Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
schwanger (Gelesen: 6.487 mal)
bian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag schwanger
06.09.2006 um 16:30:31
 
Hallo
ich bin eine Ausländerin verheiratet mit einem Deutschen (seit 4 Monaten) und bin im 3. Monat schwanger aber nicht von ihm, sondern von einem anderen Deutschen. Das ist eine lange und für mich selbst unangenehme Geschichte daher bitte keine unnötigen Emotionen und Vorurteile!
Ich besuche noch den Sprachkurs und bin bei meinem Mann familienversichert.
Mein Mann weiß noch nichts davon, aber ich will es ihm sagen bevor es richtig bemerkbar wird und seine Verwandten das tun.
Der richtige Vater würde seine Vateschaft bestätigen.

Soweit ich weiß wird mein jetziger Ehemann automatisch nach der Geburt und bis zum Scheidungsurteil der Vater des Kindes und eine frühere Anerkennung bedarf der Zustimmung des Nochehemannes. Was passiert wenn mein Mann sofort seine Vaterschaft abstreitet, kann dann der echte Vater sich anerkennen lassen?
Ich möchte mich scheiden lassen, aber, da ich nicht hochschwanger bin, weiß ich nicht ob ich nicht bis zur Geburt abgeschoben werde. Ich habe gehört, dass bei Ausländern gibt es keine Ein-Jahr-Trennung und dann Scheidung, sondern, die Aufenthaltsgenehmigung erlischt bzw. wird stark verkürzt, wenn die Trennung besteht.
Was soll ich tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #1 - 06.09.2006 um 17:14:43
 
bian schrieb am 06.09.2006 um 16:30:31:
Hallo
ich bin eine Ausländerin verheiratet mit einem Deutschen (seit 4 Monaten) und bin im 3. Monat schwanger aber nicht von ihm, sondern von einem anderen

Soweit ich weiß wird mein jetziger Ehemann automatisch nach der Geburt und bis zum Scheidungsurteil der Vater des Kindes und eine frühere Anerkennung bedarf der Zustimmung des Nochehemannes. Was passiert wenn mein Mann sofort seine Vaterschaft abstreitet, kann dann der echte Vater sich anerkennen lassen?


Das müßte einigermaßen schmerzlos beim Familiengericht zu machen sein, ich weiß nur nicht, ob bereits vorgeburtlich, da entsprechende Untersuchungen m.W. mit einem gewissen Risiko für das werdende Kind verbunden sind.

Sollte feststehen, daß Dein Mann aufgrund von Ortsabwesenheit nicht in Betracht kommen konnte, dann vielleicht, hängt aber vom Richter ab.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #2 - 06.09.2006 um 17:55:36
 
Danke. Aber gibt es ein Gesetz das besagt dass eine Schwangere in dem N-ten Monat nicht mehr abgeschoben werden kann? Und wenn ja:

N=?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #3 - 06.09.2006 um 21:49:45
 
Das wurde Dir doch schon beantwortet.

Es bringt nichts, wenn Du das gleiche Thema mehrfach postest.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
bian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #4 - 06.09.2006 um 22:19:26
 
Sorry. Ich wollte nur die Frage umformulieren.

Zitat:
Das wurde Dir doch schon beantwortet.


Wo?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #5 - 06.09.2006 um 23:33:51
 
bian schrieb am 06.09.2006 um 22:19:26:
Wo?


In dem Thread wo Du diese Frage auch gestellt hast.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
bian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #6 - 07.09.2006 um 13:35:01
 
aha. danke schön. aber der Thread kam erst später, deswegen war seltsam warum dieses "wurde doch schon beantwortet" Smiley

Trotzdem ist es für mich unklar nach welchen Regelungen die ABH-Bearbeiter über Abschiebung der Schwangeren entscheiden sollen. Denn zwei Ärzte - den ich finde und der von ABH werden bestimmt zwei verschiedene Meinungen zur Transportfähigkeit haben.
Gibt es etwas konkretes in Gesetzgebung? Spielt es etwa keine Rolle, dass das Kind ein Deutscher ist/wird, egal wer der Vater ist (da beide Deutschen sind)? Und wenn so, muss ich nicht als seine Mutter eine AE bekommen um für es zu sorgen? Wenn es im Ausland zu Welt kommt dann haben sie eine Familienvereinigung am Hals, wozu dann abschieben? Andererseits, ich spreche das sehr ungerne aus, aber das Baby ist noch nicht geboren, alles kann passieren.

Konkret ausgedrückt:
Ich wollte nicht meinen Mann vor den anderen blamieren. Es läuft nicht so gut zwischen uns, aber immerhin hatte ich vor ihn zu verlassen bevor die Schwangerschaft sich bemerkbar macht. Aber so wie es aussieht muss ich die Trennung so lange hinauszögern bis ich nicht mehr transportfähig bin.
Mein Mann ist kein schlechter Mensch, obwohl wir halt nicht zueinander passen. Das wäre nicht fair ihm gegenüber.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #7 - 07.09.2006 um 14:20:07
 
bian schrieb am 07.09.2006 um 13:35:01:
Trotzdem ist es für mich unklar nach welchen Regelungen die ABH-Bearbeiter über Abschiebung der Schwangeren entscheiden sollen. Denn zwei Ärzte - den ich finde und der von ABH werden bestimmt zwei verschiedene Meinungen zur Transportfähigkeit haben.


Dazu gibt es Amtsärzte, die haben das letzte Wort.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Online


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #8 - 07.09.2006 um 14:54:54
 
Hoi,
im Übrigen würde ich mir über einen Flug keine
Gedanken machen. Da feststeht, dass das Kind
die dt. Staatsangehörigkeit erhalten wird, kann
ich mir kaum vorstellen, dass die AE husch husch
zeitlich beschränkt und dann der Aufenthalt be-
endet wird.
In den VAH ist das übrigens auch als Duldungs-
grund aufgeführt (die Tatsache, dass ein dt. Kind
geboren werden soll). Für mich wäre es ein Grund,
die AE nicht anzutasten (Fortgeltung als AE zur
Ausübung Personensorge).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
bian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #9 - 07.09.2006 um 15:18:43
 
Danke euch Leute. Das klingt schon beruhigend. Nur ich weiß nicht was ist VAH. Unter http://www.info4alien.de/gesetze/gesetze1.htm habe ich nichts gefunden und be google nur sowas:
VAH - VEREIN AKADEMISCHER HOLZINGENIEURE EV
wikipedia hat auch leider nicht geholfen
Smiley
Wäre praktisch wenn ich in der ABH, wenn es Probleme geben sollte, den Paragraph, Absatz usw nennen könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #10 - 07.09.2006 um 15:30:10
 
Hallo bian,

VAH sind die "Vorläufigen Anwendungshinweise" zum Aufenthaltsgesetz vom Bundesinnenministerium.

Du findest sie unter  http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php - musst dann ein wenig nach unten scrollen. Die Datei kann im pdf-Format runtergeladen werden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
bian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #11 - 07.09.2006 um 15:47:25
 
Super. Vielen Dank euch allen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arkha
Junior Top-Member
**
Offline


Der größte Lump im ganzen
Land....


Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #12 - 08.09.2006 um 00:25:22
 
Zitat:
In den VAH ist das übrigens auch als Duldungs-
grund aufgeführt (die Tatsache, dass ein dt. Kind
geboren werden soll).

Hast Du zufällig die Seite auch? Dieser Dokument ist ja ziemlich lang.
Zum Seitenanfang
  

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Online


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #13 - 08.09.2006 um 07:29:30
 
Arkha schrieb am 08.09.2006 um 00:25:22:
Hast Du zufällig die Seite auch? Dieser Dokument ist ja ziemlich lang.


Hoi,
Nr. 60a.2.3
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Arkha
Junior Top-Member
**
Offline


Der größte Lump im ganzen
Land....


Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schwanger
Antwort #14 - 08.09.2006 um 16:22:10
 
Vielen Dank!!!
Zum Seitenanfang
  

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema