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Heirat und Geldangelegenheiten (Gelesen: 2.291 mal)
Peacemaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat und Geldangelegenheiten
29.08.2006 um 14:16:29
 
Hallo alle zusammen,
ich muss schon sagen, ich bin erstaunt wie unermüdlich die helfer auf dieser Seite zu sein scheinen. Ich habe versucht mit Hilfe der Suchfunktion eine Antwort auf meine Frage zu finden, hatte aber kein Glück.
Eigentlich ist es ganz einfach: Ich möchte nur wissen, ob es eigentlich möglich ist, ein Heiratsvisum zu beantragen, wenn man keinen Job hat, stattdessen aber Mieteinkünfte (nur ca. 500€) sowie ein 5-stelliges Vermögen hat? Ich ging bisher davon aus, dass die Finanzen nur geprüft werden um sicherzustellen, dass während der Zeit des Visums gesichert ist, dass der Ausländer leben kann und einen Platz zum Schlafen hat. Beides wäre mit sicherheit gegeben.
Ich habe aber dann zu hören bekommen, dass Vermögen keine Rolle spielt, nur Einkommen. Und das könnte insgesamt nicht genug sein (auch da bin ich mir nicht sicher). Wer bestimmt denn wann man genug Geld hat? Gibt es dafür festgelegte Richtlinien?

Vielen Dank für jede Hilfe.
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schweitzer
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 14:46:01
 
Hi Peacemaker,

wenn der in Deutschland lebende Partner die deutsche Staaatsangehörigkeit hat, bekommt der ausländische Partner in aller Regel ein Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. Herstellung der Familieneinheit, ohne dass nach dem Einkommen gefragt wird.

Sollte der in Deutschland lebende Partner selbst Ausländer sein, ist der Nachweis ausreichenden Einkommens zur Lebensunterhaltssicherung für die Erteilung des entsprecheden Visums nach meiner Kenntnis allerdings zwingend.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Peacemaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.08.2006 um 14:52:27
 
hmm. Das hört sich ja sehr gut an (Ehe soll zwichen Ausländerin und Deutschem sein). Wen das stimmt, wieso machen mir dann alle solch eine Panik? Wie ist das denn konkret mit dem Visum? Muss man nicht für jedes Visum nachweisen können, dass man genug Geld hat? Geht das dann auch ums Einkommen oder einfach nur ums Geld?
Ich hoffe ich nerve nicht. Ich werde nur andauernd von einer menge leute (auch ABH) durcheinander gebracht, es wurde ja schon alles mögliche behauptet.
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inge
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Antwort #3 - 29.08.2006 um 14:57:15
 
Zitat:
wenn der in Deutschland lebende Partner die deutsche Staaatsangehörigkeit hat, bekommt der ausländische Partner in aller Regel ein Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. Herstellung der Familieneinheit, ohne dass nach dem Einkommen gefragt wird.

FZF (also bereits verheiratet): Ja, da Rechtsanspruch
Heiratsvisum -> Nein, da kein Rechtsanspruch und eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist.

Für eine VE müssen die finanziellen Mittel nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden ("Glaubhaft" klingt irgendwie wie "Ermessen"). Und da ist zumindest dann mind. ALG2 Niveau erforderlich (622 Euro zwei Leute AFAIK + Kosten für Wohnen).
Andererseits muss der deutsche Verlobte die VE nicht selbst abgeben, dies kann auch durch einen beliebigen anderen 'solventen' Zahler (z.B. einen Verwandten) erfolgen.
Aber wie gesagt: Einen Anspruch auf ein Visum ZUR Eheschließung gibt's nicht.
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schweitzer
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Antwort #4 - 29.08.2006 um 15:02:28
 
Hallo Peacemaker,

also noch einmal:

Es ist grundsätzlich ein Unterschied, ob ein Ehegattennachzug bzw. eine Einreise zum Zwecke der Heirat zu/mit einem Deutschen oder zu/mit einem Ausländer stattfindet.

Der ausländische Partner eines Deutschen ist insoweit bei der Visabeantragung und auch -bewilligung privilegiert.

Als Deutscher hat man (verfassungsrechtlich begründet) das Recht sich einen Partner zu suchen und auch zu heiraten - unabhängig vom bvorhandenen Einkommen.

Also noch einmal - wenn sonst alle Formalitäten und Bedingungen für die Visaerteilung erfüllt sind - an zu geringem oder keinem Einkommen des deutschen Partners wird es nicht scheitern!

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Antwort #5 - 29.08.2006 um 15:08:00
 
@ Inge -

jetzt verblüffst Du mich völlig - wonach soll das so, wie Du es hier darstellst geregelt sein?

- Das habe ich wirklich noch nie gehört, und es macht auch keinen Sinn, denn würden die beiden im Lande des ausländischen Partners heiraten und dieser dann ein FzFvisum nach Deutschland beantragen, würde er es ebenfalls bei nicht ausreichendem Einkommensnachweis des deutschen Partners erhalten.


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Antwort #6 - 29.08.2006 um 15:23:10
 
Zitat:
- Das habe ich wirklich noch nie gehört, und es macht auch keinen Sinn, denn würden die beiden im Lande des ausländischen Partners heiraten und dieser dann ein FzFvisum nach Deutschland beantragen, würde er es ebenfalls bei nicht ausreichendem Einkommensnachweis des deutschen Partners erhalten.

Mach ICH die Gesetze, oder was? Zwinkernd
Das IST SO! Kannst du hier im Forum x-Millionen Mal nachlesen. Kannst du auch im AufenthG nachlesen, dass ein deutsch-verheirateter eine AE bekommen MUSS (von speziellen Ausnahmen abgesehen). Aber ein Heiratsvisum ist was anderes.

Die Logik ist doch simpel:
Art 6 GG schützt "Ehe und Familie", aber das zieht erst hinterher (bzw SEHR kurz vorher). Vorher ist die Eheschließung nur ein Grund, WARUM man nach D will. Ob D dich reinlässt oder nicht ist dann aber ne andere Sache!
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Antwort #7 - 29.08.2006 um 17:00:26
 
@ Inge,

Die Bestimmung aus dem AufenthG kenne ich selbstverständlich und weiß daher, dass sie sich auf den Familiennachzug bei bereits bestehenden Partnerschaften bezieht.

Das die Frage der Visaerteilung eine andere ist, ist mir auch bekannt, aber wo das, wass Du schreibst gesetzlich oder per Verwaltungsvorschrift, so wie Du es schreibst, geregelt ist, das weiß ich, mit Verlaub, nicht. Kannst Du mir da auf den Weg helfen?

Ich habe auch bereits gehört, dass mit Verpflichtungserklärungen vor der Eheschließung gearbeitet wird - was hieße das dann aber konkret in Peacemakers Fall - könnte er auf der Basis seines Vermögens eine solche Erklärung abgeben, würde das akzeptiert? (Das war ja letztlich seine Ausgangsfrage) - Und was wäre, wenn nicht und kein anderer "Verpflichtungsübernehmer" zur Verfügung steht - würde das bedeuten, dass ein deutscher Staatsangehöriger solange seine ausländische Partnerin in Deutschland nicht heiraten kann, bis er sie zumindest für einige Wochen (Monate) bis zur Eheschließung mit versorgen kann ... - mir ist schon klar, dass die BRD nicht einfach auf Persilschein Sozialleistungen für ausländische Heiratswillige ausreichen kann, aber verfassungsrechtlich sind meine Bedenken bezogen auf die Rechte des deutschen Staatsangehörigen in so einem Fall dennoch nicht ganz ausgeräumt ...  - und deswegen stehe ich womöglich hier wirklich ein bisschen auf der Leitung.

Im Übrigen bliebe die Variante mit der Eheschließung im Herkunftsland des ausländischen Partners - mit der wäre dann plötzlich das Problem aus der Welt.

Für sachliche Er- und Aufklärung wäre ich dankbar.

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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 29.08.2006 um 17:03:20
 
Schweizer, ich hab zwar die Paragraphen nicht parat, ergibt sich mehr oder weniger aus der Tatsache, dass die AE für den Ehegatten Deutscher unabhängig vom Einkommen zu erteilen ist. Inge hat recht.
So absurd es klingt, wenn das Einkommen zu gering ist, muss man sich das Geld für den Flug ins Heimatland des Partners zusammenborgen, dort heiraten, dann hat man prinzipiell Anspruch auf FZF. Du hast die Logik auf deiner Seite, Inge das geschriebene Recht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.08.2006 um 17:06:58
 
Peacemaker schrieb am 29.08.2006 um 14:16:29:
Hallo alle zusammen,
ich muss schon sagen, ich bin erstaunt wie unermüdlich die helfer auf dieser Seite zu sein scheinen. Ich habe versucht mit Hilfe der Suchfunktion eine Antwort auf meine Frage zu finden, hatte aber kein Glück.
Eigentlich ist es ganz einfach: Ich möchte nur wissen, ob es eigentlich möglich ist, ein Heiratsvisum zu beantragen, wenn man keinen Job hat, stattdessen aber Mieteinkünfte (nur ca. 500€) sowie ein 5-stelliges Vermögen hat? Ich ging bisher davon aus, dass die Finanzen nur geprüft werden um sicherzustellen, dass während der Zeit des Visums gesichert ist, dass der Ausländer leben kann und einen Platz zum Schlafen hat. Beides wäre mit sicherheit gegeben.
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Vielen Dank für jede Hilfe.


Wenn das Visum zur Eheschließung beantragt wird, wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung von Dir gefordert, die bis zur eigentlichen Eheschließung gilt.
Eine Einreise zur Eheschließung heißt noch lange nicht, das auch TATSÄCHLICH geheiratet wird.

Ob ca. 500 Euro Einkommen + das Sparguthaben anerkannt werden, ist Ermessensentscheidung Deiner ABH. Frage einfach mal nach.
Diese Verpflichtungserklärung kann auch eine andere Person für Dich abgeben.

Für die eigentliche Eheschließung und die spätere Ehe mußt Du als deutscher Staatsbürger nicht die finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen.
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Mick
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Antwort #10 - 29.08.2006 um 17:52:45
 
Hoi,
zur VE bis zur Eheschließung:

Ein Vermögen dürfte regelmäßig nicht anerkannt werden,
da dieses im Zweifelsfall (Vollstreckung) nicht zur Ver-
fügung steht. Man könnte natürlich ein Postsparbuch mit
Sperrvermerk anbieten. Die Anrechnung vom Mietein-
künften ist auch durchaus denkbar.
Eine dritte Person könnte auch einspringen, wird regel-
mäßig akzeptiert.
Insgesamt gilt: Die zuständige ABH fragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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