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deutsch-russische Heirat in D - wie/wann Pass ände (Gelesen: 3.382 mal)
yaqushi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.08.2006 um 19:02:33
 
HAllo,
mal wieder nen neues Problem aufgetaucht bei der Heirat meiner russischen Freundin. Dokumente für eine Heirat hier in D sind alle zusammen beim Standesamt.
Problem: Namensgebung.

Wie und ab wann kann /muss der russische Pass geändert werden, wenn mein Name (Deutscher) als Familienname geführt werden soll (haben wir im D Standesamt so angegeben).
1. Folgendes Probelm taucht dabei auf: Standesamtliche Hochzeit jetzt im Herbst, kirliche im Frühjahr in Russland. Der Reisepass wird aber auch im Dezember gebraucht, um nach Russland zu fliegen. Es gibt also nicht mehr als 2 Monate Zeit, in der der Pass geändert werden könnte. Allerdings habe ich auch gelesen, dass der Reisepass erst geändert werden kann, wenn der nationale Pass (sie ist noch bei der Wohung Ihrer Eltern damit regisitriert) zuerst auf den neuen deutschen Namen geändert wird, und erst dann könne man mit dem neuen nationalen und dem Reisepass zur russischen Botschaft gehen und den Reisepass ändern.
- Stimmt das so? Oder gibt es andere Möglichkeiten? Das mit dem nationalen Pass und einer Adresse, mit der man immer noch bei den Eltern registiret ist, obwohl man nicht dort lebt (schon seit Jahren) ist mir sowie nen Rätsel - läuft das immer so?

2. Wenn das bei 1. so richtig ist, funktionert diese Lsg? - NAch der Standesamtl. fliegt sie nach Russland, läßt dort ihren nationalen Pass ändern, kommt zurück, wir fliegen im Frühjahr mit dem alten Reisepass und dem alten Namen zur kirchlichen (den Reisepass will der Pfaffe doch nicht sehen oder?) und lassen den Reisepass dann bei der russischen Botschaft in Bonn ändern, sobald alles gelaufen ist. Oder sagt die Botschaft dann, 'zu lange gewartet'?

Bei der Botschaft anrufen is nicht, da ist dauer besetzt.

3. Und wie lange dauert das eigentlich bei der Botschaft den Reisepass zu ändern?

Das war jetzt ziemlich viel auf einmal, aber vielleicht kann sich ja einer der sich auskennt oder schon mal mitgemacht hat, langsam mit der Beantwortung der Fragen rantasten.
Danke
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.08.2006 um 19:26:41
 
yaqushi schrieb am 28.08.2006 um 19:02:33:
1. Folgendes Probelm taucht dabei auf: Standesamtliche Hochzeit jetzt im Herbst, kirliche im Frühjahr in Russland. Der Reisepass wird aber auch im Dezember gebraucht, um nach Russland zu fliegen. Es gibt also nicht mehr als 2 Monate Zeit, in der der Pass geändert werden könnte. Allerdings habe ich auch gelesen, dass der Reisepass erst geändert werden kann, wenn der nationale Pass (sie ist noch bei der Wohung Ihrer Eltern damit regisitriert)


1. Glückwunsch!

Aber 2.
Wenn ich das System richtig verstehe, ändert die Botschaft gar nichts, solange der/die Betreffende noch einen russischen Inlandswohnsitz hat. Ohne Abmeldung und Wegzugsgenehmigung von daselbst von da keine Anmeldung beim Botschaftsregister.

Gruß, ULF
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yaqushi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.08.2006 um 19:41:40
 
Botschaftsregister??? Wie gesagt, ich kenne mich mit diesem Inlands-Pass gedöns überhaupt nicht aus. Bekommt man dann einen Inlandspass mit Adresse der russischen Botschaft in Bonn oder wie läuft das? Oder gar nur noch einen Reisepass? Und wie kommt man dann noch ins Land, fragen die da nicht nach (wie bei ausländischen Touristen auch) - wie lange bleibst du, wo bleibst du, usw... wenn man mal Urlaub in Russland macht und Eltern besuchen will?
Und überhaupt, wenn sie dann nicht mehr in ihrem Heimatörtchen angemeldet ist, wie funktioniert das dann mit Taufe der Kinder in ihrer Taufkirche usw.?
Fragen über Fragen....
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Mick
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Antwort #3 - 28.08.2006 um 19:54:01
 
yaqushi schrieb am 28.08.2006 um 19:41:40:
Botschaftsregister??? Wie gesagt, ich kenne mich mit diesem Inlands-Pass gedöns überhaupt nicht aus.

Hoi,
Leistungen der russischen Botschaft werden in der Regel
nur geboten, wenn man/frau in der Heimat abgemeldet ist
und über einen "Auslands-Reisepass" verfügt. Die Erfahrung
zeigt, dass es immer wieder zu Problemen kommt, wenn
die Abmeldung nicht erfolgt (z.B. bei der Passverlängerung
oder auch bei der späteren Einbürgerung und der damit ver-
bundenen Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörig-
keit).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Antwort #4 - 29.08.2006 um 11:30:30
 
Zitat:
Das mit dem nationalen Pass und einer Adresse, mit der man immer noch bei den Eltern registiret ist, obwohl man nicht dort lebt (schon seit Jahren) ist mir sowie nen Rätsel - läuft das immer so? 

Im Grunde ist das so ähnlich wie bei unserem Einwohnermeldeamt. Der Ursprung ist aber etwas anders. Zu Sowjetzeiten konnte man seinen Wohnsitz nicht völlig frei wählen, sondern brauchte eine Erlaubnis dort zu wohnen (Propiska). An diese Propiska sind teilweise auch heute noch bestimmte Leistungen und Vegünstigungen gekoppelt (Wohnraumgröße/Zimmerzahl z.B.), so dass viele sich nicht abmelden, um den anderen keine Nachteile zu verschaffen.
http://en.wikipedia.org/wiki/Propiska

Ich kenn's nur von der Ukraine, aber da läuft's wohl ähnlich wie in RU:
2 Möglichkeiten:
In RU/UA: Abmelden bei der zuständigen Milizdienststelle (=Polizei) und Abgabe des Inlandspasses. Auslandsreisepass ändern lassen und fertig. Vorher natürlich alle Papiere übersetzen/beglaubigen lassen und am besten 3-4 beglaubigte Kopien von jedem mitnehmen.
Nachteile:
- Neuer Pass = keine AE! (weil die ja in dem alten klebt). Also am besten erst mit ABH klären.
- Schnelle Bearbeitung (=neuer Pass) kostet extra! Entweder BAT (Bar auf Tatze, aka "russisch bezahlen") oder als offizielle Schnellbearbeitungsgebühr. Evtl. beides Zwinkernd
In D (so haben wir es für UA gemacht): Bei der Botschaft den Abmeldeprozess und die Botschaftsregistrierung einleiten. Sobald die anfangen, kann man sich schon den neuen Pass austellen lassen. Bei uns hätte es innerhalb eines Tages klappen können (Botschaft ist 500km weit weg, das wäre also schön gewesen), aber leider fehlte uns ein Dokument (Bestätigung der deutschen Behörden, das meine Frau keine deutsche StA besitzt oder beantragt hat), so dass wir später noch mal hinmussten.
Nach ca 1.5 Jahren haben wir dann von der Botschaft die Info bekommen, dass sie jetzt offiziell in UA abgemeldet und bei der Botschaft registriert ist. Noch ein Jahr später waren wir dann in der Ukraine - Überraschung: Da ist sie immer noch gemeldet ... Zwinkernd Aber Hauptsache sie ist bei der Botschaft gemeldet, sonst rühren die nämlich keinen Finger (ändert sich nach Registrierung aber auch nur wendig...)

Für die Abmeldung brauchten wir allerdings auch noch ein paar Papiere aus UA:
- Bescheinigung der Arbeitgeber der letzten 5 Jahre (stehen im "Arbeitsbuch"), dass man ihnen kein Geld schuldet (ist sowieso eher andersrum).
- Erlaubnis (!) der Eltern, dass ihr "Kind" das Land dauerhaft verlassen darf. Da der Vater meiner Frau tot ist, mussten wir da seine Sterbeurkunde vorlegen ...

Ob das für RU genauso ist, kann ich natürlich nicht sagen, also am besten mal vorher abchecken.
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Bommel
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Antwort #5 - 02.09.2006 um 11:17:01
 
auch wenn es jetzt etwas am Thema vorbei geht,
Zitat:
Abmelden bei der zuständigen Milizdienststelle (=Polizei) und Abgabe des Inlandspasses

wie läuft das mit Ländern die nur einen Pass haben, z.B. Belarus?
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