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mit italienischem Aufenthalt nach Heirat nach Deut (Gelesen: 1.126 mal)
affia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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28.08.2006 um 12:20:19
 
Vielleicht gab es das Thema hier schon aber ich bin bei meiner Suche mit Stichworten nicht fündig geworden.

Meine Frage lautet: Ist es möglich, einen ghanaischen Staatsangehörigen zu heiraten, der einen dauerhaften Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis für Italien besitzt und der nach der Heirat nach Deutschland umsiedeln will? Die zukünftige Ehefrau ist Deutsche.

Affia
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.08.2006 um 12:54:28
 
Im Zuge der Freizügigkeit ist das innerhalb der EU möglich, aber abgesehen davon hat er als Verheirateter sowieso ein Recht darauf bei seiner deutschen Ehefrau in Deutschland zu leben.
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affia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.08.2006 um 12:57:32
 
Danke für deine schnelle Antwort.

Wo empfiehlt sich denn dann die Heirat? In Italien oder hier oder vielleicht doch eher in Dänemark? Und braucht man die üblichen Papiere wie Scheidungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde (selbstverständlich)?

Affia
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.08.2006 um 13:26:20
 
affia schrieb am 28.08.2006 um 12:57:32:
Wo empfiehlt sich denn dann die Heirat? In Italien oder hier oder vielleicht doch eher in Dänemark? Und braucht man die üblichen Papiere wie Scheidungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde (selbstverständlich)?


Sollte die Scheidungsurkunde nicht in dem Staat ausgestellt worden sein, wo man die Eheschließung anmeldet, ist es ratsam, Erkundigungen einzuziehen, ob sie in legalisierter Form mit beglaubigter Übersetzung einzureichen ist und ob es für den Ausstellerstaat überhaupt Legalisierungen bei der entsprechenden Auslandsvertretung gibt. Für Dänemark braucht man dann eine Gutheißung der Wiederverheiratung beim Staatsamt.

Gruß, ULF
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affia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.08.2006 um 13:43:19
 
Danke Ulf.

Jetzt bin ich beim Stöbern noch auf etwas anderes gestoßen aber da ging es um jemanden, der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Spanien hat. Aus den nachfolgenden Antworten ging hervor, dass nach ca. 6 Jahren eine EU-Visa beantragt werden kann. Gilt das evtl. auch für jemanden, der schon seit mehr als 11 Jahren in Italien lebt und arbeitet? Dann wäre eine sofortige Heirat vielleicht gar nicht nötig und man könnte erst so zusammen leben und 'Alltag testen'.

Affia
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