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Familiennachzug älteres Kind (Gelesen: 1.208 mal)
dysty63
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Dankbar für die Eindrücke
einer fremden Kultur


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug älteres Kind
06.09.2006 um 09:54:56
 
Hallo,

ich bin mit meiner Frau (Dominikanerin) seit 2 Jahren verheiratet, die ehe seit einem Jahr in Deutschland anerkannt und Sie hat einen Aufenthaltstitel von einem Jahr der jetzt wohl auf 2 Jahre verlängert wird.

Meine Frau hat drei Töchter aus erster Ehe (20,24,25) die in USA leben, weil der Ex meiner Frau heute Amerikaner ist. Die älteste ist mit einem Amerikaner verheiratet, hat mit diesem Ein Kind und ein uneheliches, welches dieser nicht adoptiert hat. Sie wird sich von Ihrem Mann scheiden lassen.

Meine älteste Tocher hat aus Kostengründen die amerikanische Staatsbürgerschaft nocht nicht beantragt, ist also auch noch Dominikanerin, Ihre jüngere Tochter aus der Ehe Amerikanerin, die ältere Tochter Dominikanerin, da nicht adoptiert und erst seid 1 1/2 Jahre in USA.

Um unsere älteste Tochter etwas zu stützen würden wir sie gerne nach Deutschland holen. Welche Möglichkeiten haben wir Sie mit Kindern dauerhaft nach Deutschland zu holen.

dysty
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Die Anerkennung der Ehe mit einer Ausländerin in Deutschland war mein bisher teuerstes Hobby
 
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug älteres Kind
Antwort #1 - 06.09.2006 um 10:05:24
 
Zitat:
§ 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger

Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Kommt wohl eher nicht in Frage.

Zitat:
§ 7 Aufenthaltserlaubnis

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.

Dürfte ebenfalls kaum zu begründen sein.

Insgesamt eher SEHR geringe Aussichten auf Erfolg (Tendenziell sicherlich 0)
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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ChicaLoca
Expertin
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.09.2006 um 11:12:42
 
sehe das genau wie inge
chance gegen 0

wenn die frau, wie ihre kinder auch, die amerikanische staatsangehörigkeit hat, sieht es da schon besser aus - vorausgesetzt der lebensunterhalt incl. krankenversicherung ist sichergestellt für alle
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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