rasti schrieb am 31.08.2006 um 20:28:12:Darum geht es in der Härtefallregelung nicht. Da geht es um Härte, die entsteht, wenn keine
AE erteilt wird und somit das Zusammenleben der Eltern ("Rentner") mit den erwerbstätigen Kindern (in Deutschland) versagt wird.
Natürlich geht es darum. Im Prinzip musst Du, bzw. müssen
Deine Eltern die
bestehende Härte geltend machen. Und dann
muss die
AE das einzige Mittel sein, diese Härte zu
beseitigen.
Das gilt auch, wenn da steht "eine Härte zu
vermeiden". Die
Versagung der
AE würde nämlich nicht zu einer Härte führen,
sondern allenfalls dazu, dass ein bestehender Zustand nicht
verändert wird. Und der Zustand stellt nunmal keine Härte dar.
Aber wie auch immer das Pferd aufgezäumt wird: die Gründe
müssen von Euch genannt werden. Ansonsten gilt: Die
AE wird
versagt, es trifft sie nicht härter als alle anderen auch.
Zitat:Eigenes Geld ist da, die Leute liegen niemanden auf der Tasche....
Sind sie selbst vermögend? Dann google mal nach den Vor-
läufigen Anwendungshinweisen zum
AufenthG und gucke da
unter der Nr. 7 nach.
Zitat:.... menschliche Worte die tiefes Verständnis zeigen...
oder eher Stammtischredenwürdig ... jeder möge sich da sein eigenes Urteil bilden...
Auch bei Deinen Postings finde ich einiges, was ich in die Kat.
"Stammtischgerede" packen würde. Damit ist das Gerede der-
jenigen gemeint, die etwas nicht erreichen können, weil es
das Gesetz nicht vorsieht. Vielleicht sollte man es dabei be-
lassen.