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Trennung (Gelesen: 6.410 mal)
Solong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung
05.09.2006 um 17:06:22
 
Hallo,

ersteinmal ein großes Lob für dieses tolle Forum.

Nun zu meiner Frage:

Ich bin seit ca. 4 Jahren mit einer Brasilianerin verheiratet. Wir führen unsere Ehe hier in D und haben keine Kinder. Nun möchten wir uns scheiden lassen. Wie ich bereits erfahren habe muss man ja vorher ein Trennungsjahr machen.
- Müssen wir vor dem Trennungsjahr einen Anwalt einschalten oder reicht das noch im Nachhinein?
Die Familie meiner Frau möchte das sie das Trennungsjahr in Brasilien verbringt.
- Geht das überhaupt ohne Probleme?
- Was ist wenn meine Frau in Brasilien ins Krannkenhaus muss und trotz Unterhaltszahlungen die Rechnung hierfür nicht begleichen kann - kann es dann sein das ich herangezogen werde da wir ja noch verheiratet sind?
- Wie kann ich mich gegen diesen Aufenthalt meiner Frau absichern?

Gruss Solong  Traurig
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 05.09.2006 um 17:18:43
 
Solong schrieb am 05.09.2006 um 17:06:22:
Die Familie meiner Frau möchte das sie das Trennungsjahr in Brasilien verbringt.
- Geht das überhaupt ohne Probleme?

Hoi,
wenn sie länger als 6 Monate ins Ausland verreist,
erlischt grundsätzlich die Aufenthaltserlaubnis. Sie
kann sich aber von der Ausländerbehörde eine ver-
längerte Wiedereinreisefrist geben lassen, wenn der
Auslandsaufenthalt zwar länger, aber vorübergehend
sein soll. Siehe in § 51 AufenthG .

Zitat:
- Wie kann ich mich gegen diesen Aufenthalt meiner Frau absichern?

Verstehe ich nicht, diese Frage.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.09.2006 um 17:21:45
 
-> sonstige Rechtsgebiete ...

- Anwalt: noch nicht nötig
- Frau 1 Jahr Brasilien: Klar geht das, verliert sie aber aller Voraussicht nach ihre Aufenthaltsberechtigung und wiederkommen dürfte dann auch etwas schwierig werden.
- Kosten: Wenn ihr keine Gütergemeinschaft vereinbart habt, sind deine Schulden deine Sache und ihre Schulden ihre Sache.
- Absicherung: ??? Kann dir doch egal sein, was deine dann Ex-Frau macht?

Das Getrenntleben solltet ihr dann aber auch zügig der ABH melden.

(aber ich bin ja auch kein Anwalt - IANAL)
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Solong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.09.2006 um 11:07:48
 
@ Mick


Zitat:
- Wie kann ich mich gegen diesen Aufenthalt meiner Frau absichern?

Verstehe ich nicht, diese Frage.

Diese Frage bezog sich auf den Aufenthalt meiner Frau während des Trennungsjahres in Brasilien. Absicherung des Belangs gegen mich bei z.B. einem ewaigen Krankenhausaufenthalt.

Solong
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Zak
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Antwort #4 - 10.09.2006 um 11:17:08
 
Hi,

wenn Ihr beide euch über die Scheidung einig seid,
ist ein Trennungsjahr nicht erforderlich.

Ihr braucht nur erklären, dass ihr bereits ein Jahr
voneinander getrennt lebt und die Ehe nicht zu retten ist.

Dann geht das mit der Scheidung auch schneller. Rechnet
vom Eingang des Scheidungsanntrages bei Gericht bis zum
Scheidungstermin so ungefähr mit 10-12 Monaten.

ende
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.09.2006 um 23:05:21
 
Zitat:
Ihr braucht nur erklären, dass ihr bereits ein Jahr
voneinander getrennt lebt und die Ehe nicht zu retten ist.

Hätte dann die ABH nicht vor 12 Monaten von der Trennung informiert werden müssen? Oder fällt das weg, sobald die Ehefrau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat?

Abgesehen davon: Ich hoffe, du bist bei "Notlügen" dir gegenüber, um das Verfahren zu beschleunigen (Visum, AE, whatever) auch so großzügig ...
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Zak
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Antwort #6 - 10.09.2006 um 23:31:36
 
Hi,

das ist keine Notlüge, das ist normales Verfahren, wenn beide
Partner sich über eine Scheidung einig sind.

Hat auch überhaupt nichts mit meiner Arbeit zu tun, war nur
ein Tip aus dem Leben.

ende
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inge
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Antwort #7 - 11.09.2006 um 07:35:58
 
Zitat:
das ist keine Notlüge, das ist normales Verfahren, wenn beide 
Partner sich über eine Scheidung einig sind.

Wird das "normale" Verfahrein irgendwo im BGB erwähnt?

§1565 Abs.2 : "Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde."

Irgendwo fehlt der Abschnitt: "Sind die Ehepartner sich einig, kann auf ein Trennungsjahr verzichtet werden".

Mir geht's nur um eins: Der "gerade" Weg gilt entweder überall ... oder nie.
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 11.09.2006 um 08:29:54
 
Hi,

ist doch eine reine Erklärungssache dem Gericht gegenüber,
wenn man sich einig ist.

Es wird kein Richter überprüfen, ob das Jahr eingehalten wurde.
Welche weiteren rechtlichen Konsequenzen dran hängen, muss
jeder für sich selbst entscheiden.

ende
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.09.2006 um 14:18:05
 
Mit der Frage der Absicherung hast Du natürlich Recht. Eheleute müssen einander in der Not Schutz gewähren. Dies gilt solange ihr verheiratet seid. Die beste Absicherung gegen Krankheit ist eine Krankenversicherung verbunden mit einer Reisekrankenversicherung, alternativ kann auch jetzt noch ein Ehevertrag geschlossen werden, der gegenseitigen Unterhalt auch für den Fall der Not ausschließt. Ein Anwalt jetzt schon könnte sinnvoll sein, da es auch für die Trennungszeit gilt, den Unterhalt zu regeln oder z. B. die Frage zu klären, ob evtl. eine Scheidung in Brasilien in Frage kommt, wenn Deine Frau nach Brasilien zieht und dies ggf. günstiger sein könnte.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 11.09.2006 um 14:38:49
 
Zak schrieb am 11.09.2006 um 08:29:54:
Hi,

ist doch eine reine Erklärungssache dem Gericht gegenüber,
wenn man sich einig ist.

Es wird kein Richter überprüfen, ob das Jahr eingehalten wurde.
Welche weiteren rechtlichen Konsequenzen dran hängen, muss
jeder für sich selbst entscheiden.

ende


Zak, falsche Angaben bei der Anhörung der Ehegatten sind "uneidliche Falschaussage". Du als einer der ABHler hier bist doch sonst dabei, dass man richtige Angaben zu machen hat. In einem Fall wie diesem könnte ein derartiges Agreement auch noch nachteilige Konsequenzen bei der ABH oder einer Einbürgerung haben - so einen Fall hatten wir hier doch kürzlich. Also bitte keine Ratschläge zu strafbarem Verhalten - komisch, dass das in diesem Fall keiner sieht.
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Zak
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Antwort #11 - 11.09.2006 um 14:43:23
 
Hi,

dann googelt mal und ihr werdet sehen, dass das normales
Scheidungsverfahren ist.

Ich verwahre mich vor dem Vorwurf Ratschläge zu strafbarem Verhalten zu geben.

ende
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Reni
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Antwort #12 - 11.09.2006 um 14:55:49
 
Anhörung der Ehegatten im Scheidungsverfahren gem. § 613 ZPO steht der Parteivernehmung gleich, daher die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben.

§ 153 StGB stellt die uneidliche falsche Aussage vor einem Gericht unter Strafe.
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inge
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Antwort #13 - 11.09.2006 um 15:15:52
 
Zitat:
dann googelt mal und ihr werdet sehen, dass das normales  
Scheidungsverfahren ist.

Zak, ich glaube unbesehen, dass das häufig vorkommt. Ich glaube auch, dass im Normalfall niemand geschädigt wird und bei Einigkeit sicherlich das einfachste ist.

Ich glaube aber auch .... dass das so nirgendwo OFFIZIELL niedergelegt ist! Ich glaube, dass der Gesetzgeber dieses Trennungsjahr wg §6 GG aufgenommen hat.

Und vor allem glaube ich, dass wir hier in einem Forum sind, wo immer wieder der gerade Weg empfohlen/verlangt wird. Und nur weil's mal nicht um Ausländerrecht eght, sollte man vom geraden Weg nicht abweichen.
Bring mir einen Richter, der sagt, dass das mit dem Trennungsjahr nicht nötig ist und man das auch herbeizaubern kann und ich entschuldige mich in aller Form! In Google konnte ich sowas bislang nämlich noch nicht finden.

Monn-O-Mann, wenn ich jedesmal nen Euro bekommen hätte, weil ich Depp mal wieder nach den Regeln gehandelt habe und meine Frau dann meinte "Aber allle machen das doch so" (d.h. leicht links vorbei an der Regel). Aber ich konnte nur jedesmal sagen "Alle nicht. Jedenfalls ich nicht. Und wenn nie einer anfängt ..."

(P.S. ALLES mach ich natürlich auch nicht richtig, aber ich versuche mich zu bessern und nicht damit zu prahlen)
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aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 11.09.2006 um 15:16:20
 
Drehen wir es doch einfach mal um:

Beide Ehepartner deklarieren unisono, daß sie bereits 1 Jahr getrennt leben.
Wer
soll den das Gegenteil beweisen und - jetzt kommts -
wie ??

Und - noch schlimmer -
wer
soll denn die Grenzen
wo
festsetzen, wenn es darum geht "getrennt" zu leben?

Habt Ihr etwa Lust, Euch in dieses intime Thema reinquatschen zu lassen oder gar staatsanwaltlich überprüfen zu lassen?

Das Tennungsjahr ist doch gerade noch gut für uneinige Paare, denn hier bietet es einen gewissen Schutz vor übereilten Entscheidungen.

Unsere Scheidung (nach rekordverdächtigen 5 Monaten ,-) ging vor Gericht durch, gleichwohl wir
in
unserem Trennungsjahr noch
gemeinsam
(!) in eine andere Wohnung umgezogen sind.

Falschaussage??
Daß ich nicht lache.

Eines der wirklich wenigen Rechtsgebiete, wo ich unserem Staat noch ein gesundes Augenmaß unterstelle und er sich wohlweislich nicht weiter einmischt, wenn keine der Parteien augenscheinlich nicht benachteiligt wird.

Die Praxis sieht in der Tat anders aus und alles weitere ist ein zahmer Papiertiger.
Alles schon durchgekaut ,-)

So long

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