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Scheiden und anderen heiraten (Gelesen: 1.186 mal)
drs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.09.2006 um 17:30:31
 
Hallo,

ich bin als Au-pair Mädchen aus der Ukraine für ein Jahr nach BRD gekommen.
Kurz vor Ablauf meines Visums habe ich einen Deutsch-Russen
(Spätaussiedler mit dem deutschen Paß) kennengelernt und vor einem Monat in
Dänemark ihn geheiratet (meine erste Ehe). Daraufhin bekam ich eine
Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre.

Anscheinend war diese Ehe ein Fehler, da ich meinen Mann nicht so gut kannte.
Schon schnell wurde ich von ihm bei jeder Gelegenheit mit der Abschiebung erpresst, wenn ich nicht alles tue was er will. Er behandelt mich wie eine Sklavin z.B. ich darf nicht mal ohne ihn aus dem Haus.

Unsere Ehe war von Anfang an nicht fiktiv, aber jetzt ist sie unerträglich.
Ich will nicht warten bis er seine Drohungen wahr macht und werde selbst die
Scheidung einreichen.

Inzwischen habe ich mich mit meinem Ex-Freund versöhnt und wir wollen in Dänemark heiraten, sobald die Scheidung in Kraft tritt.

Allerdings habe ich in Ihren FAQ gelesen, dass "...man die Aufenthaltserlaubnis (AE) für die Dauer des Scheidungsverfahrens verliert, da die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr gelebt wird. ... Die geltende AE wird im Falle der Trennung in der Regel zeitlich beschränkt und man wird zur Ausreise aufgefordert."

Als Konsequenz die Fragen: Schaffe ich es überhaut (zeitlich und rechtlich) mit
meinem Freund nach der Trennung nach Dänemark um neu zu heiraten? Was sagt die Ausländerbehörde wenn ich sofort nach der Scheidung mit dem neuen Ehemann und Papieren aus Dänemark erscheine? Kriege ich eine neue Aufenthaltsgenehmigung? Dürfen sie diese ablehnen mit der Begründung, dass die letzte (wegen nur einmonatigen Dauer) und die neue (wegen zu kleinen Zeitabstandes dazwischen) Ehen fiktiv sind? Welche Fragen dürfen sie stellen?
Was würden Sie raten wie ich und mein Freund das am besten hinkriegen?


Vielen Dank
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.09.2006 um 17:41:31
 
Zitat:
Was würden Sie raten wie ich und mein Freund das am besten hinkriegen

Zurück in die Ukraine und Schediung abwarten, nach Scheidung erneut heiraten und zurück nach D.

-> AE wird von ABH befristet sobald du dich von deinem Mann getrennt hast. "Getrennt" heißt aber noch nicht geschieden! D.h. du musst erst warten, bis die Scheidung durch. Im Normalfall braucht das 1 Jahr (Trennungsjahr), evtl. ist eine Härtefall-Scheidung schneller möglich. Da wäre anwaltliche Beratung sicher nicht schlecht ...

Üblicherweise ist ein "fliegender Wechsel" jedenfalls nicht so einfach möglich.
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drs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.09.2006 um 20:17:56
 
Danke für deine Hilfe. Das mit Härtefall-Scheidung wird nicht so leicht nehme ich an.
Eine andere Frage wäre ob es sich lohnt in die Ukraine zu reisen und sich dort scheiden zu lassen.
Vorteile:
+ Unvergleichbar niedrigere Kosten, die man nachher nicht tragen muss
+ Das geht dort auch ohne den Ehemann Zwinkernd
+ Hiermit wird gezeigt dass es nicht darum geht auf jeden Fall in Deutschland zu bleiben, sondern um eine glückliche Ehe
+ Es geht auch schneller, auf jeden Fall weniger als 1 Jahr

Allerdings weiß ich nicht wie es mit der Anerkennung in BRD ist.
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inge
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Antwort #3 - 05.09.2006 um 21:45:50
 
Erstmal bezweifele ich, dass die Scheidung in UA so einfach möglich wäre, da die Ehe ja in D geführt wurde und da auch der Lebensmittelpunkt lag und dann müssten natürlich sowieso alle Papiere übersetzt und beglaubigt werden.
Wenn der Lebensmittelpunkt aber in D liegt/lag und die Ehe in D geführt wurde (wenn auch nur kurz) könnte es später Probleme mit der Anerkennung zur Wiederheirat geben.
Aber vielleicht weiß das einer der StA Profis besser


BTW, wenn du dich dann später mal bei der Botschaft registrieren lassen willst, wird's sowieso lustig mit ZWEI Heiraten und einer Scheidung ...
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