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Bleiberecht trotz Trennung (Gelesen: 1.723 mal)
palme
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bleiberecht trotz Trennung
06.09.2006 um 17:40:06
 
Bin mit einer Ausländerin verheiratet. Meine Frau und ihre Tochter haben eine für drei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis im Zuge der FZF erhalten. Wir wollen uns trennen und scheiden lassen. Meine Frau will aber mit Tochter in deutschland bleiben. Wie lange müssen wir verheiratet sein/bleiben, damit sie nicht zum Verlassen des Landes aufgefordert werden?

Es soll keine Verlierer geben. Durchgedreht
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jerrylee
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Beiträge: 74
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.09.2006 um 17:47:49
 
Deine Frau hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn ihr 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft zuammen gelebt habt, § 31 AufenthG.

Gruß J.  Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.09.2006 um 18:27:19
 
Siehe auch
FAQ
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palme
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.09.2006 um 18:31:09
 
FAQ sagt: Diese wird in der Regel zeitlich beschränkt, man wird zur Ausreise aufgefordert


Meine Frage: Was passiert wenn man der Aufforderung nicht nachkommt. Wird auch eine  Mutter mit Kind abgeschoben?
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bleiberecht trotz Trennung
Antwort #4 - 30.09.2006 um 20:15:54
 
palme schrieb am 30.09.2006 um 18:31:09:
Meine Frage: Was passiert wenn man der Aufforderung nicht nachkommt. Wird auch eine  Mutter mit Kind abgeschoben?


Hallo,

falls sich aufgrund der Staatsangehörigkeit des Kindes kein Bleiberecht ergibt, wird auch eine Mutter mit Kind abgeschoben werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Änderung:
Zitat geflickt. Ralf
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« Zuletzt geändert: 01.10.2006 um 12:50:28 von Ralf »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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