Zitat:Das mit dem nationalen Pass und einer Adresse, mit der man immer noch bei den Eltern registiret ist, obwohl man nicht dort lebt (schon seit Jahren) ist mir sowie nen Rätsel - läuft das immer so?
Im Grunde ist das so ähnlich wie bei unserem Einwohnermeldeamt. Der Ursprung ist aber etwas anders. Zu Sowjetzeiten konnte man seinen Wohnsitz nicht völlig frei wählen, sondern brauchte eine Erlaubnis dort zu wohnen (Propiska). An diese Propiska sind teilweise auch heute noch bestimmte Leistungen und Vegünstigungen gekoppelt (Wohnraumgröße/Zimmerzahl z.B.), so dass viele sich nicht abmelden, um den anderen keine Nachteile zu verschaffen.
http://en.wikipedia.org/wiki/PropiskaIch kenn's nur von der Ukraine, aber da läuft's wohl ähnlich wie in RU:
2 Möglichkeiten:
In RU/UA: Abmelden bei der zuständigen Milizdienststelle (=Polizei) und Abgabe des Inlandspasses. Auslandsreisepass ändern lassen und fertig. Vorher natürlich alle Papiere übersetzen/beglaubigen lassen und am besten 3-4 beglaubigte Kopien von jedem mitnehmen.
Nachteile:
- Neuer Pass = keine AE! (weil die ja in dem alten klebt). Also am besten erst mit
ABH klären.
- Schnelle Bearbeitung (=neuer Pass) kostet extra! Entweder BAT (Bar auf Tatze, aka "russisch bezahlen") oder als offizielle Schnellbearbeitungsgebühr. Evtl. beides
In D (so haben wir es für UA gemacht): Bei der Botschaft den Abmeldeprozess und die Botschaftsregistrierung einleiten. Sobald die anfangen, kann man sich schon den neuen Pass austellen lassen. Bei uns hätte es innerhalb eines Tages klappen können (Botschaft ist 500km weit weg, das wäre also schön gewesen), aber leider fehlte uns ein Dokument (Bestätigung der deutschen Behörden, das meine Frau keine deutsche StA besitzt oder beantragt hat), so dass wir später noch mal hinmussten.
Nach ca 1.5 Jahren haben wir dann von der Botschaft die Info bekommen, dass sie jetzt offiziell in UA abgemeldet und bei der Botschaft registriert ist. Noch ein Jahr später waren wir dann in der Ukraine - Überraschung: Da ist sie immer noch gemeldet ...
Aber Hauptsache sie ist bei der Botschaft gemeldet, sonst rühren die nämlich keinen Finger (ändert sich nach Registrierung aber auch nur wendig...)
Für die Abmeldung brauchten wir allerdings auch noch ein paar Papiere aus UA:
- Bescheinigung der Arbeitgeber der letzten 5 Jahre (stehen im "Arbeitsbuch"), dass man ihnen kein Geld schuldet (ist sowieso eher andersrum).
- Erlaubnis (!) der Eltern, dass ihr "Kind" das Land dauerhaft verlassen darf. Da der Vater meiner Frau tot ist, mussten wir da seine Sterbeurkunde vorlegen ...
Ob das für RU genauso ist, kann ich natürlich nicht sagen, also am besten mal vorher abchecken.