ourson schrieb am 06.09.2006 um 11:09:16:
Der Aspekt der Aufenthaltserlaubnis meine Mannes ..wäre sehr froh zu wissen, inwieweit er da tatsächlich ein Risiko eingeht.
er geht kein Risiko ein. Die
AE wurde ihm aufgrund der Ehe mit Dir erteilt !
Zitat: Was die sprachlichen Möglichkeiten der Integrationsfähigkeit angeht...
noch spricht das Kind kein Wort Deutsch. War auch nicht möglich bisher. Eine entsprechende Schule in Lagos ist sehr teuer. Das kann/konnte sich mein Mann nicht leisten. Ist es denn nicht auch möglich, dass der Junge, wenn er hier ist --wie viele andere Kinder auch-- Deutsch erlernen wird, natürlich mit entsprechender Schule-- und dann seinen normalen Unterricht (Gymnasium, eine Klasse wdh) fortsetzen kann??
natürlich kann er und soll er
vermutlich muss er sich aber zuvor in D die deutsche Sprache angedeihen lassen
BTW
Der SV beinhaltet fast keine Probleme bzgl. der Einreise in rechtl. Hinsicht. Insofern laßt Euch nicht von anderen verunsichern. Diese Arten des Kindernachzuges sind ausdrücklich im Gesetz erwähnt und dort heißt auch
"ist eine
AE zu erteilen" . Dieses bedeutet, dass der Sohn, der noch keine 16 Jahre alt ist, einen Anspruch auf Einreise zu seinem Vater hat, wenn dieser das alleinige Sorgerecht hat und der
LU sichergestellt ist. Der Rest des SV klärt alles übrige auch im positiven Sinne.
Der Sohn sollte den Antrag bei der Botschaft stellen und dann wird man sehen,
ob es Probleme geben wird. Deinem Ehemann und Vater des Kindes wird sicher nichts "passieren" .
DC
DC