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deutsches kind (Gelesen: 1.351 mal)
furkan_tolga
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag deutsches kind
30.08.2006 um 22:26:04
 
Hallo, habe am 01.10.2004 in der türkei geheiratet. Bin in Deutschland geboren und lebe auch hier habe einen Niederlassungsrecht. Mein Mann lebt in der Türkei. Habe von mein Mann ein Kind, mein Sohn habe ich in Deutschland auf die Welt gebraucht. Somit ist mein Sohn Deutsche Staatsbürger. Ich lebe mit meinem Kind in Deutschland, habe leider keine Arbeit. Ich möchte gerne meinen Mann nach Deutschland holen. Habe ich evtl. möglichkeit ihn rüber zu holen? Ist es von Vorteil ein Kind mit Deutsche Staatangehörigkeit zu haben?

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Hans1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 31.08.2006 um 07:29:57
 
Hallo,
aus deiner Frage schließe ich, dass weder du noch der Vater Deutsche sind. Wie kommst du dann darauf, dass dein Kind deutscher Staatsbürger ist ?

Grüße
Hans.
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 31.08.2006 um 07:42:19
 
Hoi,

@Hans1961:
Aufgrund § 4 Abs. 3 StAG.

@furkan_tolga:
Ja, es ist von Vorteil, da der Nachzug zu dem Kind
gem. § 28 Abs. 1 AufenthG nicht vom Nachweis der
Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig ist. Es
besteht also ein Anspruch auf Erteilung einer AE gem.
§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auch dann, wenn die Vor-
aussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht er-
füllt sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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