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Sohn meines niger.Ehemannes nach Deutschl.holen (Gelesen: 9.755 mal)
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 06.09.2006 um 11:24:28
 
[quote author=ourson link=1157370038/15#27 date=1157533756]

Also - um seinen Sohn kümmern , das tat er schon immer....

Wenn du das nun alles sicher weißt, nachdem es dir vor der Eheschließung nicht bekannt war, werdet Ihr gute Argumente finden, mit denen Ihr den Nachzug begründen könnt.
Entsprechende Gesetzesgrundlagen gibt es - wie Du hier lesen konntest. Was die Anwendung betrifft, kann die differieren, je nach Verhältnis zur AB.

Und das mit "Sprache erlernen" ist wirklich das geringste Problem bei allem.





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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 06.09.2006 um 11:45:00
 
ourson schrieb am 06.09.2006 um 11:09:16:

Der Aspekt der Aufenthaltserlaubnis meine Mannes ..wäre sehr froh zu wissen, inwieweit er da tatsächlich ein Risiko eingeht.

er geht kein Risiko ein. Die AE wurde ihm aufgrund der Ehe mit Dir erteilt !
Zitat:
Was die sprachlichen Möglichkeiten der Integrationsfähigkeit angeht...
noch spricht das Kind kein Wort Deutsch. War auch nicht möglich bisher. Eine entsprechende Schule in Lagos ist sehr teuer. Das kann/konnte sich mein Mann nicht leisten.  Ist es denn nicht auch möglich, dass der Junge, wenn er hier ist --wie viele andere Kinder auch-- Deutsch erlernen wird, natürlich mit entsprechender Schule-- und dann seinen normalen Unterricht (Gymnasium, eine Klasse wdh) fortsetzen kann??

natürlich kann er und soll er
vermutlich muss er sich aber zuvor in D die deutsche Sprache angedeihen lassen

BTW
Der SV beinhaltet fast keine Probleme bzgl. der Einreise in rechtl. Hinsicht. Insofern laßt Euch nicht von anderen verunsichern. Diese Arten des Kindernachzuges sind ausdrücklich im Gesetz erwähnt und dort heißt auch
"ist eine AE zu erteilen" . Dieses bedeutet, dass der Sohn, der noch keine 16 Jahre alt ist, einen Anspruch auf Einreise zu seinem Vater hat, wenn dieser das alleinige Sorgerecht hat und der LU sichergestellt ist. Der Rest des SV klärt alles übrige auch im positiven Sinne.

Der Sohn sollte den Antrag bei der Botschaft stellen und dann wird man sehen,
ob es Probleme geben wird. Deinem Ehemann und Vater des Kindes wird sicher nichts "passieren" .


DC
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DonCamillo
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Antwort #32 - 06.09.2006 um 11:47:31
 
Zitat:


je nach Verhältnis zur AB.



Unsinn, das Verhältnis zu einer ABH hebelt die gesetzl. Regelung nicht aus !  Ärgerlich


DC
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albosa
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Antwort #33 - 06.09.2006 um 11:52:47
 
Du fragtest: "Passt dir das nicht" (Das Herholen, meintest Du).
Darauf hatte ich Dir geantwortet. Aber Du hast anscheinend ein kurzes Gedächtnis.
Sicherlich wird deutlich, dass Du nicht einmal Höflichkeitsregeln beherrschst,
sonst würdest Du nicht von "Verunsichern", "Was mir passt oder nicht", Was Dir passt oder nicht" hier sprechen.

Die Familie ist übrigens schon verunsichert. Sonst würde sie sich mit ihren Fragen nicht an dieses Forum wenden. Und sicher hat sie oder sieht sie Gründe für Verunsicherungen.

Auch mir ist es egal, ob [b]Du [b]Unsinn schreibst. Konzentriere dich doch bitte auf dein Aufgabengebiet und mache hier nicht Mitschreiber an. Deiner Aggressivität sollte "man" auch mal Einhalt gebieten.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #34 - 06.09.2006 um 11:55:17
 
Spielt im Sandkasten weiter.

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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