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Lebensunterhalt (Gelesen: 2.208 mal)
Huli
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.08.2006 um 12:38:36
 
Hallo, gehört vielleicht nicht hierher (dann bitte verschieben Zwinkernd)

Meine Frau (Brasilianerin) kommt jetzt endlich im Rahmen der FZF nach Deutschland. Sie kann ab November im Restaurant eines Freundes geringfügig beschäftigt arbeiten.

Nun meine Frage: wenn sie ankommt und Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung hat, muss ich dann gleich mit ihr zum Sozi/A-Amt, da sie ja erst im November arbeiten kann?

Kriegt sie überhaupt was, da ich so um die 13oo, netto im Monat hab?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 12:48:56
 
Huli schrieb am 29.08.2006 um 12:38:36:
Nun meine Frage: wenn sie ankommt und Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung hat, muss ich dann gleich mit ihr zum Sozi/A-Amt, da sie ja erst im November arbeiten kann?



Warum sollte sie das tun ? Als Ehepartner bist Du doch unterhaltspflichtig.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 29.08.2006 um 14:21:21
 
Zitat:
Warum sollte sie das tun ? Als Ehepartner bist Du doch unterhaltspflichtig.


Deswegen hat er ja auch das dazu geschrieben:
Zitat:
Kriegt sie überhaupt was, da ich so um die 13oo, netto im Monat hab?

Da euer Familien-Einkommen damit wohl ausreichend ist (Regelsatz für 2 Personen 622 Eur zzgl. Kosten für Wohnung ?), würde sie eh nichts bekommen. Für Krankenversicherung müsst ihr natürlich sorgen. Wenn du in der gesetzlichen bist, kannst du sie aber ja beitragsfrei mitversichern.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 29.08.2006 um 14:50:07
 
Trotzdem beim AA arbeitssuchend melden, gilt als Wartezeit in der Rentenversicherung.
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.08.2006 um 15:10:55
 
@ Reni

Hi Reni,

hab das eben in einer Antwort von dir gelesen. Zwar etwas off-topic, aber: Welchen Vorteil hat das "arbeitsuchend melden" genau. Und kann die Person dann ncht für jedwede Arbeit seitenes des AA herangezogen werden?

Würde mich über eine Antwort freuen, Kai
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.08.2006 um 15:52:14
 
Huli schrieb am 29.08.2006 um 12:38:36:
Meine Frau (Brasilianerin) kommt jetzt endlich im Rahmen der FZF nach Deutschland.



Kriegt sie überhaupt was, da ich so um die 13oo, netto im Monat hab?


Du bekommst im Zweifel mehr im Monat, wg. Steuersplittings für Ehepaare.

Gruß, ULF
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 29.08.2006 um 15:56:53
 
Kaimati, prinzipiell könnte sie zu einer Arbeit herangezogen werden - ist mir aber noch nie zu Ohren gekommen, dass das AA jemandem eine Arbeit vermittelt, der keine Leistungen bezieht.
Vorteile: wie gesagt, die Zeit zählt dann später für die Rentenberechnung.
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Huli
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 29.08.2006 um 17:52:26
 
Vielen Dank für die kompetenten Informationen. Ich muss dann also meine Lohnsteuerkarte umschreiben lassen auf eine neue Steuerklasse.

Wenn sie erstmal nicht arbeitet, bin ich dann steuerlich trotzdem besser gestellt, oder erst, wenn sie auch auf "Karte" arbeitet?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.08.2006 um 17:56:20
 
Huli schrieb am 29.08.2006 um 17:52:26:
Wenn sie erstmal nicht arbeitet, bin ich dann steuerlich trotzdem besser gestellt?


Gerade dann. Der Vorteil geht gegen Null, wenn Ihr beide durcharbeitet und gleich viel verdient.

Gruß, ULF
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