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Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stempel (Gelesen: 2.238 mal)
lamourdefaical
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03.09.2006 um 01:47:37
 
Hallo,

gestern ist mein Freund aus Frankreich (wo er zum Schluss leider illegal lebte) nach Marokko zurückgekehrt.

Am Flughafen hat er keinen Stempel in seinen Pass bekommen. Ist das normal? Sein Frankreich-Visum iin dem Pass st ja auch schon lange abgelaufen.

Kennt sich jemand aus? Wir wollen ein Heiratsvisum beantragen. Ich will ihn hierher zu mir holen. Sieht irgendjemand Probleme.

Könnt ihr mir Tipps geben?

Viele Grüße
Anne
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Oubonna
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Antwort #1 - 03.09.2006 um 03:13:11
 
Ich verstehe Deine Frage nicht? Womit soll sich jemand auskennen?
Oubonna
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Mick
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Antwort #2 - 03.09.2006 um 09:55:35
 
lamourdefaical schrieb am 03.09.2006 um 01:47:37:
Am Flughafen hat er keinen Stempel in seinen Pass bekommen. Ist das normal? Sein Frankreich-Visum iin dem Pass st ja auch schon lange abgelaufen.

Hoi,
nein, normal ist das nicht. Eigentlich sollte beim Verlassen
des Schengengebietes ein Stempel angebracht werden.

Zitat:
Wir wollen ein Heiratsvisum beantragen. Ich will ihn hierher zu mir holen. Sieht irgendjemand Probleme.

Wurde er aus Frankreich förmlich ausgewiesen? Möglicher-
weise erfolgte eine Schengenausschreibung, damit könnte
er nicht so ohne weiteres ein Visum für einen anderen
Schengenstaat bekommen. Ggf. müsste Deutschland in
Frankreich fragen, warum er ausgeschrieben wurde und
dann entscheiden, ob er dennoch ein Visum für D. bekommt.
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« Zuletzt geändert: 03.09.2006 um 10:18:25 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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bamthwok
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Antwort #3 - 03.09.2006 um 13:26:28
 
Zitat:
nein, normal ist das nicht. Eigentlich sollte beim Verlassen 
des Schengengebietes ein Stempel angebracht werden.


Seit wann ist das so? Vor einigen Jahren hat man auf jeden Fall keinen Stempel bekommen, wenn man mit deutscher unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung aus Deutschland ausgereist ist.

Von daher kann man z.B. am Pass meiner Frau bis heute nicht erkennen, ob diese Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig ist, oder nicht.


Vieleicht hat der Freund einfach Glueck gehabt und den Beamten am Flughafen ist nicht aufgefallen, dass das Frankreich Visum abgelaufen war. Dann koennte er auch ganz normal ein Heiratsvisum beantragen.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 03.09.2006 um 13:35:33
 
Bei den französischen Grenzbeamten habe ich auch eine etwas eigenartige Verfahrensweise kennengelernt.
So hat man auf den Aufenthaltstitel im Pass meiner Frau bei der Einreise einen dicken fetten Stempel plaziert, sodaß der Text danach nicht mehr zu entziffern war und wir uns bei der ABH den Titel erneuern lassen mußten. Normalerweise wird der Pass meiner Frau bei der Wiedereinreise nach Schengen nämlich nicht gestempelt.
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Mick
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Antwort #5 - 04.09.2006 um 00:38:25
 
bamthwok schrieb am 03.09.2006 um 13:26:28:
Seit wann ist das so? Vor einigen Jahren hat man auf jeden Fall keinen Stempel bekommen, wenn man mit deutscher unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung aus Deutschland ausgereist ist.


Hoi,
es gibt eine sog. "Stempel-Verordnung" der EU, ich meine aus
2004, mit der festgelegt wurde, dass Reisepässe von Drittstaatern,
die die Schengenaußengrenzen übertreten, systematisch abge-
stempelt werden sollen.

Zitat:
Vieleicht hat der Freund einfach Glueck gehabt und den Beamten am Flughafen ist nicht aufgefallen, dass das Frankreich Visum abgelaufen war. Dann koennte er auch ganz normal ein Heiratsvisum beantragen.

Nicht wenn er ausgewiesen wurde. Das gilt völlig unabhängig
von einem Stempel.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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bamthwok
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Antwort #6 - 04.09.2006 um 04:27:31
 
Zitat:
Nicht wenn er ausgewiesen wurde. Das gilt völlig unabhängig
von einem Stempel.


Schon klar, allerdings gibt es in unserem Fall zunaechst keine Hinweise auf eine Ausweisung.

Vielleicht koennte lamourdefacial ja einmal klaeren, warum der Freund nach Marokko zurueckgekehrt ist? War das rein freiwillig der Fall?


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Antwort #7 - 04.09.2006 um 08:36:46
 
bamthwok schrieb am 03.09.2006 um 13:26:28:
Seit wann ist das so? Vor einigen Jahren hat man auf jeden Fall keinen Stempel bekommen, wenn man mit deutscher unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung aus Deutschland ausgereist ist.


Die Stempelordnung ist das Eine, die korrekte Anwendung derselben das Andere.
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