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Familiennachzug (Gelesen: 8.014 mal)
rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.08.2006 um 01:29:23
 
Hallo,

ich habe folgende Frage :

meine Frau stammt aus Ecuador, hat aber inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin Deutscher.

Gibt es eine Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für meine Schwiegereltern (älter 70 Jahre) in Deutschland zu erhalten ? Falls ja, was sind die Vorraussetzungen und welche Art "Visum" muss wo beantragt werden ?  Mein Einkommen ist denke ich hoch genug, eine Wohnung und priv. Krankenversicherung zu finanzieren.

Eine Alternative wäre ein Aufenthaltstitel für Spanien, da die Geschwister meiner Frau legal in Spanien leben, einer mit Residencia und ein anderer mit spanischer Nationalität. Hat jemand Erfahrung, ob dort ein Nachzug einfacher realisierbar ist als in Deutschland ?



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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.08.2006 um 08:09:13
 
Hi,

wie es in Spanien geregelt ist, kann ich nicht sagen. In D besteht die Möglichkeit
nach § 36 AufenthG einen Familiennachzug zu beantragen.


DC
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rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.08.2006 um 17:43:53
 
Zitat:
Hi,

wie es in Spanien geregelt ist, kann ich nicht sagen. In D besteht die Möglichkeit
nach § 36 AufenthG einen Familiennachzug zu beantragen.


DC


Darin steht "Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte".

Wie stehen die Chancen, dass der Fall als "außergewöhnlichen Härte" durchgeht?

Hierzu habe ich gefunden im Netz :

Der Begriff der außergewöhnlichen Härte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedeutet, dass die familiäre Lebensgemeinschaft das geeignete und notwendige Mittel sein muss, um die außergewöhnliche Härte zu vermeiden.

Ein Nachzug kommt nur in Betracht, wenn im Fall der Versagung des Nachzugs die Interessen des im Bundesgebiet lebenden Ausländers oder des nachzugswilligen sonstigen Familienangehörigen genauso stark berührt werden, wie dies im Fall von Ehegatten und minderjährigen Kindern der Fall sein würde.
Härtefallbegründend sind danach solche Umstände, aus denen sich ergibt, dass entweder der im Bundesgebiet lebende oder der nachzugswillige Familienangehörige auf die familiäre Lebenshilfe angewiesen ist, die sich nur im Bundesgebiet erbringen lässt.


So und nun ?  Wie interpretiert man das zu meinen Gunsten ?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 31.08.2006 um 17:49:01
 
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.08.2006 um 18:12:13
 
ChicaLoca schrieb am 31.08.2006 um 17:49:01:
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?


weil alle Kinder in Europa (Deutschland/Spanien) leben.
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Toppy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 31.08.2006 um 18:27:14
 
ChicaLoca schrieb am 31.08.2006 um 17:49:01:
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?


Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum".
Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe?
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rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 31.08.2006 um 18:46:56
 
Toppy schrieb am 31.08.2006 um 18:27:14:
Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum".
Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe?


Die Frage ist schon OK. Die Ausländerbehörde wird das ja auch fragen. Was mich jetzt interessiert, ist, ob man mit der ehrlichen Antwort Chancen hat damit weiterzukommen. Die Behörden könnten ja z.B. sagen, dass das ganze zwar ziemlich hart aber keine "aussergewöhnliche Härte" wäre..... die Scherze kenn ich schon vom FInanzamt wenn's um steuerliche Anerkennungen von aussergewöhnlichen Belastungen geht...
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inge
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Antwort #7 - 31.08.2006 um 18:50:42
 
Sieht jedenfalls nicht nach "außergewöhnlicher" Härte aus.
Kinder leben manchmal woanders -> Normaler Lauf des Lebens und nichts ungewöhnliches.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.08.2006 um 18:53:22
 
Toppy schrieb am 31.08.2006 um 18:27:14:
Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum".
Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe?


Mit Blick auf § 36 war die Frage schon berechtigt!
Und bitte solche Provokationen unterlassen. Sonst
kann's doch mal ne gelbe geben  unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 31.08.2006 um 19:08:38
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 17:43:53:
So und nun ?  Wie interpretiert man das zu meinen Gunsten ?

Wie? Man kann nix biegen wo kein Material zum biegen da ist.
Die Sachverhaltschilderung gibt eben keine solche Härte her.

Also sind eben die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen
nicht erfüllt. Natürlich könnt ihr es versuchen, aber die Chancen
sind da schon deutlich bei Null %.

Typisches Beispiel wäre eine Pflegebedürftigkeit, die nur im
Bundesgebiet zu erbringen wäre.

Nur der Vollständigkeit halber:

anders wäre es ggf, wenn ihr als Deutsche in Spanien leben
würdet und dort die Eltern zu euch holen wolltet.

Klingt ungerecht ich weiß (Stichwort: Inländerdiskriminierung).
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rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 31.08.2006 um 19:10:10
 
inge schrieb am 31.08.2006 um 18:50:42:
Sieht jedenfalls nicht nach "außergewöhnlicher" Härte aus.
Kinder leben manchmal woanders -> Normaler Lauf des Lebens und nichts ungewöhnliches.


"Alles völlig normal" ist schon klar.

Keine andere Aussage würde ich von einer Behörde erwarten. Diskussion zwecklos.  Also damit wird man wahrscheinlich abgeschmettert.
Nochmal die Frage : Mit was kommt man weiter ?
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fons
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Antwort #11 - 31.08.2006 um 19:13:58
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:10:10:
Keine andere Aussage würde ich von einer Behörde erwarten. Diskussion zwecklos. 

He mal langsam ja!  Griesgrämig

Behörden geben die Antworten, die die Gesetze ermöglichen oder
eben fordern. Nicht weil die Behörde so böse ist! Die Gesetze ma-
chen andere!
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rasti
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Antwort #12 - 31.08.2006 um 19:23:15
 
fons schrieb am 31.08.2006 um 19:13:58:
He mal langsam ja!  Griesgrämig

Behörden geben die Antworten, die die Gesetze ermöglichen oder
eben fordern. Nicht weil die Behörde so böse ist! Die Gesetze ma-
chen andere!


Sorry nicht so gaaanz richtig in dem Fall. Es ist eine "Kann" Bestimmung und über die "Aussergewöhnlichkeit" der Härte entscheidet der Beamte nach eigenem Ermessen.  Wenn mein guter Freund also Sachbearbeiter wäre stünden die Chancen dann wohl eher 90-10 als 0-100 ...

Aber das sei mal dahingestellt. Frage war :
1. welche Argumentation hat Aussicht auf Erfolg und/oder
2. wie sieht die Rechtslage in Spanien aus (in unserem Fall wäre es eine Alternative, siehe oben...)
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fons
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Antwort #13 - 31.08.2006 um 19:36:09
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:23:15:
Wenn mein guter Freund also Sachbearbeiter wäre stünden die Chancen dann wohl eher 90-10 als 0-100 ...

Dann würde er eine gesetzeswidrige Entscheidung treffen. Außerdem
sind solche Fälle in einigen Bundesländern zustimmungspflichtig. D.H.
die nächsthöhere ABH muss den Fall prüfen und dazu die erforderliche
Zustimmung erteilen.

Außerdem find ich es frech, die ABHler so hinzustellen, dass sie grad so
über ihre Befugnisse springen bzw das Ermessen mal eben locker aus-
üben, wenn es um eine(n) Bekannte(n) geht. Solche Dinge dürfte zudem
kein normaler Sb. sondern je nach Behördengröße der Leiter der ABH
oder zumindest ein Sachgebietsleiter entscheiden. und dann wissen da
mindestens immer 2 Personen davon, was deine "lockere" Entscheidung
dann sehr in Frage stellt!

zu 1.:
ich sehe keine (nach dem was bisher geschildert wurde. und erfinden
kann und will ich nix.

zu 2.:
keine Ahnung, hier geht's um deutsches ausländerrecht. Musst dir evtl
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Antwort #14 - 31.08.2006 um 19:40:06
 
Zitat:
"Alles völlig normal" ist schon klar.

Jo, das ist es auch. Du willst doch wohl nicht ernsthaft erzählen, dass du es als AUSSERGEWÖHNLICHE Härte ansiehst, wenn die erwachsenen Kinder alle im Ausland leben???
Wenn den Kindern ihre Eltern so unglaublich am Herzen liegen, hätte ja zumindest eines davon im Lande bleiben können, um den Eltern im Alter beizustehen. Aber erst auswandern und dann hinterher rumjammern, dass das für die Eltern zu hart ist klingt irgendwie ein klein bißchen scheinheilig.

Fakt ist, dass es sehr selten ist, dass erwachsene Ausländer ihre Eltern nachholen können - insbesondere wenn diese ansonsten halbwegs gesund sind.
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