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Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweigerung (Gelesen: 2.436 mal)
Sunnie2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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31.08.2006 um 14:51:01
 
Hallo zusammen

Also folgende Sache:
Ein Kollege war bis Nov. letzten Jahres mit seiner Verflossenen zusammen und da war sie schon im 1, 2, o 3ten Monat schwanger(das hat man nicht so rausgehört). Das Kind ist nun anfang August geboren und angeblich zwei Mon zu früh und zu meinem Kollegen sagt sie entweder das er sowie so nicht der Vater ist, dann sagt sie das er es doch ist, und nun ist sie auf die Idee gekommen, er dürfte Zahlen aber würde die Kleine niemals sehen.
Er sieht es so, er wohnt ca. 85Km von ihr entfernt und sagt sich irgendwann hat seine Ex einen neuen LAG und der wird dann für die beiden Kinder der Vaterersatz sein (das zweite Kind ist nicht von ihm).
Meine Frage: Er hat vor gut einer Woche Post vom Jugendamt bekommen in dem stand >feststellung und anerkennung der Vaterschaft und die Regelung des Unterhaltes für das Kind< er sagte das er den Brief nicht ausfüllen wird da er a)nicht weiß ob er der Vater (zum angeblichen zeugungsdatum war er im Auslandseinsatz 3Monate lang) b) er das Kind doch nicht sehen wird.

>    Kann er so um die Vaterschaftsanerkennung drum rum kommen?
     Oder muss er erst einen Vaterschaftstest machen?
     Und wenn er positiv ausfallen sollte kann er dann irgendwie
     argumentieren das er die Vaterschaft zu gunsten des Kindes nicht
     anerkennen will? Weil er es nie zu gesicht bekommen wird! (das ist mit
     dem Vater des anderen Kindes auch geschehen!)


Gut nun haben sich die beiden auch noch zerstritten und er will aufkeinenfall dieser Frau (wie er sagt keinen Cent mehr geben, sie habe ihn sowieso nur hintergangen und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans.......

Hmm kann man mir darauf überhaupt eine erfolgsversprechende Antwort geben wie er da etwas glimpflicher raus kommt???

Meistens ist es ja die Mutter die dann da stehen gelassen wird aber ich finde das man einer Frau die es nur darauf anlegt schwanger zu werden und sich gut verdienende Leute aussucht, damit die dann ordentlich Unterhalt zahlen müssen damit sie dann nicht mehr arbeiten gehen braucht, damit hat sies nämlich nicht so. Darf man so als Frau handeln? Also ich finde das das unsere Würde drastisch ankrazt. Und solchen dann auch noch unterhalt zahlen?Naja ich weiß nicht, ich bin zwar nicht die super emanze aber nen bissal würde sollten Frauen sich doch schon bewahren und das ist niveaulos, das schadet nur den Kindern! Die die am wenigsten dafür können.
Und bei solch einem Verhalten wundert sich der Staat das soviel Kinder in Armut aufwachsen weil es u.a. auch solche leute gibt die dann einfach keine Lust haben arbeiten zu gehen.

Naja aber wahrscheinlich wird das aussichtslos sein oder gibt es irgendwo in diesem gesezteswirrwar wieder mal ein schlupfloch durch das man schlüpfen kann?

Ich danke schon mal im Voraus das einer oder mehrere sich die Mühe geben werden und meinen Text bis hier hin gelesen hat/habt......

Daaaaaaaaaaaaanke!!!!!
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 31.08.2006 um 15:25:28
 
Inwieweit hat das mit Ausländerrecht zu tun?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 31.08.2006 um 17:02:42
 
Wenn er sich tatsächlich sicher ist, nicht der Vater zu sein, dann sollte er es auf eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (DNA) ankommen lassen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 31.08.2006 um 17:26:47
 
Sunnie2 schrieb am 31.08.2006 um 14:51:01:
Kann er so um die Vaterschaftsanerkennung drum rum kommen?


Klar, denn eine Vaterschaftsanerkennung ist immer freiwillig.

Wenn er nicht anerkennt, kann die Mutter auf Vaterschaftsfeststellung klagen. In diesem Fall wird es dann sicher auch zu dem Test kommen.

Zitat:
Und wenn er positiv ausfallen sollte kann er dann irgendwie
argumentieren das er die Vaterschaft zu gunsten des Kindes nicht 
anerkennen will?

Wenn der Test dann positiv ausfällt und das Gericht die Vaterschaft feststellt, braucht nichts mehr anerkannt werden, dann ist er der Vater. Und wenn nicht, dann nicht.

Zitat:
Weil er es nie zu gesicht bekommen wird!

Das ist dann wieder ein Thema für sich. Wenn er tatsächlich der Vater ist, kann er sich das Umgangsrecht notfalls gerichtlich erstreiten.
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sanfte_tiggerin
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.09.2006 um 18:38:19
 
hallo
mein ex wollte die vaterschaft auch nicht anerkennen
das ist dan alles vorgericht gegangen da wurde ich dan mit der kleinen in ein dna labor geschickt wo der kleinen speichel entnommen wurde und mir blut dan wird von der mutter und dem kind ein foto gemacht und vom perso wird alles aufgeschrieben bei dem mann fast das gleiche nur das er in ein dna labor muß was in seiner nähe ist
sollte dan herauskommen das er der vater ist muß er die vaterschaft nicht anerkennen weil es dan automatisch passiert um den unterhalt wird er nicht drum rum kommen
besuchsrecht hat er dan auch es sei den die mutter kann belegen das er das kind misshandelt oder so dan sieht es was anders aus
sollte sie sich auf kein besuchsrecht einlassen sollte er einen anwalt einschalten
aber am besten dem JA erstmal schreiben das er auf einen vaterschafts test besteht die leiten dan alles weitere vor gericht ein
aber auf einen vaterschafts test weißt das JA immer den hin das man den besser machen soll

ich bin froh das ich das alles hinter mir habe

lg marion
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brickbat
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Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 26.09.2006 um 16:21:03
 
Zitat:
Klar, denn eine Vaterschaftsanerkennung ist immer freiwillig.

Wenn er nicht anerkennt, kann die Mutter auf Vaterschaftsfeststellung klagen. In diesem Fall wird es dann sicher auch zu dem Test kommen.


Wenn es einen vermeintlichen Vater gibt, wird das Jugendamt die Sache als Vertreter der Interessen des Kindes ins Rollen bringen, und die Feststellung der Vaterschaft ist immer im Interesse des Kindes. Mal davon abgesehen, daß u. U. der Unterhaltsvorschuß eingespart werden kann.
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