich in Richtung Beihilfe zur Schleusung bzw. illegalem Aufenthalt gehen würde. Da würde dann auch Gütertrennung (oder Scheidung) nix mehr helfen und falls Kinder vorhanden sind, können die sich gleich in die Reihe der Sozialhilfe-Empfänger einreihen. Wenn er Glück hat (oder alleinstehend ist) greift das Sozialamt wohl nur ihm in die Tasche - das aber dann möglicherweise für die nächsten 5-10 Jahre.
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Antwort #8 - 09.09.2006 um 20:30:20
 

In Deutschland ist die FZF im Prinzip nur mit Ehepartnern und minderjährigen Kindern möglich. In anderen EU-Ländern ist das teilweise anders, Spanien beispielsweise kennt auch die FZF mit den Eltern im Rentenalter.

Wie sieht denn die französische Gesetzeslage dazu aus ?

Also wenn man sowieso ins Ausland (Frankreich) will kann man nach den dort geltenden Ausländergesetzen die FZF beantragen ..


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Antwort #9 - 09.09.2006 um 20:41:44
 
Zitat:
Spanien beispielsweise kennt auch die FZF mit den Eltern im Rentenalter.

Trotzdem dürfte der spanische Staat verlangen, dass eine Krankenversicherung vorhanden ist, bzw. dass die Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden oder?
Und an der erforderlichen KV dürfte es wohl so ziemlich überall scheitern ...
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Antwort #10 - 09.09.2006 um 20:55:07
 
da wär ich mir nicht so ganz sicher... der deutsche Staat verlangt ja für die minderjährigen Kinder die nachziehen auch keinen Krankenversicherungsnachweis bzw. der Staat zahlt ....
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Arkha
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Antwort #11 - 09.09.2006 um 21:11:02
 
Zitat:
Dann frag ich mal provokant: Wozu?
Wenn eine Abschiebung wirklich nicht möglich ist, dann werden alle Behandlungskosten ja wohl vom Sozialamt übernommen (d.h. krankenversichert ist sie dann immer noch nicht, aber zumindest die Behandlung kann fortgesetzt werden). Offensichtlich ist dass doch letztlich wohl das Ziel?

Selbst wenn der Aufenthalt der Mutter legalisiert werden könnte, würde das an der Versicherungssituation nix ändern -> da gibt's keine.

Wozu? 1. Um einfach nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt zu sein
2. Ich habe mal gehört, dass wenn jemand Sozialhilfe bekommt, dann ist er automatisch bei AOK krankenversichert (Kann sein, dass es nicht stimmt.).


Zitat:
Ich hoffe mal, dass die restliche Familie des Sohnes (d.h. Frau und Kinder) nicht zu umfangreich ist, denn in Zukunft werden die möglicherweise alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.

Ich unterstelle Dir keine Schadensfreude. Die Sache damals war so, dass es keine legale Möglichkeit existierte die Mutter innerhalb der relativ kurze Zeit nach Deutschland zu holen. Hätte man es verzögert, so wäre es, wegen der o.g. gesundheitlichen Probleme, überhaupt nicht mehr möglich. Und in der Heimat der Mutter war die medizinische Behandlung nicht möglich. Also hätte man die Mutter entweder ohne notwendige medizinische Behandlung sterben lassen oder illegal hier holen müssen. So einfach war es. Dass man sein gesamtes Vermögen und viel mehr einsetzen würde, um das Leben eigene Mutter zu reten, war für Person A (und ist auch für mich) selbstverständlich.

Übrigens ist in Deutschland auch FZF mit den Eltern, abhängig von der Herkunftsland möglich. Für einige Länder (Leider nicht für die Heimat der Mutter) werden die Eltern zur Kernfamilie zugerechnet.

Jetzt aber zurück zur ursprunglichen Fragen. Kennt sich jemand mit der franzosichen Gesetzen so weit aus, um zu sagen, ob es geht oder nicht.
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Antwort #12 - 09.09.2006 um 22:00:59
 
Zitat:
Ich unterstelle Dir keine Schadensfreude

Kann ich auch nicht haben, da ich irgendwie das Gefühl habe, dass ich (und viele andere) offensichtlich die Kosten übernehmen müssen.

Zitat:
Und in der Heimat der Mutter war die medizinische Behandlung nicht möglich

Das bezweifele ich grundsätzlich (welches Land?). In fast allen Ländern ist eine medizinische Behandlung auf hohem Niveau möglich, wenn man bereit ist, ähnliche Summen zu zahlen wie in Deutschland. Vielfach sind die Kosten bei gleicher Behandlung sogar niedriger. In Spezialfällen mag das anders sein; in dem Fall hätte der Sohn die Kosten bis jetzt aber kaum schultern können.

Zitat:
Kennt sich jemand mit der franzosichen Gesetzen so weit aus, um zu sagen, ob es geht oder nicht

Hier dürftest du allerhöchstens noch auf Infos zu EU-Recht hoffen. Rein frz. Recht ohne EU Basis dürfte ihm eh' nicht helfen, da er ja kein Franzose ist.
Grundsätzliches Problem dürfte der bereits illegale Aufenthalt sein. Und egal ob D oder FR, jedes Land wird sich schwer tun, diesen illegalen Aufenthalt zu legalisieren. Duldung dürfte das einzige sein, was mittelfristig zu erwarten ist.

Aus RL 2004/38/EG
Zitat:
Artikel 7
Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er
a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder
b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder

Da ist es wieder: KV und bitte keine Sozialhilfe.
Steht übrigens immer wieder in der RL (sinngemäß): Rechte wahrnehmen, ok. Aber bitte NICHT die Sozialsysteme des Aufnahmestaates über Gebühr beanspruchen!
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Antwort #13 - 09.09.2006 um 23:27:14
 
Zitat:
Kann ich auch nicht haben, da ich irgendwie das Gefühl habe, dass ich (und viele andere) offensichtlich die Kosten übernehmen müssen.

Ich übrigens (als Steuzerzahler) auch. Und dass, wenn man Nachzug der Eltern erlauben würde, unser Sozialsysteme teuerer werden, ist mit auch Klar. Und, dass es mir als einem von der Problematik unbetroffenem, aus Eigennutz besser wäre, wenn die Mutter in ihr Heimat sterben würde. Für die Person A ging und geht es aber um das Leben seiner Mutter. Wenn es meine Mutter wäre, würde mich überhaupt nicht stören, ihr Leben durch das Geld anderer Menschen zu retten (Was wiederum diesen Anderen bestimmt stören würde).

Hier haben wir einen klassischen moralischen Konflikt, wobei beide Seiten (Person A und deutscher Steuerzahler) im Recht sind (Nicht im Sine von Gesetzen, sondern im Sine von Moral).

Zitat:
Das bezweifele ich grundsätzlich (welches Land?). In fast allen Ländern ist eine medizinische Behandlung auf hohem Niveau möglich, wenn man bereit ist, ähnliche Summen zu zahlen wie in Deutschland.

Wo nimmst Du den dieser Quatsch. Vor 4 Jahren starb mein Vater in Russland, weil dort ein bestimmtes Gerät in ganzem Moskau für kein Geld zu finden war. In Deutschland verfügt fast jedes Uniklinikum über diese Geräte.

Es ist eindeutig billiger sich die Zähne in Ausland machen zu lassen, aber vergleich mal die Erfolgsquote bei den Herzoperationen oder Nierentransplantation. Oder sind alle diese reiche Leute aus den Ländern blöd, dass sie sich in Europa behandeln lassen.

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Antwort #14 - 09.09.2006 um 23:46:26
 
Hi,

Kosten hin und Kosten her, ich denke zunächst muss
die Mutter aus dem unerlaubten Aufenthalt raus.
Das geht nur, in dem man mit ihr zur ABH geht und den
Sachverhalt darlegt.
Eine andere sinnvolle Möglichkeit sehe ich nicht.

ende
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