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Krankenversicherung (Gelesen: 5.031 mal)
Till
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.08.2006 um 18:57:10
 
Hallo Leute, hier kurz meine Geschichte:
Ich, Deutscher, studiere Maschinenbau und bin Ende des Jahres fertig, schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und habe am 8.August in Moskau geheiratet. Meine Frau ist daher natürlich russische Staatsbürgerin. Sie ist im sechsten Monat schwanger.

Die ABH hat uns heute eine Vorabzustimmung für die FZF gegeben. So steht also der  Einreise meiner Frau zunächst mal nichts mehr im Weg.......aber:

Ich bin noch Student und über meine Eltern privat Krankenversichert. Problem: Die private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet meine Frau aufzunehmen. Antrag ist natürlich gestellt, aber wir haben noch keine Zusage. Meine Befürchtung: Sie könnten wegen der Schwangerschaft ablehnen und dann muss ich alles aus eigener Tasche bezahlen. Die Gesetzliche ist  ja ebenfalls nicht verpflichtet sie aufzunehmen, da sie noch nicht in Deutschland versichert war.

Es besteht ja noch Hoffnung, da meine Krankenversicherung sich noch nicht entschieden hat aber natürlich könnte ich besser schlafen wenn ich noch eine Alternative hätte, zumal im Falle einer Ablehnung nicht mehr unendlich viel Zeit bis zur Geburt ist, um den möglichen Alternativen nachzugehen.

Für etwaige Tipps bin ich sehr dankbar.
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dete
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 21:21:55
 
die alternative,wenn du als student zu wenig einkommen hast,beantragt deine frau alg2 nach ihrer einreise. dadurch wird sie gesetzlich krankenversichert.
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Echse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.08.2006 um 08:10:12
 
Hallo Till,
wir haben ein ähnliches Problem, bin auch Studentin und privat versichert, in eine gesetzliche KV kann mein türkischer Mann nicht, da er hierzu breits schon mal mind. 1 Tag in Deutschland hätte versichert gewesen sein müssen, und die privaten KVs wollten ihn erst mit Aufenthaltsgenehmigung aufnehmen (die er ja ohne KV nicht bekommt).
Haben jetzt die ABH so lange genervt, bis sie damit einverstanden waren, dass wir bei der Hanse Merkur ein Versicherungspaket "für den Ausländischen Gast" abschließen.
Guck Dir das mal an:
http://www.hmrv.de/hanse/index.php?set_language=de&cccpage=auslandgaeste

Die Versicherung kostet 2,20€ pro Tag (also 803€ für ein Jahr), was wesentlich günstiger ist als ne Versicherung bei ner privaten KV.
Es gibt auch noch günstigere Tarife, z.B. bei der Allianz. Allerdings bietet die Hanse Merkur einen besseren Rundumschutz und verlangt im Krankheitsfall weniger Zuzahlung.
Allerdings weiß ich nicht, wie die Aufnahmebedingungen für Schwangere sind, uns wurde bloß gesagt, mein Mann dürfe bei Abschluss nicht krank sein.
Schau einfach mal....

Wir hoffen jetzt, dass die ABH zum Antragstermin immer noch einverstanden mit dieser Lösung ist  unentschlossen

Viel Glück!!!
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Caya
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Antwort #3 - 30.08.2006 um 16:31:30
 
Echse schrieb am 30.08.2006 um 08:10:12:
... in eine gesetzliche KV kann mein türkischer Mann nicht, da er hierzu breits schon mal mind. 1 Tag in Deutschland hätte versichert gewesen sein müssen,

:nono:
Das stimmt nicht.
Wegen der Sozialversicherungsabkommen gilt für dieTürkei ander Bedingungen. Wenn dein Mann hier in deutschland ist und er sschon in der Türkei mindestens 18 Monate  eine sozialversicherungspflichtige Teätigkeit ausgeübt hat, hat er das recht sich bei der GKV Freiwillig zu versichern.
Wenn er noch Arbeitet müßte nach der Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland die T-A 11 Formular auch für dei Abdeckung der Kosten bei einem Krankheit ausreichen.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/SV-Abkommen/Tuerkei/Tuerkei_SV...

LG
Caya
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Saxonicus
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Antwort #4 - 30.08.2006 um 18:24:43
 
Till schrieb am 29.08.2006 um 18:57:10:
Hallo Leute, hier kurz meine Geschichte:
Ich, Deutscher, studiere Maschinenbau und bin Ende des Jahres fertig, schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und habe am 8.August in Moskau geheiratet. Meine Frau ist daher natürlich russische Staatsbürgerin. Sie ist im sechsten Monat schwanger.



Es ist schwer vorstellbar, daß eine Versicherung bereit sein würde, die Vorsorge-, Entbindungs- und etwaige Folgekosten bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft zu übernehmen.
Höchstwahrscheinlich wirst Du die entstehenden Aufwendungen aus Deiner Privatschatulle begleichen müssen.
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Toppy
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Antwort #5 - 31.08.2006 um 03:08:11
 
Saxonicus schrieb am 30.08.2006 um 18:24:43:
Es ist schwer vorstellbar, daß eine Versicherung bereit sein würde, die Vorsorge-, Entbindungs- und etwaige Folgekosten bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft zu übernehmen.
Höchstwahrscheinlich wirst Du die entstehenden Aufwendungen aus Deiner Privatschatulle begleichen müssen.


So ist es. Willkommen im Club. Die Geburt in Deutschland ist ja geplant und keine ploetzlich eingetretene Krankheit. Selbst die sogenante "Incomming Versicherung" spielt da nicht mit, denn die Geburt ist nach festgestellter Schwangerschaft eine logische vorraussehbare Folge (Hab ich mir erzaelen lassen).  Zwinkernd
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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dete
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Antwort #6 - 31.08.2006 um 17:48:47
 
bleibt immernoch die von mir genannte variante.
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Till
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Antwort #7 - 31.08.2006 um 18:35:26
 
Gute Nachrichten, die Versicherung hat meine Frau aufgenommen ! Da fällt mir jetzt ein grosser Stein vom Herzen. Ich war zwar vorsichtig optimistisch, aber am Ende ist man ja erst ruhig wenn man alles schwarz auf weiss hat.
Naja, natürlich ist die Versicherung nicht scharf drauf zu bezahlen aber irgendwoher müssen zukünftige Kunden ja auch kommen  Smiley
Ausserdem bringt es meine Familie (vier Personen) auf insgesamt über 130 Versicherungsjahre bei der DEBEKA. Da waren die wohl auch etwas kulant um nicht gute alte Kundschaft zu verprellen.


Wer es ganz genau wissen will:
Die DEBEKA nimmt Schwangere bis einschliesslich dem 5. Monat an. Den Antrag haben wir im Juni gestellt, da war meine Frau im 3. Monat. Geheiratet haben wir im August  (also im 5.Monat). Die einzige Unklarheit war, ob die Versicherung den Zeitpunkt der Hochzeit oder der Einreise für den Stichtag 5. Schwangerschaftsmonat nimmt. Ausserdem mussten wir noch einen ärztlichen Untersuchungsbeicht meiner Frau bekommen. Das konnte zum Glück auf meiner Hochzeit ein Bekannter von mir (natürlich dt. Arzt) erledigen. Trotzdem hat es noch eine ganze Weile gedauert bis sich die Zentrale zu einer Entscheidung durchringen konnte, zum Glück mit gutem Ergebnis  Smiley

Vielen Dank für Eure Mühe und viele Grüsse
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Abu
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Antwort #8 - 02.09.2006 um 00:54:32
 
Echse schrieb am 30.08.2006 um 08:10:12:
und die privaten KVs wollten ihn erst mit Aufenthaltsgenehmigung aufnehmen (die er ja ohne KV nicht bekommt).

Das stimmt - für ausländische Ehegatten von Deutschen - nicht.

Abu
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rasti
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Antwort #9 - 02.09.2006 um 01:05:46
 
Till schrieb am 29.08.2006 um 18:57:10:
Hallo Leute, hier kurz meine Geschichte:
Ich, Deutscher, studiere Maschinenbau und bin Ende des Jahres fertig, schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und habe am 8.August in Moskau geheiratet. Meine Frau ist daher natürlich russische Staatsbürgerin. Sie ist im sechsten Monat schwanger.

Die ABH hat uns heute eine Vorabzustimmung für die FZF gegeben. So steht also der  Einreise meiner Frau zunächst mal nichts mehr im Weg.......aber:

Ich bin noch Student und über meine Eltern privat Krankenversichert. Problem: Die private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet meine Frau aufzunehmen. Antrag ist natürlich gestellt, aber wir haben noch keine Zusage. Meine Befürchtung: Sie könnten wegen der Schwangerschaft ablehnen und dann muss ich alles aus eigener Tasche bezahlen. Die Gesetzliche ist  ja ebenfalls nicht verpflichtet sie aufzunehmen, da sie noch nicht in Deutschland versichert war.

Es besteht ja noch Hoffnung, da meine Krankenversicherung sich noch nicht entschieden hat aber natürlich könnte ich besser schlafen wenn ich noch eine Alternative hätte, zumal im Falle einer Ablehnung nicht mehr unendlich viel Zeit bis zur Geburt ist, um den möglichen Alternativen nachzugehen.

Für etwaige Tipps bin ich sehr dankbar.


Wir hatten vor 12 Jahren dasselbe Problem (mit Ausnahme der Schwangerschaft).

Die allgemeine OKasse meinte damals dass sie als gesetzliche Versicherung keine Möglichkeit hätte, meine Frau aufzunehmen. Wir haben dann ein paar andere gesetzliche Versicherer abgeklappert, eine Ersatzkasse hat sie dann doch zum Minimalbeitrag aufgenommen.  War also "wollen" und nicht "können".
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