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Rente u. Grundsicherung - ausreichender "Verdienst (Gelesen: 2.179 mal)
qara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.09.2006 um 16:01:44
 
Hallo,
mein Vater möchte seine russische Partnerin heiraten. Alle Formalitäten sind von ihrer Seite erledigt. Er muss sich nun bei der Ausländerbehörde vorstellen. Hier konnte ich schon lesen, dass fehlendes Einkommen ein Einreisehinderungsgrund zwecks Eheschließung für sie sein können. Mein Vater ist Rentner und bekommt wegen der geringen Rente Grundsicherung. Ausreichender Wohnraum ist vorhanden. Reicht das oder sollte er sich den Besuch bei der Ausländerbehörde sparen, sich Arbeit suchen (schwer bis unmöglich in der Altersklasse), damit er keine Grundsicherung mehr benötigt? Wie hoch muss das verfügbare Einkommen für beide sein? Wir möchten alles vermeiden, dass den beiden das Zusammensein für lange Zeit (oder immer) nicht ermöglicht. Sie ist eine tolle Frau und Außenstehende mögen zweifeln, aber sie passen perfekt zusammen. Hilft eine solche Argumentation bei der Ausländerbehörde? Sollte ich zum Termin besser mitgehen?
Vielen Dank für die Antwort!
Beste Grüße, qara
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.09.2006 um 16:11:26
 
Hi,

ist Dein Vater deutsch, dann interressiert das Einkommen nicht (§ 28 Abs.1 AufenthG). Ist Dein Vater Russe o.ä., dann sollte der LU einschl. KV sichergestellt sein, denn es besteht nur Anspruch auf Einreise bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen.

DC
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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 07.09.2006 um 16:16:07
 
Zitat:
Hi,

ist Dein Vater deutsch, dann interressiert das Einkommen nicht (§ 28 Abs.1 AufenthG). Ist Dein Vater Russe o.ä., dann sollte der LU einschl. KV sichergestellt sein, denn es besteht nur Anspruch auf Einreise bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen.

DC


Hey DC,

das ist so nicht ganz richtig. Soll die Eheschließung erst hier erfolgen, brauchts vorher ne VE, damit das Visum zur Eheschließung überhaupt erteilt werden kann. Dafür wiederum brauchts genug einkommen.
Anders siehts aus, wenn die Ehe bereits besteht.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.09.2006 um 16:28:03
 
Hi,

logisch, aber das sehe ich nicht als Problem an. Da wird sich sicher jemand finden, der die VE unterschreibt.  Zwinkernd

DC
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qara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.09.2006 um 16:44:39
 
Hallo DonCamillo,
mein Vater ist Deutscher, in der KV der Rentner. Wer soll eine VE unterschreiben. Wenn er (fiktives) Einkommen hätte, würde er den Anspruch auf Grundsicherung verlieren.
Gruß, qara
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.09.2006 um 17:18:52
 
Entweder ihr findet jemandem (ein Freund, ein Verwandter), der die VE unterschreibt oder dein Vater fährt nach Russland, heiratet dort und seine Frau stellt dann eine FZF-Antrag - dann ist eine VE nicht mehr notwendig.

Eine VE zur Heiratszwecken ist übrigens nur bis zum Heirat gültig, so dass die Person, die diese VE abgibt, keine Angst haben soll, nach der heirat zahlen zu müssen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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qara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.09.2006 um 21:46:49
 
Dank allen, die geantwortet haben. Ihr habt uns den Schrecken genommen.  Da bleibt nur zu hoffen, dass ich nicht an der VE wegen zu geringen Einkommens scheitere und wir dann alle zur Hochzeit nach Russland reisen müssen -kennt einer auf Anhieb das Einkommensminimum für die VE? Ansonsten lässt es sich wohl im Internet ermitteln-. Gruß, qara   Smiley
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